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Verfasst am: 02.06.06, 05:46 Titel: Gültigkeit von Genehmigungen nach Landesbauordnung NRW ?
Guten Tag,
wie lange sind nach dem Inhalt der Landesbauordnung in NRW erteilte
Genehmigungen(Baugenehmigung,u.s.w.) gültig ? Nach welcher Rechtsgrundlage ist das zu bewerten ? Wie lange kann sich der Bürger auf sie berufen ?
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