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ich machs kurz: Meine Omi hat an der Haustür ein Zeitungabbonement abgeschlossen, dass Sie eigentlich nicht wollte. Sie wurde über das 14-tägige Wiederufsrecht belehrt. Da aber meine Omi sich nicht der Sache klar war, sie ist 80 Jahre alt, möchte ich dieses Geschäft anfechten. Sie hat vor mir den Bestellbeleg versteckt, damit ich nicht "schimpfe". Nun kam 5 Wochen später die erste zeitung und ich stellte sie zur Rede. Jetzt sieht sie es zwar ein und ist reumütig, aber rein rechtlich kann ich wohl nichts mehr machen, oder? Muss der Verkäufer nicht auch sichergehen, dass der Käufer das Vertragsgeschäft auch in allen Belangen VERSTANDEN hat? Ich schreibe dies deshalb gross, weil in meinen Fall die Käuferin das nicht verstanden hat. Ich werde Vormundschaft beantragen, nur leider in diesem Fall zu spät! Was denken Sie über den Fall?
Im Endeffekt sprechen Sie Ihrer Omi einen freien Willen ab.
Ihre Großmutter hat sich klar entschieden - sie wollte den Vertrag. Die Gegenseite hat sich - soweit erkenntlich - völlig korrekt verhalten und belehrt. Ihre Großmutter wollte allerdings den Vertrag nicht widerrufen, hat den Vertrag sogar bewußt versteckt.
Ein rechtsrelevanter Irrtum ist hier nicht erkennbar. Es bleibt eine Verhandlungslösung oder hier nicht erwähnte Details.
Was erwarten Sie? Nur weil Sie der Ansicht sind, dass der Vertrag nicht sinnvoll ist, bedeutet das nicht, dass Ihre Großmutter ein unmündiges Wesen ist.
Sie können natürlich einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen mit dieser Gesinnung. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Omi, sagt, dass sie nicht die Zeitung wolle, aber "Der Mann lies sich nicht abwimmeln" "Er hat mich genötigt!" War es nicht eine Nötigung, einer 80jährigen Frau mit einem Jugendlichen eine Zeitung aufzuschwatzen? Wo ist der Verbraucherschutz? Und es war nicht das erste Mal, und Omi hat Angst vor einer Reformante von mir. Deshalb hat sie mir den Beleg nicht gegeben. Anscheinend war Ihr bewusst, wie sauer ich reagieren würde.
Sie haben es geschafft Ihre alte Großmutter derart in Ängste zu setzen, dass die alte Dame ihr Widerrufsrecht versäumt hat und nun auf einer Zeitung sitzt, die sie nicht wollte.
Vielleicht sollten sie Ihr Verhalten überdenken, ich halte Ihre Vorgehensweise für weitaus verwerflicher als die des Werbers...
Schenken Sie Ihr das Abo, und einen Blumenstraß dazu...
Ich muss sie doch aber offensichtlich vor sich selber schützen! Es geht doch nicht darum, sie einzuschüchtern, Sie können glauben, ich will nur das Beste für Sie, ich will Ihr doch sinnlose Ausgaben ersparen! Ausserdem suche ich doch nach rechlichem Rat und nicht nach menschlichem! Ich weiss doch genau, warum ich das mache. Sie ist halt etwas älter und braucht bei diversen Entscheidungen Hilfe!
...dass Sie eigentlich nicht wollte...
...wurde über das 14-tägige Wiederufsrecht belehrt...
...möchte ich dieses Geschäft anfechten...
...hat vor mir den Bestellbeleg versteckt, damit ich nicht "schimpfe"...
...und ich stellte sie zur Rede...
...sieht sie es zwar ein und ist reumütig...
...werde Vormundschaft beantragen...
...sagt, dass sie nicht die Zeitung wolle...
..."Er hat mich genötigt!"...
... War es nicht eine Nötigung...
...Omi hat Angst vor einer Reformante von mir...
... Anscheinend war Ihr bewusst, wie sauer ich reagieren würde...
.Sie hat vor mir den Bestellbeleg versteckt, damit ich nicht "schimpfe".....Jetzt sieht sie es zwar ein und ist reumütig, ..und ich stellte sie zur Rede.......Und es war nicht das erste Mal, und Omi hat Angst vor einer Reformante von mir. Deshalb hat sie mir den Beleg nicht gegeben. Anscheinend war Ihr bewusst, wie sauer ich reagieren würde.
was alte leute sich alles gefallen lassen müssen. ich frag mich nur was schlimmer ist......der zeitungsdrücker oder der rotzige enkel.. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Offensichtlich ist das nicht grade sachlich. Ich wollte nur wissen, ob ich das Geschäft aufgrund "Alter" anfechten kann. Aber es ist wohl nicht erwünscht! Ich muss mir das nicht mit dem rotzigen Enkel anhören. Meine Omi hält viel auf mich und weiss, das sie einen Fehler begangen hat. Nur den kann sie nicht ungeschehen machen und hat mich beauftragt, sich darum zu kümmern. Ich wollte nur die Lage klar darstellen und nun muss ich mich belegen lassen! War das letzte mal hier! Danke aber auch an die, die sich ernsthaft des Problems angenommen haben. BaiBai
Ihre Frau Großmutter ist voll geschäftsfähig, und somit sind die von ihr getätigten Willenserklärungen wirksam.
Zum Glück gibt es nach oben keine Altersgrenze bei der Geschäftsfähigkeit, möchten Sie die ganzen verärgerten Senioren besänftigen, die sonst keine Reisen mehr buchen, keine Einkäufe mehr tätigen etc. ppp. mehr dürften???
"Alter" an sich ist also kein Grund, den Vertrag anzufechten. Ihre Frau Großmutter hatte, wie jeder andere Verbraucher beim Haustürgeschäft, das bereits angesprochene Widerrufsrecht.
Ich muss sie doch aber offensichtlich vor sich selber schützen! Es geht doch nicht darum, sie einzuschüchtern, Sie können glauben, ich will nur das Beste für Sie,
Wie es so schon heißt: "Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint".
Wenn Omi die Zeitschrift tatsächlich nicht will sollte sie über den ganzen Ärger und die Bange vor dem meckernden Enkel nicht vergessen, rechtezitig zu kündigen .
Hey! Ihre Ommsen ist stolze achtzig Jahre alt! Meinen Sie nicht auch, sie hat in ihrem Leben schon einschneidendere Erlebnisse gehabt als ein aufgeschwatztes Zeitschriftenabo? Sie wird auch DAS überstehen .
...und die Idee, ihr das Abo nachträglich zu schenken finde ich großartig!
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