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Muss der Zaun einheitlich sein?

 
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Sonnenblümchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 18:47    Titel: Muss der Zaun einheitlich sein? Antworten mit Zitat

Die Grundstücke von A und B liegen direkt nebeneinander. A hat eine Hecke, die sich auf seinem Grundstück befand, abgerissen. Er hat einen grobmaschigen Drahtzaun (1,80 m) ("Schafzaun") 50 cm von der Grenze entfernt errichtet, an den Efeu gepflanzt wurde. Jeweils am Ende der Grenze (neben dem Schafzaun) endet die Einfriedung mit einem bzw. 3 Elementen Lamellenzaun (ca. 1,80 m) aus Holz. B behauptet nun, dass die Einfriedung "einheitlich" sein muss - und möchte, dass der Holzzaun entfernt und durch den Schafzaun ersetzt wird. B meint, dass das Ortsbild durch einen so hohen Lamellenzaun beinträchtigt wird.

Ist das wahr? Und wo genau ist das festgelegt?
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DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 20:57    Titel: Re: Muss der Zaun einheitlich sein? Antworten mit Zitat

Sonnenblümchen hat folgendes geschrieben::
Und wo genau ist das festgelegt?

Nachbarrechtsgesetzt, Bebauungsplan, Ortssatzung - es gibt mehrere Möglichkeiten einer Regelung.

"Passend zum Ortsbild" ist immer gut... in zivilisierten Regionen dieses Landes ist eine Zaunhöhe von maximal 1,20 m Höhe "ortsüblich". Cool
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