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Beförderung von Gefahrgut mit Paketdiensten

 
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Benutzer_Ohne_Namen
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Anmeldungsdatum: 26.03.2005
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 03:38    Titel: Beförderung von Gefahrgut mit Paketdiensten Antworten mit Zitat

Sehe ich das richtig so?

Die Gefahrgutverordnung legt nur fest, was ein Gefahrgut ist.

In der Gefahrgutordnung ist aber kein Hinweis zu finden, wie Gefahrgüter beim Paketversand genau zu kennzeichnen sind.

Die Paketdienste verhalten sich unterschiedlich, haben teilweise keine klaren Angaben in den AGB, die Mitarbeiter wissen es oft auch nicht genau.

Wie sind solche Sendungen korekt zu kennzeichnen?

Auf einigen Postämtern sind einige Mitarbeiter neuerdings der Meinung, daß z.B. Pakete mit Gefahrgutklasse 2 genormte Aufkleber haben müssen. Wie und wo es die gibt, weiß dort aber auch niemand.
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Meine Antworten sind keine Rechtsauskünfte sondern geben nur Erfahrungen und Meinungen wieder.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.09.05, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Auf einigen Postämtern[...]

Nach Privatisierung der Deutschen Post gibt es dort keine Ämter mehr. Lesen Sie einmal die ausführlichen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für derartige Güter. Die bekommen Sie nicht unbedingt von jeder Aushilfskraft mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Rüger
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alex98
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Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 119
Wohnort: Mitteldeutschland

BeitragVerfasst am: 14.02.06, 22:21    Titel: Kundenservice Antworten mit Zitat

Bitte wende Dich an den Kundenservice der DPAG

Tel.: 01802-3333
(0,12 EUR pro Anruf)

alex
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Quibble
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Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 15:51    Titel: Kennzeichnungspflicht Antworten mit Zitat

Hi ,

wenn du Gefahrgut versenden möchtest gibt es strenges regelwerk. Wesentlicher Punkt ist was du mit welchem Transportmittel wohin schicken möchtest.Und wie du es zu Kennzeichnen und zu verpacken hast. Für den Lufttransport sind z.B. einige Stoff ganz verboten.
Das ist leider ein ganz schön komplizierte Sache. Für einen Privatmann kaum zu durch schauen, auf die Herren von der Post würd ich da nicht unbedingt hoffen. Im schlimmsten Fall ist der Versender haftbar.
Wenn du dich trotzdem in die Materie einlesen möchtest solltest du googlen unter den Begriffen "ADR" für die Strasse oder "DGR IATA" für die Luft. Die Seite www.gefahrgut-heute.de ist auch gut. Geht aber schon über den Privatgebrauch hinaus.

Gruß

Quibble
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.06.06, 03:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hermes Versand verschickt auch problemlos Gefahrgüter
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