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Verfasst am: 13.09.05, 03:38 Titel: Beförderung von Gefahrgut mit Paketdiensten
Sehe ich das richtig so?
Die Gefahrgutverordnung legt nur fest, was ein Gefahrgut ist.
In der Gefahrgutordnung ist aber kein Hinweis zu finden, wie Gefahrgüter beim Paketversand genau zu kennzeichnen sind.
Die Paketdienste verhalten sich unterschiedlich, haben teilweise keine klaren Angaben in den AGB, die Mitarbeiter wissen es oft auch nicht genau.
Wie sind solche Sendungen korekt zu kennzeichnen?
Auf einigen Postämtern sind einige Mitarbeiter neuerdings der Meinung, daß z.B. Pakete mit Gefahrgutklasse 2 genormte Aufkleber haben müssen. Wie und wo es die gibt, weiß dort aber auch niemand. _________________ Benutzer_Ohne_Namen
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Meine Antworten sind keine Rechtsauskünfte sondern geben nur Erfahrungen und Meinungen wieder.
Nach Privatisierung der Deutschen Post gibt es dort keine Ämter mehr. Lesen Sie einmal die ausführlichen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für derartige Güter. Die bekommen Sie nicht unbedingt von jeder Aushilfskraft mitgeteilt.
wenn du Gefahrgut versenden möchtest gibt es strenges regelwerk. Wesentlicher Punkt ist was du mit welchem Transportmittel wohin schicken möchtest.Und wie du es zu Kennzeichnen und zu verpacken hast. Für den Lufttransport sind z.B. einige Stoff ganz verboten.
Das ist leider ein ganz schön komplizierte Sache. Für einen Privatmann kaum zu durch schauen, auf die Herren von der Post würd ich da nicht unbedingt hoffen. Im schlimmsten Fall ist der Versender haftbar.
Wenn du dich trotzdem in die Materie einlesen möchtest solltest du googlen unter den Begriffen "ADR" für die Strasse oder "DGR IATA" für die Luft. Die Seite www.gefahrgut-heute.de ist auch gut. Geht aber schon über den Privatgebrauch hinaus.
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