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Wegerecht nötig ???

 
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FrustrierterBauherr
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 17:58    Titel: Wegerecht nötig ??? Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Verkäufer A hat sein Grundstück lt. einem gültigen Bebauungsplan neu vermessen lassen. Nach der Teilung sind aus einem Flurstück 8 geworden:

- Grundstück von Verkäufer A
- 6 Baugrundstücke zum Verkauf
- ein 2 Meter langer Streifen zwischen Baugrundstücken und Öffentlicher Straße, der im Bebauungsplan als öffentlicher Verkehrsweg eingezeichnet ist.

Der 2m-Streifen ist weiterhin Eigentum von Verkäufer A.

Nun möchte:
1. Käufer B auf einem der Baugrundstücke bauen
2. Die Stadt in dem 2m-Streifen die Wasserleitung verlegen.

Fragen:
1. Benötigt Käufer B eine Wegerecht, um "rechtlich" auf sein Grundstück zu kommen ?

2. Darf die Stadt ohne eingetragene Baulast oder Grunddienstbarkeit die Wasserleitung ohne Wissen von Verkäufer A dort verlegen ?


Vielen Dank für Ihre Meinungen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.06.06, 03:30    Titel: Antworten mit Zitat

Er hat ein recht darauf, auf sein Grundstück zu kommen und kann dieses auch einklagen.
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Teilung gehört auch die Zuwegung und das Leitungsrecht. Warum nur 2 Meter, es könnte doch sein, dass baurechtlich eine Zufahrt nötig wird.
Es könnte auch sein, dass der Weg zu den 8 Flurstücken gehört!
Es sollte beim Grundbuchamt angefragr werden ob über das Grundstück A eine Grunddienstbarkeit bzw im Baulastenverzeichnis eine Baulast eingetragen ist.
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FrustrierterBauherr
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 11:17    Titel: Nachtrag / Erläuterung Antworten mit Zitat

Zur weiteren Info:

Der 2m-Streifen soll der Erweiterung der Straße und dem Bau eines Bürgersteiges dienen. Stadt hat Vorkaufsrecht - aber noch nicht ausgeübt, sondern den Kauf z. Zt. abgelehnt.

Das Grundstück von Käufer B hat keinen Zugang zur öffentlichen Straße. Die Zufahrt ist nur über den 2m-Streifen möglich.

Grunddienstbarkeit und Baulast sind für den 2m-Streifen nicht eingetragen. Weder Überfahrt noch Leitungsrecht.
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Solange der Streifen nicht öffentlich gewidmet ist, ist ein Wegerecht und Leitungsrecht erforderlich. Durch dieTeilung besteht für die Grundstücke keine öffentliche Anbindung. Dies ist in Deutschland nicht zulässig. Wenn dies nicht im Grundbuch oder als Baulast eingetragen ist, was mich wundert, ist ein Notwege und Leitungsrecht zu beantragen.
Eigentlich erkundigt man sich vor dem Kauf, wie man das Grundstück versorgen kann.
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