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Gefahrgut undeklariert verschicken?

 
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sterne01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 20:18    Titel: Gefahrgut undeklariert verschicken? Antworten mit Zitat

Guten Abend,

in meiner Arbeit wird viel Gefahrgut in kleinen Mengen (Kl. 3, Kl. 5.1, Kl. 6, Kl. 8, Kl. 9). verschickt. Oftmals ist es Ltd. Qty., manchmal aber auch nicht. Ich und ein Kollege haben die IATA-Schulung. Weder unsere Firmenleitung noch unsere Kunden haben Lust, die hohen Transportkosten für Gefahrgut zu zahlen. Deshalb haben wir nun vom Chef die schriftliche Anweisung bekommen, Gefahrgut undeklariert per Paketdienst zu verschicken. Dies betrifft hauptsächlich Straßen- und Fährtransporte innerhalb Europas (bei Luftfracht lassen wir uns nicht darauf ein). Wer haftet wie, wenn etwas passiert? Können mein Kollege und ich uns auf Abhängigkeitsverhältnis rausreden?

Danke für Eure Antworten (die ich schon zu kennen glaube Sehr böse ).
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.06.06, 03:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Chef wissentlich illegales anordnet und Ihr es wissentlich mittragt, seit Ihr ebenso dran, wenn was schiefgeht
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sterne01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das habe ich schon befürchtet. Vielen Dank. Jetzt muss ich nur noch rausfinden, wie das in der Praxis gehandhabt wird. Es stehen ein paar Fälle im Web, allerdings nur aus USA, und da wurde jedes Mal nur die Firma bzw. der Chef zu Strafen verurteilt.

Schönes Wochenende noch!
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.06.06, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel wird aber nur die Spedition jaulen, da die für Gefahrgut mehr kassieren, da es meisst nicht auffällt.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

@ klausnr 1

wiso soll die Sped. jaulen, wenn sie für Gefahrgut mehr kassieren darf.
Vorher wurde es falsch deklariert weil weder Abs noch Empf Gefahrgut bezahlen wolllten.
@ sterne01
Im übrigen ist jeder für das verantwortlich was er macht. Du darfst ja nicht gegen das Gesetz verstoßen, nur weils dein Chef so sagt.

Gruß
roni
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Die-Paula
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich würde bei SOWAS nie Im Leben mitmachen....... das ist strafbar.
Laß mal das Schreiben Deines Chefs dem Bundesamt für Güterverkehr ( BAG ) zukommen, ich wette der Mann war längste Zeit Dein Chef gewesen.

Ich kann nicht verstehen, daß man sich, den Fahrer, die Lagerarbeier, die Umwelt und und und.... wegen ein paar Euro( wenn überhaupt - nicht jeder Sped. berechnet hierfür ZUschläge ) so einer Gefahr aussetzen will.

Habt Ihr schon mal gerechnet was es kosten wird, wenn Ihr mal regreßpflichtig werdet.

Schon mal was von der VERSENDERERKLÄRUNG FÜR GEFAHRGUT gehört!

Na dann...........
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.06.06, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Bin mir nicht sicher, ob ich jetzt die Speditionsnamen nennen darf.
Jedenfalls gibt es nur eine Spedition, die Pakete mit Gefahrgut ohne Zuschlag befördert. Fängt mit H. an
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Die-Paula
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Alles eine Frage einer guten und vernünftigen Verhandlung und Vereinbarung, kommt natürlich auch auf das Frachtaufkommen an. Bei einem Paket pro Tag wird mal wohl mehr zahlen müssen, sollte es jedoch so wenig sein, dann verstehe ich den geizigen und verantwortungslosen Chef nicht.

Stell Dir vor Du bist sterne01 und muß mit diesem Chef wegen einer Gehaltserhöhung reden Geschockt Mit den Augen rollen Winken
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