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Feste Fallschirmsprungplätze sind in einem festgelegten Radius und Höhe tabu für andere Flugzeuge
Ja! Aber gesperrt sind sie nicht! Siehe NfL-I-64/02, Nr. 4 und §21a Abs. 3 LuftVO. _________________ Grüße,
Thomas
Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht! Diesen Beitrag können Sie durch Klicken des grünen Kästchens über meinem Anmeldedatum bewerten!
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