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dreimal für eine Strasse bezahlen?

 
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Patricia
Gast





BeitragVerfasst am: 16.11.04, 17:32    Titel: dreimal für eine Strasse bezahlen? Antworten mit Zitat

Ein Investor eines Bebauungsgebietes ist Insulvenz. Die Sparkasse hat die noch freien Grundstücke aber nicht die Straßen übernommen. Ein Bauherr hat an seinem Grundstück einen 3,00m breiten und 25,00m langen Weg. Der Weg endet an seinem Gründstück.Um eine Garage zu bauen mußte er eine Baulast beim Bauamt sich eintragen lassen. Welche nochmals viel Geld gekostet hat.Also den Weg ein zweites mal bezahlt.Nun möchte der Sohn des Bauherren noch ein Haus bauen als Einzelstandort. Anfang Januar 2005 werden die Strassen versteigert. Wer kauft schon Strassen?Hat der Bauherr nun die Möglichkeit die kleine Strasse zu ersteigern? Dann wird er sie ein drittes mal bezahlen. Wie geht man bei Gericht vor um eine Strasse (Weg )auzulösen ?Oder soll er warten bis die Gemeindeverwaltung sie ihr Eigen nennt und dann von ihr abkaufen. Wie werden die Preise sein?
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 09:41    Titel: Re: dreimal für eine Strasse bezahlen? Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie werden die Preise sein?


das wissen wir nicht und es interessiert uns auch nicht. erkundigen sie sich beim verkäufer oder im örtlichen immobilienhandel
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gast1
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.04, 11:04    Titel: Hast Du ne Macke? Antworten mit Zitat

Sag mal, Gast, hast du nen kleinen Schaden? Solche Bemerkungen bringen keinen weiter. Böse
Natürlich wird der Preis vom Bodenrichtwert der Umgebung abhängen und kann somit nicht beurteilt werden, aber so pampig muss ja nun auch nicht werden.
Was ich nicht versteh' ist, warum sollte man der Gemeinde die Straße abkaufen?
Wenn die Gemeinde die Straße ersteigern sollte - und sei es für 1 Euro - dann lass ihr den Spass. Dann kümmert sich die Gemeinde um die Instandhaltung und kann die Kosten je nach Rechtslage des Bundeslandes zum Teil auf die Anlieger übertragen.
Zum anderen, wenn ich richtig verstehe, hat der Bauherr bereits für die Errichtung der Straße gelöhnt. Hat er damit nicht zumindest Anspruch auf ein Wegerecht Frage (Sicher bin ich mir da nicht, aber es wäre mal ne Überlegung wert.)
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