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recht.de :: Thema anzeigen - ab 1.12. dauernd getrennt lebend - steuerliche Auswirkungen
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ab 1.12. dauernd getrennt lebend - steuerliche Auswirkungen

 
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olpenitz
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 13:18    Titel: ab 1.12. dauernd getrennt lebend - steuerliche Auswirkungen Antworten mit Zitat

Hallo,
da ich ab 1.12. nach einem Umzug von meinem Ehepartner dauernd getrennt lebe folgende Frage:
1. Ist künftig die Steuerklasse 1 für mich und meine frau maßgeblich?
2. Wird die Steuerklasse 1 dann rückwirkend für 2004 angewendet oder gilt für die Einkommensteuer 2004 noch die gemeinsame Veranlagung und hier wie bisher die Steuerklasse 4?
3. Wäre es dann ggf. günstiger den Umzug erst zum 1.1.2005 vorzunehmen?

Entschuldigung dass ich jetzt 3 Anfragen gesendet habe. Bin etwas durcheinander. Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar.
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Newbie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 15:16    Titel: Re: ab 1.12. dauernd getrennt lebend - steuerliche Auswirkun Antworten mit Zitat

hallo olpenitz,

ich versuchs mal:

1.) ja, ab dem auf das trennungsjahr folgenden kalenderjahr gilt für beide von euch die steuerklasse 1.

2.) nein, für 2004 bleibt alles beim alten

3.) theoretisch ja, kommt drauf an, was euch das ehegattensplitting bringt. in welchen steuerklasse seid ihr denn derzeit ?

gruss

newbie
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