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Verfasst am: 05.06.06, 16:50 Titel: Mängel erst nach Hauskauf erkannt
Meine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Herr A will ein Haus kaufen. Er schaut sich eines an, welches ein Makler des Verkäufers V anbietet und befindet es für geeignet. 2 Besichtigungen folgen und das Haus wird gekauft. Familie A zieht ein.
Nach dem Einzug macht sich nun immer wieder ein unangenehmer Geruch bemerkbar. Der Ursprung lässt sich nur schwer lokalisieren. Schliesslich läßt Herr A nach 6 Wochen die Decke im 1. Geschoss öffnen und entdeckt ein Rattennest mit jeder Menge Unrat und Rattenkot welches er beseitigen läßt. Weiterhin weiss er, dass jetzt zwar der Geruchsherd, aber nicht die Ratten entfernt worden sind und deshalb weitere Arbeiten ins neue Haus stehen.
Er geht davon aus, dass dieses Rattennest nicht erst seit dem Kauf entstanden sein kann.
Dies müsste der Verkäufer V gerochen und gewusst haben. Bei den Kaufverhandlungen wurde dies aber verschwiegen.
Kann Herr A vom Verkäufer V wegen Verschweigen eines Mangels eine Teilrückzahlung des Kaufpreises erwirken? Hätte Herr A bei seinen Besichtigungen die Decke öffnen müssen oder dürfen? Oder bleibt der Verkäufer schuldlos, da er das Haus "gekauft wie gesehen" veräußert hat?
Verfasst am: 05.06.06, 18:13 Titel: Re: Mängel erst nach Hauskauf erkannt
Martin aus HB hat folgendes geschrieben::
Dies müsste der Verkäufer V gerochen und gewusst haben.
Wenn der Geruch so offensichtlich gewesen wäre, dann hätte ihn Käufer A bei seinen beiden Besichtigungen wohl ebenfalls riechen müssen...
Gekauft wie gerochen.
Wobei der Rattenbefall kein Mangel an einem Bauwerk darstellt und daher auch keine Forderungen an den Verkäufer begründet. Kammerjäger holen, Löcher verschließen - fertisch.
dann hätte ihn Käufer A bei seinen beiden Besichtigungen wohl ebenfalls riechen müssen...
... oder der Verkäufer V hat geschickt den Geruch bei den Besichtigungen ferngehalten - etwa mittels Lüften und einer Plane hinter der Holzverkleidung.
Zitat:
Wobei der Rattenbefall kein Mangel an einem Bauwerk darstellt...
auch nicht, wenn damit eine Geruchsbelästigung verbunden ist?
Gut, vielleicht ist das kein baulicher Mangel. Aber ein Mangel, der den Wert eines Haus beeinträchtigt ist das wohl schon, oder?
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