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Hallo,
ein behindertes Junge (8 Jahre alt, ist Autist, kann nicht sprechen, u.a.m) besucht eine Sonderschule in der Kreisstadt. Dafür wird es jeden Morgen von zuhause abgeholt und mittags wieder gebracht. Dafür ist ein Taxiunternehmen (wahrscheinlich von der Schule ?) beauftragt worden. In diesem Taxi werden auch noch andere behinderte Kinder zur Schule gefahren. Bisher lief alles problemlos.
Eines Tages bekommt der 8 jährige Junge einen Wutanfall, wirft seine Schuhe durchs Auto und randaliert sozusagen. Dabei wird eine Konsole im Auto abgebrochen.
Wer muß den Schaden ersetzen?
Ist die Haftplficht der Eltern zuständig und wird sie so einen Fall ersetzen?
Diese Fragen können Sie von der Haftpflichtversicherung der Eltern prüfen lassen.
Haftpflichtversicherungen sind nicht nur dazu da, berechtigte Ansprüche zu begleichen, sondern auch, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Verfasst am: 15.11.04, 21:04 Titel: Ein Gedanke...
Warum bezahlt die Schule Taxi-Kosten für das Kind? Wohl, weil es beaufsichtigt werden muss. Wenn der Taxiunternehmer solche Aufträge annimmt kann dies bedeuten, daß er für die Dauer der Fahrt auch die Aufsicht übernehmen muß...
Bei einem behinderten Kind, das geistig hinter "normalen" Kindern (jeder Mensch ist etwas besonderes... daher gibt es eigentlich keine normalen Kinder... aber das wäre jetzt ein anderes Thema) in der Entwicklung zurückgeblieben ist, wird man von einer Verantwortlichkeit für sein Tun wohl eher nicht ausgehen können.
Mein Tip für den Ausgang der Schadensersatzforderung: Der Taxi-Besitzer zahlt es selbst. Ich sehe hier keinen Schadensersatzanspruch.
vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Momentan "klärt" die Schule mit dem Taxiunternehmen. Lt. Schule besteht das Taxiunternehmen auf ein Erstattung von etwa 200 EUR. Was kann mir passieren, wenn ich das meiner Haftplfichtversicherung melde. Können sie mir den Vertrag kündigen, weil ich ein behindertes Kind habe? Hätte ich das explizit der Versicherung schon eher mal mitteilen müssen, dass eins meiner 3 Kinder sich nicht normal entwickelt?
Würde mich freuen wenn Ihr mir nochmal antworten könnt.
In der privaten Haftpflichtversicherung des Vaters sind die Ehefrau und die Kinder immer mitversichert, soweit alle im selben Haushalt wohnen! Es ist der Versicherung egal, ob Sie eine Frau haben oder nicht und ob Sie drei oder 12 Kinder haben. Auch die Behinderung eines Kindes spielt ggfs. erst im Schadenfall eine Rolle, wenn wie hier in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, daß die Haftung eines behinderten Kindes ggfs. anders ausfällt (die Behinderung Ihres Kindes könnte in diesem Fall sogar ein VORTEIL für die Versicherung sein).
diet hat folgendes geschrieben::
vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Momentan "klärt" die Schule mit dem Taxiunternehmen. Lt. Schule besteht das Taxiunternehmen auf ein Erstattung von etwa 200 EUR. Was kann mir passieren, wenn ich das meiner Haftplfichtversicherung melde. Können sie mir den Vertrag kündigen, weil ich ein behindertes Kind habe? Hätte ich das explizit der Versicherung schon eher mal mitteilen müssen, dass eins meiner 3 Kinder sich nicht normal entwickelt?
Würde mich freuen wenn Ihr mir nochmal antworten könnt.
Sie wissen nicht, wer für die Taxikosten Ihres Kindes aufkommt? Seltsam.
Also: Ihre Haftpflichtversicherung wird wohl nicht bezahlen. Ihr Kind wird aufgrund der Behinderung nicht "haftbar" gemacht werden können - und Ihnen wird man ja kein Verschulden bzw. keine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen können. Versuchen ie es anber mal bei der Versicherung. Die sind meist kulanter als man denkt.
Dass der Taxifahrer bzw. das Taxiunternehmen auf dem Schaden sitzenbleiben könnte, sollte Ihnen aber aus ethischen Gründen nicht egal sein. Ich jedenfalls würde den Schaden, der durch mein Kind verursacht wurde, ganz oder wenigstens zur Hälfte übernehmen. So etwas halte ich für selbstverständlichund anständig.
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