Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 04.05.06, 14:10 Titel: Nicht rechtsfähiger Verein als Gesellschafter
Hallo zusammen,
mal so nur aus Neugier gefragt: Wenn sich ein nicht rechtsfähiger Verein an einer GmbH beteiligen würde, wer würde denn dann Gesellschafter? Der Verein, der Vorsitzende, alle Mitglieder?
Wäre prima, wenn jemand eine Idee zu dem Thema hätte
Anmeldungsdatum: 09.06.2006 Beiträge: 40 Wohnort: Tostedt-Land bei Hamburg
Verfasst am: 09.06.06, 11:50 Titel: Ein nicht rechtsfähiger Verein sollte nicht Eigentümer werde
Ein nicht rechtsfähiger Verein wird nicht als juristische Person angesehen werden. Gleichwohl können die Personen A, B und C persönlich Anteileigner an der GmbH werden.
Wenn man möchte, dass die GbR (darum handelt es sich beim nrV) Eigentümer wird, so sind es eigentlich die Personen A, B und C in GbR. Problematisch dabei ist: im Normalfall ohne vertragliche regelung sind dann A, B und C zur gesamten hand Eigentümer, und das mögliche Ausscheiden eines Vereinsmitglieds bedürfte eine Auseinandersetzung mit der GbR (bzw. aus dem nrV).
Wenn tatsächlich ein Verein (z.B. ein kleiner kegelverein) eine GmbH (z.B. einen kegelverein-Fanshop) gründen möchte, so sollte der verein sich selbst erst als e.V. eintragen lassen (egal ob gemeinnützig oder nicht).
Anschließend würde ich die frage stellen, ob dann nicht der e.V. die Geschäfte der GmbH selbst durchführen kann. _________________ Jens Oelgardt
//////////
Nur weil ich eine Meinung habe, heißt es nicht, dass diese Gesetz ist.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.