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Nicht rechtsfähiger Verein als Gesellschafter

 
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EUP
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 04.05.06, 14:10    Titel: Nicht rechtsfähiger Verein als Gesellschafter Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mal so nur aus Neugier gefragt: Wenn sich ein nicht rechtsfähiger Verein an einer GmbH beteiligen würde, wer würde denn dann Gesellschafter? Der Verein, der Vorsitzende, alle Mitglieder?

Wäre prima, wenn jemand eine Idee zu dem Thema hätte Smilie


Danke
_________________
EUP
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quickfirm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2006
Beiträge: 40
Wohnort: Tostedt-Land bei Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 11:50    Titel: Ein nicht rechtsfähiger Verein sollte nicht Eigentümer werde Antworten mit Zitat

Ein nicht rechtsfähiger Verein wird nicht als juristische Person angesehen werden. Gleichwohl können die Personen A, B und C persönlich Anteileigner an der GmbH werden.
Wenn man möchte, dass die GbR (darum handelt es sich beim nrV) Eigentümer wird, so sind es eigentlich die Personen A, B und C in GbR. Problematisch dabei ist: im Normalfall ohne vertragliche regelung sind dann A, B und C zur gesamten hand Eigentümer, und das mögliche Ausscheiden eines Vereinsmitglieds bedürfte eine Auseinandersetzung mit der GbR (bzw. aus dem nrV).
Wenn tatsächlich ein Verein (z.B. ein kleiner kegelverein) eine GmbH (z.B. einen kegelverein-Fanshop) gründen möchte, so sollte der verein sich selbst erst als e.V. eintragen lassen (egal ob gemeinnützig oder nicht).
Anschließend würde ich die frage stellen, ob dann nicht der e.V. die Geschäfte der GmbH selbst durchführen kann.

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Jens Oelgardt
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Nur weil ich eine Meinung habe, heißt es nicht, dass diese Gesetz ist.
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