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Verfasst am: 11.06.06, 17:48 Titel: Frage zur Insolvenz
Hallo,
ich habe zwei Fragen bezüglich der Insolvenz bei Kapitalgesellschaften.
1. Was bitte schön ist materielles Eigenkapital?
Ich weis, dass das materielle EK was mit Gesellschafterdarlehen zu tun hat. Aber wirklich erklären kann ich mir diesen Begriff nicht.
Ich beschäftige mich gerade mit Kapitalerhöhung in der Insolvenz und fand ein Text im DStR. Dort stand, dass der BGH das Lösungsrecht für Gesellschafterdarlehen verneint. Grund dafür ist, dass die Mittel materielles EK sind. Das Kapital durch die Zeichnungsverträge sind kein amterielles EK.
Ist unter materielles EK zu verstehen, dass der Gesellschafter im Gegensatz zur Stammeinlage das Geld wieder zurück bekommt und bei einer Insolvenz dann Gläubiger bezüglich dieser Summe ist? Und das bei einer Stammeinlage das Geld weg ist, dafür aber damit haftet und dafür allerdings Vorteile wie Gewinnausschüttung etc... hat?
2. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich mit meiner Definition bezüglich Zeichnungs- und Übernahmeverträge richtig liege.
Sind das Verträge, die zur Übernahme von Gesellschaftsanteilen bzw. dienen? Was ist mit Zeichnung? Ist das auch eine Bezeichnung für die Übernahme eines Geschäftsanteils? Ich komme da jetzt wegen der Neuemission voN Wertpapieren durcheinander.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir hier einer helfen könnte.
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