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Ich werde eine Veranstaltung im Sinne des Betreibers begleiten. Bei dieser stellt sich die Gefahr, daß es im Außenbereich (Terasse) jahreszeitlich bedingt glatt werden kann. Leider lässt es sich von der baulichen Seite her nicht verhindern, daß Gäste die Terasse benutzen. Ich plane daher eine Ausschilderung (Vorsicht Glätte/Betreten auf eigene Gefahr) anzubringen.
Reicht das und in wie weit habe ich damit meiner Pflicht genüge getan bzw. bin aus dieser entlassen.
Auf (kurzfristige) Antworten freut sich
Marian Duhra _________________ Marian Duhra
Plönzeile 18
12459 Berlin
Sofern die Aussenterasse nicht ausdrücklich abgesperrt ist, sondern zum (möglichen) Einzugsbereich für die Gäste der Veranstaltung gehört, müssen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht in vollem Umfang nachkommen.
Ein pauschaler Haftungsausschluss ist hier nicht zulässig.
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