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Internetauktionshaus [Name geändert] Betrug mit Diebesgut

 
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bustle
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 09:03    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] Betrug mit Diebesgut Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] einen Laptop ersteigert welcher sich jetzt als gestohlen herausgestellt hat. Der Computer war gebraucht und wurde von privat ohne jegliche Garantie verkauft. Das Gerät wurde von der Polizei eingezogen .
Welche Schritte muss ich nun tun um mein Geld wiederzubekommen ?
Ist es möglich dies privat zu tun oder sollte in jedem Fall ein Anwalt eingeschaltet werden ?
Die Kaufsumme bträgt 1310,- Euro. Lohnt sich bei diesem Betrag überhaupt ein profesioneller Rechtsbeistand ?
mfg
Sebastian
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Nicolas
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Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 436
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

1. Forenregeln beachten!
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3609

2. Im Allgemeinen ist es so, dass Sie aufpassen müssen, nicht wegen Hehlerei angeklagt
zu werden. Man könnte u.U. davon ausgehen, dass Sie wussten dass die Ware gestohlen
sein muss (extrem niedriger Kaufpreis, etc.).

Zum Vergleich: § 259 StGB http://bundesrecht.juris.de/stgb/__259.html

Im Falle einer Anklage sollte m.E. in jedem Fall ein Anwalt zu Rate gezogen werden, da es
je nach Alter und den Tatumständen zu einem weitreichenden Urteil kommen kann.


Viele Grüße,
Nicolas
_________________
Audiatur et altera pars.
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Sascha
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 502

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Nicolas hat folgendes geschrieben::

2. Im Allgemeinen ist es so, dass Sie aufpassen müssen, nicht wegen Hehlerei angeklagt
zu werden. Man könnte u.U. davon ausgehen, dass Sie wussten dass die Ware gestohlen
sein muss (extrem niedriger Kaufpreis, etc.).


1300€ sind kein "extrem niedriger Kaufpreis" für einen Laptop, insbesondere nicht, wenn er gebraucht war. Die Spanne bei Neugeräten liegt ja ca. zwischen 700€ und 2500€.

Sascha
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Nicolas
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 436
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sascha hat folgendes geschrieben::
Nicolas hat folgendes geschrieben::

2. Im Allgemeinen ist es so, dass Sie aufpassen müssen, nicht wegen Hehlerei angeklagt
zu werden. Man könnte u.U. davon ausgehen, dass Sie wussten dass die Ware gestohlen
sein muss (extrem niedriger Kaufpreis, etc.).


1300€ sind kein "extrem niedriger Kaufpreis" für einen Laptop, insbesondere nicht, wenn er gebraucht war. Die Spanne bei Neugeräten liegt ja ca. zwischen 700€ und 2500€.

Sascha

Hallo Sascha, Smilie

für die strafrechtliche Bewertung ob der Käufer es hätte erkennen müssen (also misstrauisch
werden müssen) ist nicht nur ausschliesslich der Kaufpreis ausschlaggebend.
Vielmehr handelt es sich hier um eine ganze Palette von "Indizien" die einem Durchschnitts-
menschen anzeigen würden, dass eine Sache irgendwie nicht einwandfrei ist.

Im Grunde haben Sie natürlich recht, dass ein Kaufpreis in der Kategorie nicht automatisch
auf Hehlerware hindeutet. Allerdings weiss man auch nichts genaueres über die wirklichen
Features und Spezifikationen des Geräts.
Weiterhin hatte ich nicht vor explizit auf den Preis einzugehen, da der TE die Forenregeln
nicht beachtet hat.

VG, Nicolas
_________________
Audiatur et altera pars.
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