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Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 13.06.06, 13:01 Titel: Re: Schuluniformen und das GG
Brand hat folgendes geschrieben::
Ich denke dabei an die Argumentation das eine Schuluniform die freie Entfaltung der Persönlichkeit einschränkt oder einschränken könnte?
Ja und? Das tun viele Gesetze. Warum soll dann ein "Gesetz über das Tragen von Schuluniformen" verfassungswidrig sein? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
eine Einschränkung (Beeinträchtigung) der allg. Handlungsfreiheit der Schüler aus Art. 2 Abs. 1 GG ist es sicher. Evtl. schränkt eine solche Regelung - auch? - das allg. Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG ein. Eigentlich hat Kleidung schon etwas mit Selbstdarstellung, dem "So-will-ich-von-anderen-gesehen-Werden" zu tun, könnte also in den Randbereich des APR hineinreichen.
Aber so what? Interessant ist ja nicht die Frage nach der Einschränkung eines Grundrechts (die allg. Handlungsfreiheit wird lfd. eingeschränkt), sondern die Frage, ob diese Einschränkung rechtswidrig und daher eine Grundrechtsverletzung ist oder ob sie gerechtfertigt werden kann:
Bei der Rechtfertigung sehe ich keine Probleme. Das Interesse des Staates, die Schulen frei von Markenstress, Kriminialtiät und der Darstellung sozialer Unterschiede (immerhin haben wir eine Einheitsschule) frei zu halten, dürfte völlig ausreichen. Dass der Staat in Schulen die Zur-Schau-Stellung sozialer Unterschiede verbieten darf, kann man - das ist jetzt ein etwas weit reichendes systematisches Argument - evtl aus Art. 7 Abs. 4 Satz 3 a.E. GG. Schulzwecke können ohnehin recht weitreichend zur Einschränkung von Grundrechten herhalten, der Staat kann sich hier auf seinen Erziehungsauftrag stützen (Art. 7 Abs. 1 GG). Der Staat darf ja auch recht frei entscheiden, was er in seinen Schulen vermittelt.
Viele Grüße, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
vielen Dank für die Antworten. Ich will die Diskussion nicht wieder aufleben lassen.
Aber es ist doch auch so, das der Staat doch erstmal nachweisen muss das dieser Eingriff durch die Pflicht zum tragen von Schuluniformen notwendig ist,oder?
Ich denke nein. Er wird es behaupten und in der Begründung zur Gesetzesvorlage mehr oder weniger nachvollziehbare Gründe dafür anführen. Alles weitere machen dann die Gerichte, wenn gegen das Gesetz angegangen wird. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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