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Verkauf von einem Privaten Grundstück

 
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Spar
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 23:54    Titel: Verkauf von einem Privaten Grundstück Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Habe eine, denke ich, simple frage.
Folgender Sachverhalt (Beispiel):

Person A hat einen privaten Teich in dem Fische leben welche er großzieht, fischt, und dann an diverse Leute verkauft.

Braucht diese Person A für Güter die auf dem privatem Grundstück enstanden sind und verkauft werden, ein(en) angemeldetes Gewerbe / Gewerbeschein?

Gibt es bestimmte Richtlinien, oder zB Grenzen bis zu denen es erlaubt ist etc. ?

Danke im Vorraus,

Spar
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 05:04    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich. Die Fischerei unterliegt nicht der Gewerbeordnung.
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich. Die Fischerei unterliegt nicht der Gewerbeordnung.

...heißt das, dass egal wieviel Umsatz erlöst wird, auch keine Umsatzsteuer abgeführt werden muß? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Finanzamt hier nix abhaben will (wenn se sich schon die Gewerbesteuer durch die Lappen gehen lassen).

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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