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Hallo.
ich habe eine Frage und zwar meine Versicherungsfirma hat meine Autoversicherung gekündigt, weil ich mich geweigert habe den Nachbetrag zu zahlen. Jetzt steht in der Kündigung, dass die Versicherungsfirma den Anspruch hat nach §40 versichrungsvertraggesetz auf die Beiträge bis zum Ende des Jahres und dass sie es geltend machen wird..
Heisst das, dass ich den rest der Beitrag nicht zurück gezahlt bekomme ?? Ich habe für die nächsten 6 Monaten schon den Versicherungsbetrag gezahlt und ich wuerde es auch zurück bekommen wollen, wenn ich nicht mehr versichert bin.
Über Hinweise wäre ich sehr dankbar..
Hallo.
ich habe eine Frage und zwar meine Versicherungsfirma hat meine Autoversicherung gekündigt, weil ich mich geweigert habe den Nachbetrag zu zahlen. Jetzt steht in der Kündigung, dass die Versicherungsfirma den Anspruch hat nach §40 versichrungsvertraggesetz auf die Beiträge bis zum Ende des Jahres und dass sie es geltend machen wird..
Heisst das, dass ich den rest der Beitrag nicht zurück gezahlt bekomme ?? Ich habe für die nächsten 6 Monaten schon den Versicherungsbetrag gezahlt und ich wuerde es auch zurück bekommen wollen, wenn ich nicht mehr versichert bin.
Über Hinweise wäre ich sehr dankbar..
Die Versicherung hat Recht... laut § 40VVG steht ihr die Versicherungsprämie bei Nichtzahlung der Folgeprämie, für die laufende Versicherungsperiode zu.
Aber wie können Sie den "Nachbetrag" nicht zahlen und trotzdem ein halbes Jahr voraus gezahlt haben??? _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Danke fuer die Antwort
ich habe am Anfang fuer das Gesamtjahr den Betrag gezahlt..und dannach nach 3 Monate kam der Nachbetrag..und in den letzten 3 Monate habe ich den Nachbetrag nicht gezahlt.
Habe ich keine Moeglich den Restbetrag von der Versicherung zurück zu verlangen ? ich habe in der die Versicherungsschutz nicht ein einziges Mal in Anspruch genommen...
Danke fuer die Antwort
ich habe am Anfang fuer das Gesamtjahr den Betrag gezahlt..und dannach nach 3 Monate kam der Nachbetrag..und in den letzten 3 Monate habe ich den Nachbetrag nicht gezahlt.
Habe ich keine Moeglich den Restbetrag von der Versicherung zurück zu verlangen ? ich habe in der die Versicherungsschutz nicht ein einziges Mal in Anspruch genommen...
Nee nur fragen, ob Sie vielleicht doch versichert bleiben könnten???
Wurden Sie nicht auf das Recht des VR hingewiesen?!?
Wieso zahlten sie um Gottes willen nicht? So viel konnte das doch nicht sein?!
Zitat:
Habe ich keine Moeglich den Restbetrag von der Versicherung zurück zu verlangen ?
Nöö, es sei denn Sie können das VV-GESETZ verändern... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
und warum wollen sie den "nachbetrag" denn nicht zahlen? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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