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HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!!

 
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prinzessin_bg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 21:36    Titel: HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! Antworten mit Zitat

Hallo,

A hat aus China ware importiert (Markenkleidung) wobei B seriös wirkte und eine offizielle Web-Site besitzt, und uns Original-Ware versprochen hat bzw. angeboten hat. Dies hat er uns GARANTIERT!!!!!

Nun ist die Ware beim Zoll beschalgtnahmt worden, nach tel. Rücksprache wurde A mitgeteilt, das es sich um plagiate (Fälschungen) handelt. Weitere Infos habe A bisher nicht bekommen.

A hat die Ware schließlich als Original mit Rechnung gekauft.

Was kann da auf A zukommen??? Hat A sich unbewusst strafbar gemacht?? Weinen Weinen

Bitte um SCHNELLE Antwort ;O((

Gruß prinzessin_bg


Zuletzt bearbeitet von prinzessin_bg am 14.06.06, 21:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

"Vor dem Schreiben bitte unbedingt lesen!"
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=14830

"Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den recht.de Knigge!"
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Linus Cornell
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 21:44    Titel: Re: HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! Antworten mit Zitat

prinzessin_bg hat folgendes geschrieben::
Hallo,

habe aus China ware importiert (Markenkleidung) wobei der Lieferant seriös wirkte und eine offizielle Web-Site besitzt, und uns Original-Ware versprochen hat bzw. angeboten hat. Dies hat er uns GARANTIERT!!!!!

Nun ist die Ware beim Zoll beschalgtnahmt worden, nach tel. Rücksprache wurde uns mitgeteilt, das es sich um plagiate (Fälschungen) handelt. Weitere Infos haben wir bisher nicht bekommen.

Wir haben die Ware schließlich als Original mit Rechnung gekauft.

Was kann da auf uns zukommen??? Haben wir uns unbewusst strafbar gemacht?? Weinen Weinen

Bitte um SCHNELLE Antwort ;O((

Gruß prinzessin_bg


Super Betreffzeile. Reizt unbedingt zum Lesen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

... und zum Antworten ...

... NOT! Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 02:39    Titel: Antworten mit Zitat

Idee Dann verstecken wir den Fall doch einfach im internationalen Recht, da findet ihn keiner wieder... Lachen Nein, im Ernst, da es um Warenimport geht, dürfte er da besser aufgehoben sein.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ist Markenkleidung aus China nicht auch ein Paradoxon? Winken
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prinzessin_bg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 10:41    Titel: HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!! HILFE! Antworten mit Zitat

Hallo Leute, kann mir denn niemand sagen, was da passieren kann? Sowas passiert mir zum ersten mal und ich mache echt sehr große sorgen.

Ich kenne mich mit solchen sachen nicht aus, weiss auch nicht was passieren wird oder kann.


[/i]
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Lies mal diesen Thread http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=66414

Ansonsten den Beitrag bitte den Forenregeln anpassen.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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SR73
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 186
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Verstoß gegen das Markenschutzgesetz und Bannbruch (AO) fallen mir spontan ein.
Da es sich um straftaten handelt muß "A" aber nachgewiesen werden, dass er die Ware illegal einführen wollte. An Stelle von A würde ich die Ermittlungsbehörden (Zollfahndungsamt oder dergleichen) unterstützen und diesen details über den Verkäufer, sowie die Art wie das Geschäft zu Stande kam, sagen.
_________________
Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
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RAHelm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Haben gerade genau so einen Fall durch.
Läuft immer nach dem oben schon zitierten Muster:
- Aufforderung Vernichtung zuzustimmen und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
- Kosten des Anwalts zu bezahlen.

Meist ist es nicht sinnvoll, sich dagegen zur Wehr zu setzen, da die Ansprüche meist berechtigt sind.

Eine Straftat liegt nicht vor. Es geht meist nur um die zivilrechtlichen Ansprüche.

Im Zweifel von einem Anwalt prüfen lassen.
_________________
André Helm
Rechtsanwalt
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