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Vorfälligkeitsentschädigung

 
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Mueller-Ralf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 10:58    Titel: Vorfälligkeitsentschädigung Antworten mit Zitat

gelöscht!

Zuletzt bearbeitet von Mueller-Ralf am 16.06.06, 09:20, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 17:56    Titel: Re: Vorfälligkeitsentschädigung Antworten mit Zitat

Hallo,

Mueller-Ralf hat folgendes geschrieben::
wir bräuchten mal wieder einen Rat


Schon im ersten Posting wieder mal Frage

Daher 2 Bitten:

1) Bitte das posting mit der edit-Funktion im Sinne der Forenregeln (s. erster Thread im Forum) umformulieren.

2) Das zitierte BGH Urtiel (AZ:XI ZR 267/96) passt ja nicht ganz: Das Objekt wird ja nicht verkauft. Von daher wäre es wichtig zu wissen, ob eine Konstellation vorliegt, in der ebenfalls einer der "extrem gelagerten Ausnahmefällen" vorliegt in denen "Dem Kreditnehmer wäre dadurch die anderweitige Verwertung des belasteten Gegenstands faktisch unmöglich gemacht. " (Zitate aus dem Urteil).

Das wäre z.B. dann der Fall, wenn die Hausbank sich weigern würde, die neue Finanzierung anzubieten. Allein die Tatsache, dass ein Wettbewerber ein zehntel Prozent billiger ist, wäre sicherlich hier kein Anspruchsgrund auf eine vorzeitige Auflösung des Vertrags.

Wenn man hier Argumente erfahren könnte, warum ein Recht auf vorzeitige Aufklösung besteht, so wäre dies für die Diskussion hilfreich.

Auch hilfreich wäre zu wissen, wieweit die Bank von der BGH-Berechnung abweicht?
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Mueller-Ralf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

gelöscht!

Zuletzt bearbeitet von Mueller-Ralf am 16.06.06, 09:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Mueller-Ralf hat folgendes geschrieben::
Huhu,

sorry für den Verstoß. Habs jetzt geändert.

Mit den Argumenten bin ich eigentlich überfragt. Das wird ja auch wohl der ausschlagebende Punkt sein, worauf sich letztendlich die Bank berufen wird.

Das einzige Argument das ich vorbringen kann ist, dass die Bank mir ein Zinssatz von 4,76 für 15 Jahre angeboten hat und die Versicherung 3,99. Die Gesamtfinanzierung der VS war sowieso besser. Leider konnte die Bank da nicht mithalten. Doch dass ich überhaupt diesen Zinsatz und eine Kreditzusage bekommen habe mußte die Bank an die VS den 1. Rang abgeben. Das ging natürlich nur, durch Auflösung des Kreditvertrages.

Also bei Interhyp hatte ich 450 Euro ausgerechnet und die Bank hatte 700 € VFE + 200 € Abtretungsgeschäft + 91 € Sonstige Gebühren berechnet. Ich hatte eine Neuberechnung gefordert nach BGH, jedoch verweigern die Bank eines neues Angebot. "Es bleibt dabei und Ende."

Ich hoffe es reicht aus an Argumenten.

Gruß Ralf


Und jetzt lesen Sie am besten noch einmal die Forenregeln und denken mal darüber nach, was die lustigen Worte bedeuten...

Bei der Lernkurve, die Sie beisher gezeigt haben, scheitert eine Anwort schon daran, dass massivste Zweifel bestehen, dass Sie die Bedeutung der Worte erfassen werden Böse
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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