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Stromrechnung

 
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 07:59    Titel: Stromrechnung Antworten mit Zitat

Hallo, folgender Fall.

A hat im Oktober 2005 eine Wohnung (etwa 47qm) bezogen und Strom und Gasversorgung bei einem Energiebereitsteller angemeldet.
Dieser Bereitsteller hat als Kostenberechnungsfaktor für die 2monatige Abschlagszahlung den Abschlagssatz des Vormieters zugrunde gelegt.

Da der Vormieter (ältere Dame) wohl einen hohen Gas und Stromverbrauch hatte und dadurch jeden 2ten Monat einen Abschlag von 300 € hinblättern mußte, zahlt A jetzt diesen auch.
Der Bereitsteller will einfach nicht hingehen und mal den jetzigen Verbrauch überprüfen und eine neue Abschlagszahlung berechnen.
(Ist noch nicht der Zeitpunkt fürs Ablesen da, wann er da ist Frage )

Frage, kann A den Bereitsteller eine Frist setzen und /oder die Zahlung der hohen Abschlagsummer verweigern bis eine neue Abschlagsumme festgelegt wurde?

Wenn es wirklich ein zu hoher Abschlag war was er bisher gezahlt hat, hat er ja noch eine hohe Gutschrift.
Anderseit wäre es doch auch möglich das der Bereitsteller eine Überprüfung des Anschlußes machen kann, ob wiklich ein hoher Verbrauch da ist und woher der hohe Verbrauch kommt. (alte Geräte).

Über Antworten freu ich mich auch wenn sie schnell kommen, da es eilt. Winken Winken

Danke erstmal

Gruß
pcwilli
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

einen durschnittswert zu ermitteln ist natürlich relativ schwierig, da A ja noich nicht mal ein volles jahr in der wohnung wohnt? der verbrauch von strom und gas ist ja im winter wie im sommer sehr unterschiedlich.

es wird nun ja ohnehin bald die erste abrechnung fällig. dann wird evtl. guthaben erstattet und der monatliche abschlag entsprechend gekürzt.

ein frist setzten, und den energieversorger "zwingen" einen neuen abschlag zu berechnen, kann man m.w. nicht.

wenn es der energieversorgen nicht frewillig oder aus "entgegenkommen" macht, muß man die erste abrechnung und die damit einhergehende anpassung des abschlages abwarten.
_________________
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
einen durschnittswert zu ermitteln ist natürlich relativ schwierig, da A ja noich nicht mal ein volles jahr in der wohnung wohnt? der verbrauch von strom und gas ist ja im winter wie im sommer sehr unterschiedlich.

es wird nun ja ohnehin bald die erste abrechnung fällig. dann wird evtl. guthaben erstattet und der monatliche abschlag entsprechend gekürzt.

ein frist setzten, und den energieversorger "zwingen" einen neuen abschlag zu berechnen, kann man m.w. nicht.

wenn es der energieversorgen nicht frewillig oder aus "entgegenkommen" macht, muß man die erste abrechnung und die damit einhergehende anpassung des abschlages abwarten.


Hallo talla,
danke erst mal.

Der Knabe ist Arbeitslos und weiß nicht wo er das Geld nehmen soll.
Wo ich vor zwei Jahren meine Wohnung bezogen habe, hatte ich im Grunde das gleiche Problem und bin nach der ersten Abschlagszahlung mit dem Zählerstand hingegangen da er bedeutend niedriger war wie beim Vormieter und da wurde es geändert.
Nur ich konnte wohl überzeugender Reden wie A. Winken

Anderseits denke ich das nach gut 8 Monaten man sich einen Überblick machen kann, was nach den Wintermonaten jetzt in den Sommermonaten an Verbrauch anfallen könnte. Da denke ich mal sollten die doch ein Auge für haben.

Wenn man bedenkt das 300 € für 47 qm Wohnfläche doch eine ganze Menge ist und man damit bald eine Kneipe mit Strom und Gas versorgen könnte, sollten sich der Lieferant sich auch sagen das gibt es doch nicht und bei Anfrage reagieren Oder?

Gruß
pcwilli
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

nunja, der energieversorgen weiß ja nicht wieviel der neue mieter verbraucht. und offensichtlich hat die dame vorher ja auch soviel verbraucht...

wie gesagt, wenns der energieversorger nicht freiwillig macht, wüßte ich nicht, was man dagegen tun kann, außer sich auf das angesparte guthaben so gegen ende des jahres freuen Winken
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
nunja, der energieversorgen weiß ja nicht wieviel der neue mieter verbraucht. und offensichtlich hat die dame vorher ja auch soviel verbraucht...

wie gesagt, wenns der energieversorger nicht freiwillig macht, wüßte ich nicht, was man dagegen tun kann, außer sich auf das angesparte guthaben so gegen ende des jahres freuen Winken


Ich denke ich werde mal heute oder Montag mit dem aktuellen Zählerstand und ihm dahingehen. Mal sehn was man da machen kann.

Er hat nicht den finanziellen Rahmen Geld bei dem Energieversorger aufs Guthabenkonto liegen zu lassen und am Ende des Jahres sich über ein Weihnachtsgeld freuen zu dürfen.

P.s. Habe nachgesehen, habe ungefähr die gleichen qm und zahle beim selben Lieferanten etwa nur die Hälfte für beide Energiearten.

Gruß
pcwilli
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