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eine ärztin in einer kleinen gemeinde-e nicht promoviert,
trägt auf ihrem briefkopf den Titel
"Fachärztin für Allgemeinmedizin"
bitte auch an den forenbetreuer: gibt es das überhaupt- oder ist das schlichtweg eine prakt. ärztin? ist der titel korrekt?
Was ist davon zu halten, dass diese ärztin einen (angeblich verbotenen) vertrag mit einem altenheim hat, nach dem sie immer mittwoches spasseshalber die alten begutachtet und regelmässig jedes quartal die praxisgebühren abschöpft.??
bitte um schnelle antwort, da ich als angehörige darauf reagieren muss, dass die ärztin den onkel ohne unser Wissen (betreuer amtgerichtlicherseits) mit psychopharmaka vollstopft.
danke.
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 30.11.04, 19:49 Titel:
Zitat:
"Fachärztin für Allgemeinmedizin"
Diese Facharztbezeichnung gibt es.
Zitat:
mittwoches spasseshalber die alten begutachtet und regelmässig jedes quartal die praxisgebühren abschöpft.??
Sie formulieren sehr abfällig und beugen dabei auch die Logik. Wer Alte ärztlich begutachtet und dafür Gebühren berechnet , tut seine Arbeit.
Das "spasseshalber" und das "abschöpfen" zeigt nur Ihre Haltung. Ihre Schilderng wirkt dadurch und durch Ihr generelles Misstrauen (s.o.) ungleich unglaubwürdiger. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Hallo Gast,
zunächst möchte ich mich Herrn Jäckel anschließen und raten: schalten Sie erst mal einen Gang runter und werden Sie sachlich. Sie haben sich offensichtlich sehr darüber geärgert, dass eine Ärztin Ihrem Onkel Psychopharmaka verschreibt, ohne Sie als Betreuer zu unterrichten. Und jetzt scheinen Sie nach Gründen zu suchen, um dieser Ärztin „an die Karre zu fahren“.
Zu Ihren Fragen /Behauptungen:
Die Bezeichnung Praktischer Arzt kann man führen, wenn man nach dem Studium ½ Jahr in einem Krankenhaus, einer anderen Arztpraxis oder sogar als Truppenarzt der Bundeswehr /Gesundheitsamt ect. mitgearbeitet hat. Keine Prüfung nötig. Der praktische Arzt ist KEIN Facharzt und hat in meinen Augen die schlechteste Qualifikation der niedergelassenen Ärzte –auch wenn der Titel so vertrauenserweckend klingt.
Den Facharzttitel „Arzt für Allgemeinmedizin erwirbt man in einer 5-jährigen Weiterbildungszeit mit abschließender Facharztprüfung bei der Ärztekammer. Vorgeschrieben sind mindestens 1 1/2 Jahre Allgemeinmedizin, 1 Jahr Innere Medizin im Stationsdienst sowie mindestens ein weiteres 1/2 Jahr im Stationsdienst, 1/2 Jahr Chirurgie, 1/2 Jahr Kinderheilkunde, 1 1/2 Jahre Weiterbildung in Wahlfächern sowie dieTeilnahme an Kursen von insgesamt 80 Stunden. Diese Ärzte sind also hervorragend und in mehreren Fachgebieten ausgebildet, bevor sie eine eigene Praxis aufmachen.
Die Promotion (Erwerb eins Doktortitels) hat mit der sonstigen Ausbildung nichts zu tun. Man schreibt eine wissenschaftliche Arbeit (ich habe z.B. 4 Jahre an meiner experimentellen Doktorarbeit gewerkelt) und bekommt bei Bestehen einer abschließenden Prüfung die Berechtigung, den Titel „Dr.med.“ vor dem Namen zu führen. Nur ca. 50 % der Ärzte machen eine Doktorarbeit.
Zu Ihrem Problem mit der Ärztin fplgende Feststellungen/ Fragen:
-sind Sie als gesetzlicher Betreuer mit Aufgabenkreis Heilbehandlung bestellt worden ? Nur dann dürfen Sie bezüglich einer medizinischen Behandlung Ihres Onkels mitbestimmen.
-haben Sie die behandelnde Ärztin für Ihren Onkl ausgewählt ? Oder haben Sie sich gar nicht darum gekümmert, woraufhin das Altenheim die Ärztin ausgewählt hat ? Sie haben jederzeit das Recht, einn anderen Hausarzt für Ihren Onkel auszusuchen, wenn SIe mit dieser Ärztin nicht einverstanden sind.
-haben Sie bereits mit der Ärztin bzw. auch dem Heimpersonal gesprochen, WARUM Ihr Onkel die Medikamente nehmen soll ? Kein Arzt verschreibt aus Jux Medikamente.
Ich habe den Eindruck, es geht Ihnen weniger um die Sorge für Ihren Onkel, als vielmehr um eine persönliche „Rache“ gegen die Ärztin, vielleicht auch, weil Sie die Rezeptgebühren bezahlen müssen ?
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Was ist davon zu halten, dass diese ärztin einen (angeblich verbotenen) vertrag mit einem altenheim hat, nach dem sie immer mittwoches spasseshalber die alten begutachtet und regelmässig jedes quartal die praxisgebühren abschöpft.??
bitte um schnelle antwort, da ich als angehörige darauf reagieren muss, dass die ärztin den onkel ohne unser Wissen (betreuer amtgerichtlicherseits) mit psychopharmaka vollstopft.
danke.
Sie sollten sich im Klaren sein, dass man aus Ihrer Rechtschreibung, Ausdrucksweise und den Inhalten durchaus unangenehme Rückschlüsse auf Ihr Intelligenzniveau ziehen kann.
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