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Worauf sollte beim Abschluss einer PHV geachtet werden?
Mir sind spontan folgende Punkte eingefallen:
- Möglichst Hohe Summe für Sach- und Personenschäden
- Mietsachschäden (bei Mietwohnung)
- Zusatzversicherung?
Da sind meine Erfahrungen eher negativ, Sachen wie Schlüsselverlustversicherung oder Haftungsübernahme bei Kinder sind ja eher sinnlos, oder gibts auch sinnvolle Erweiterungen?
also die "möglichst hohen versicherungssummen" von teilweise 50 mio eur (für sach- und personenschäden) und mehr sind nach meiner meinung eher ein werbegag. soweit mir bekannt wurd noch nie in der brd ein ersatzanspruch in mio-höhe gerichtlich festgestellt.
persönlich würde ich eher auf vernünftige deckungssummen für vermögensschaden achten, die sind nämlich meist relativ gering.
zur erklärung: für den verlust eines beines gibt es um die 30-50 tds. eur. aber 30 jahre erwerbsunfähigkeit bei einem jahreseinkommen von 30.000 eur plus 2% jährl. steigerung sind da eine andere hausnummer.
die zusatzdeckungen sollte man sich genau erläutern lassen und dann feststellen, ob man die tatsächlich braucht. mitsachschäden sind heute -nach meinem marktüberblick- schon fast obligatorisch eingeschlossen. _________________ MfG,
Duisburger
persönlich würde ich eher auf vernünftige deckungssummen für vermögensschaden achten, die sind nämlich meist relativ gering.
was verstehst du unter dem Begriff "Vermögensschäden" in diesem Zusammenhang?
Ich nehme an, du zielst hier auf den Bereich "lebenslange Rentenzahlungen an einen Geschädigten". Das wären dann aber gerade keine "reinen Vermögensschäden", wie sie die Haftpflichtversicherung im § 1, Abs. 3 der AHB meint. Was du (vermutlich) angesprochen hast, wären Folgeschäden eines Personenschadens, die sind (im Rahmen der Versicherungssummen) problemlos mitversichert.
Bei den "Vermögensschäden", die bei manchen Anbietern (mit relativ geringen Versicherungssummen) mitversichert sind, handelt es sich um "reine Vermögensschäden", die nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens sind.
Es fällt schwer, vernünftige Beispiele aus der PHV dafür zu finden. Zumindest eines hab ich:
in vielen Supermärkten, Kaufhäusern usw. sind Notausgangstüren, die man nicht einfach öffnen darf, weil sie auf eine Notrufzentrale oder sogar direkt auf die Feuerwehr aufgeschaltet sind. Wenn nun einer trotzdem eine solche Tür öffnet und die Feuerwehr kommt, dann muss er die Kosten für den Feuerwehreinsatz zahlen. Das wäre dann ein "echter Vermögensschaden", um den sich die PHV kümmern wird (vorausgesetzt, kein Vorsatz).
Ansonsten sitmme ich dem Duisburger zu. Die Zusatzdeckungen, die gegen Beitragszuschlag oder im "Premium"- oder "Exklusiv-Tarif" angeboten werden, können manchnmal nützlich sein, gelegentlich auch überflüssig. Man sollte sich überlegen, ob der Mehrbeitrag das wert ist.
Der Deckungsumfang der PHV ist, zumindest im Standardtarif, bei allen Versicherern praktisch gleich. Es gibt wohl z.T. deutliche Preisunterschiede. Aber darauf würde ich nicht das Hauptaugenmerk bei der Entscheidung richten. Mindestens genauso wichtig ist die Frage, eine Agentur oder einen Versicherungsmakler zu finden, der sein Handwerk wirklich versteht, seine Kunden auch langfristig gut betreut und nicht übern Tisch zieht. (solche gibt es wirklich, man glaubt es kaum) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
eine forderungsausfalldeckung könnte auch sinnvoll sein.
beispiel: man wird von einem radfahrer geschädigt und dieser hat keine phv. dann übernimmt die eigene phv den schaden .
Zitat:
Wenn der Verursacher Ihres Personen-, Sach- oder Vermögensschadens Ihre Forderung - trotz eines vollstreckbaren gerichtlichen Titels - nicht oder nur zum Teil befriedigen konnte, wird Ihr berechtigter Schadenersatzanspruch von mehr als 1.500 Euro wie vereinbart von der Pfefferminzia beglichen.
| Vorteil 2 | In voller Höhe bis maximal zur Versicherungssumme Ihrer PHV
Ihr berechtigter Schadenersatzanspruch wird wie vereinbart durch die Pfefferminzia beglichen. In voller Höhe, zum Beispiel auch Ihr Verdienstausfall oder Ihre Schmerzensgeldansprüche bis maximal zur Versicherungssumme der Privat-Haftpflichtversicherung (PHV).
_________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
soweit mir bekannt wurd noch nie in der brd ein ersatzanspruch in mio-höhe gerichtlich festgestellt.
Dann darf davon ausgegangen werden dass Sie weder bei einer Versicherung noch bei einem Gericht höherer Ordnung arbeiten?
Fahrlässige Brandstiftung als Beispiel kann ganz schnell (Mehrfamilienhaus, Lagerhalle) einen Ersatzanspruch in 2stelliger MIllionenhöhe auslösen; als unachtsamer Fußgänger verursachen Sie einen schweren Verkehrsunfall, bei dem ein junger Mensch Invalide wird... Die Liste kann beliebig ergänzt werden.
eine forderungsausfalldeckung könnte auch sinnvoll sein.
beispiel: man wird von einem radfahrer geschädigt und dieser hat keine phv. dann übernimmt die eigene phv den schaden .
Zitat:
Wenn der Verursacher Ihres Personen-, Sach- oder Vermögensschadens Ihre Forderung - trotz eines vollstreckbaren gerichtlichen Titels - nicht oder nur zum Teil befriedigen konnte, wird Ihr berechtigter Schadenersatzanspruch von mehr als 1.500 Euro wie vereinbart von der Pfefferminzia beglichen.
| Vorteil 2 | In voller Höhe bis maximal zur Versicherungssumme Ihrer PHV
Ihr berechtigter Schadenersatzanspruch wird wie vereinbart durch die Pfefferminzia beglichen. In voller Höhe, zum Beispiel auch Ihr Verdienstausfall oder Ihre Schmerzensgeldansprüche bis maximal zur Versicherungssumme der Privat-Haftpflichtversicherung (PHV).
ist das nicht an enorm Hohe Voraussetzungen geknüpft? Meines Wissens muss der Schuldige so gut wie mittellos sein, um als Geschädigter einen Anspruch gegen die eigene Versicherung zu haben
eine forderungsausfalldeckung könnte auch sinnvoll sein.
beispiel: man wird von einem radfahrer geschädigt und dieser hat keine phv. dann übernimmt die eigene phv den schaden .
Zitat:
Wenn der Verursacher Ihres Personen-, Sach- oder Vermögensschadens Ihre Forderung - trotz eines vollstreckbaren gerichtlichen Titels - nicht oder nur zum Teil befriedigen konnte, wird Ihr berechtigter Schadenersatzanspruch von mehr als 1.500 Euro wie vereinbart von der Pfefferminzia beglichen.
| Vorteil 2 | In voller Höhe bis maximal zur Versicherungssumme Ihrer PHV
Ihr berechtigter Schadenersatzanspruch wird wie vereinbart durch die Pfefferminzia beglichen. In voller Höhe, zum Beispiel auch Ihr Verdienstausfall oder Ihre Schmerzensgeldansprüche bis maximal zur Versicherungssumme der Privat-Haftpflichtversicherung (PHV).
ist das nicht an enorm Hohe Voraussetzungen geknüpft? Meines Wissens muss der Schuldige so gut wie mittellos sein, um als Geschädigter einen Anspruch gegen die eigene Versicherung zu haben
die versicherung versucht natürlich von dem schädiger geld zu bekommen. aber ohne die unterstützung der eigenen phv ,hätte der geschädigte schlechte karten.
ist das nicht an enorm Hohe Voraussetzungen geknüpft? Meines Wissens muss der Schuldige so gut wie mittellos sein, um als Geschädigter einen Anspruch gegen die eigene Versicherung zu haben
Richtig, daran sind ´ne Menge Voraussetzungen geknüpft.
Voraussetzung für eine Versicherungsleistung ist, dass
a) der Schadenersatzpflichtige zahlungs-/leistungsunfähig ist; dies liegt vor, wenn auf Grund eines Urteils nach einem streitigen Verfahren oder eines Vergleiches vor einem ordentlichen Gericht in der EU, der Schweiz oder Norwegen
* eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat
* eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der Schadenersatzpflichitige in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat
* ein gegen den Schadenersatzpflichtigen durchgeführtes Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde
(...)
Das heißt, man muss den Schadenersatzpflichitgen zunächst mal zum Schadenersatz verurteilen lassen. Dann muss eine Pfändung erfolglos bleiben, und dann erst hat man Anspruch auf diese Leistungsart der PHV.
(es mag allerdings auch Bedingungen von anderen Versicherern geben, wo das etwas anders geregelt ist) _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Fahrlässige Brandstiftung als Beispiel kann ganz schnell (Mehrfamilienhaus, Lagerhalle) einen Ersatzanspruch in 2stelliger MIllionenhöhe auslösen; als unachtsamer Fußgänger verursachen Sie einen schweren Verkehrsunfall, bei dem ein junger Mensch Invalide wird... Die Liste kann beliebig ergänzt werden.
ich mag jetzt falsch liegen, aber ich meine schon mal was von regressverzicht in der gebäudeversicherung gehört zu haben.
standardbeispiel der versicherungsvertreter ist immer der fussgänger der einen tanklastzug zum verunfallen bringt.......natürlich ein schaden in millionenhöhe.
aber mal spass beiseite....ich kann mir kein schadensereignis vorstellen, wo ein fussgänger einen derartigen schaden verursachen soll.
Erstmal danke für die ganzen Antworten, ein paar Fragen habe ich allerdings noch.
@mogli Der Schädigende muss also nicht einfach nur nicht zahlen wollen sondern auch noch nicht dazu in der Lage sein, auf den Punkt gebracht oder?
@all
welche Zusätze außer dem Bereits genannten gibt es denn sonst noch so?
Wer Wert auf die grünen Punkte legt bitte hier bescheid sagen, sonst denke ich nicht dran
....darum heisst es auch forderungsausfall deckung.
nicht so sehr die erweiterungen sind wichtig, sondern was in den bedingungen steht. z.b. bezgl. gefällligkeiten, schäden an geliehenen sachen etc.
mietsachschäden sind m.e. nicht sonnlos. auch wenns eher kleinere schäden sind, aber so ein waschbecken, ein paar treppenstufen oder bade-/duschwannen werden schon recht häufig beschädigt...
schlüsselverlust kann (je nach bedingungen und nach mietwohnung) auch sehr sinnvoll sein.
forderungsausfall halte ich anhand der hohen anforderungen (so wie es mogli geschrieben hat ist es üblich) nur in sehr wenigen fällen für sinnvoll.
auch der verzicht des einwandes von gefälligkeit und der haftungsausschluß bei kindern unter 7 oder 10 jahre kann nützlich sein. das ganze hat zwar keinen rechtlichen hintergrund, aber wenn die versicherung trotzdem zahlt, geht man damit dem einen oder anderen ärger mit dem geschädigten aus dem weg.
viele versicherer beiten mittlerweile auch versicherungschutz für schäden an geliehenen sachen. halte ich auch für sinnvoll, zumindest aus sicht des kunden
man sollte aber beachten, daß bei diesen "besonderen" einschlüssen oft selbstbeteiligungen und/oder höchstgrenzen vereinbart gelten. die sollte man sich vorher genauer ansehen.
ein -negatives- beispiel:
ein mir bekannter versicherer bietet gegen zusatzprämie (so ungefähr 11€ pro jahr) den einschluß von schlüsselverlust für private schlüssel an. dabei gilt aber eine selbstbeteiligung von 250 €.
so einen einschluß halte ich für ziemlich sinnlos. viele versicherer bieten gleichwertigen versicherungschutz ohne selbstbeteiligung. außerdem sind im o.g. beispiel keine dienstlich- oder beruflich genutzte schlüssel enthalten, die man ja auch im privatbereich verlieren kann. in diesem speziellen fall gelten auch nur schlüssel versichert, die der VN dauerhaft in seinem besitz hat. d.h. ein mal kurz überlassener schlüssel eines bekannten, fällt hier auch nicht drunter... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
welche Zusätze außer dem Bereits genannten gibt es denn sonst noch so?
ich schreib mal ein paar auf, die in den besonderen Bedingungen stehen, die ich hier vor mir liegen hab.
* Vermietung von Eigentumswohnungen
* Bauarbeiten bis 60.000 Euro (Standard sind 30.000)
* Hüten fremder Hunde (nicht gewerblich)
* Schäden durch nicht-deliktsfähige Kinder werden ersetzt, auch wenn keine gesetzliche Schadenersatzverpflichtung besteht (max. 5.000 Euro)
* eigene Segelboote ohne Motor (Standadr: nur eigene Windsurfer bzw. fremde Segelboote ohne Motor)
* privates Schlüsselverlustrisiko
* Ausfall-Deckung (wie oben beschrieben)
Der Beitragszuschlag für diese Deckungserweiterungen (nur komplett im Paket erhältlich) beträgt ca. 15% auf den Standard-Tarif.
Und noch `ne Anmerkung zu den Grünen Punkten: ich denk, hier ist keiner dabei, der sich dagegen wehren würde, wenn er welche bekommt. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
aber mal spass beiseite....ich kann mir kein schadensereignis vorstellen, wo ein fussgänger einen derartigen schaden verursachen soll.
Dann aktivieren wir den Spekulationsmodus und stellen uns J_Denver vor, wie er freudentrunken und mit ein paar Mojitos im Blut nach dem Sieg der brasilianischen Mannschaft durch die örtliche Fußgängerzone flaniert.
Leichtfüßig wie ein Reh spingt er umher und stößt leicht unachtsam gegen die ihren Kinderwagen schiebende und den Megalutscher leckende deutsche Pop-Prinzessin. Diese kommt zu Fall und bricht sich den Knöchel und Handgelenkt sowie das Zungenbein, der Kinderwage stürzt um und der Säuger kullert so unglücklich gegen den Laternenpfahl, dass er einen Bruch des 2. Halswirbels erleitet, alle Extrmitäten sind dauerhaft gelähmt.
Die Behandlungskosten unseres Singsternchens sind eher marginal, allerdings muss die komplette Tournee abgesagt werden neben den Verdienstausfällen aus dem Plattenvertrag. Der Säuger bekommt eine monaltliche Rente von 2000€ zugesprochen (Lebenserwartung von noch 80 Jahren) sowie den Ersatz sämtlicher aufgrund des Vorfalls entstandener Extrakosten wie Sondernahrung, E-Rollstühle, Kuraufenthalte in USA, Behindertenhund usw...
aber mal spass beiseite....ich kann mir kein schadensereignis vorstellen, wo ein fussgänger einen derartigen schaden verursachen soll.
Dann aktivieren wir den Spekulationsmodus und stellen uns J_Denver vor, wie er freudentrunken und mit ein paar Mojitos im Blut nach dem Sieg der brasilianischen Mannschaft durch die örtliche Fußgängerzone flaniert.
Leichtfüßig wie ein Reh spingt er umher und stößt leicht unachtsam gegen die ihren Kinderwagen schiebende und den Megalutscher leckende deutsche Pop-Prinzessin. Diese kommt zu Fall und bricht sich den Knöchel und Handgelenkt sowie das Zungenbein, der Kinderwage stürzt um und der Säuger kullert so unglücklich gegen den Laternenpfahl, dass er einen Bruch des 2. Halswirbels erleitet, alle Extrmitäten sind dauerhaft gelähmt.
Die Behandlungskosten unseres Singsternchens sind eher marginal, allerdings muss die komplette Tournee abgesagt werden neben den Verdienstausfällen aus dem Plattenvertrag. Der Säuger bekommt eine monaltliche Rente von 2000€ zugesprochen (Lebenserwartung von noch 80 Jahren) sowie den Ersatz sämtlicher aufgrund des Vorfalls entstandener Extrakosten wie Sondernahrung, E-Rollstühle, Kuraufenthalte in USA, Behindertenhund usw...
Mit 500.000€ kommt man da nicht weit.
hehe.....sowas gefällt mir.
da unser pop sternchen wahrscheinlich auf 8cm absätzen unterwegs war und nur eine hand am kinderwagen hatte und durch die dunkle brille auch nicht viel sehen konnte, von dem kinderwagen der leicht umkippt wollen wir mal garnicht reden, kann es nur ein teilverschulden geben.
im überigen halte ich eine lebenserwartung von 80 jahren bei dem säuger, mit der gesundheitschädigung, für recht unwahrscheinlich.
aber 500.000 deckungssume sind gering, standard ist bei neuverträgen eh zwischen 2 und 5 mio....
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