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Erfahrungen mit Einschreiben/ Rückschein ????

 
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tonne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 08:06    Titel: Erfahrungen mit Einschreiben/ Rückschein ???? Antworten mit Zitat

Frage:
Wenn Ihr Hausarbeiten/ Anmeldeunterlagen etc. versendet.... Wie waren eure Erfahrungen mit Einschreiben per Rückschein bzw. was habt ihr darüber gehört?

Ist euch schon mal was weggekommen?

Kann überhaupt was mit Einschreiben per Rückschein weggkommen?! Einwurfeinschreiben können wohl verschütt gehen... Aber per Rückschein?

Wie sind eure Erfahrungen/ Was habt ihr so gehört?!
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

niemand ist unfehlbar und deswegen kann auch mal ein Einschreiben mit Rückschein in den Irrwegen der Post verloren gehen. Insoweit vertrau ich immer nur auf die persönliche Abgabe, ich gebe nichtmal etwas in den Hausbriefkasten... man kann bei den Verwaltungswegen einer Uni ja nie wissen ... Lachen

Sicher sollte ggf. die Zustellung mittels Gerichtsvollzieher sein. Ob das aber nötig ist?

Mfg vom

showbee
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Einschreiben mit Rückschein kann ganz genauso verloren gehen wie ein einfacher Brief. Durch den Rückschein weiß ich halt nur definitiv, dass er angekommen ist.

1.) Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass Postsendungen verloren gehen.

2.) Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand von der Univerwaltung wahrheitswidrig behauptet, eine Hausarbeit sei nicht angekommen?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.06.06, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Durch den Rückschein weiß ich halt nur definitiv, dass er angekommen ist.

Was in der Regel reicht, da es die Verpflichtung gibt, alle 2-3 Wochen seinen Briefkasten zu leeren.
Raffinierter ist die Ausrede, man habe zwar einen Brief bekommen, nur leider sei da nichts drin gewesen oder nicht das, was drin gewesen sein soll.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 18.06.06, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Verpflichtung gibt, alle 2-3 Wochen seinen Briefkasten zu leeren.


Einmal am Tag.

Das spielt aber nur eine Rolle für die Frage, ob die Hausarbeit rechtzeitig angekommen ist und nicht für die Frage, ob sie überhaupt angekommen ist. Was die Rechtzeitigkeit angeht, war es an meiner Uni üblich, dass die rechtzeitige Absendung (Poststempel) genügt hat.

Zitat:
Raffinierter ist die Ausrede, man habe zwar einen Brief bekommen, nur leider sei da nichts drin gewesen oder nicht das, was drin gewesen sein soll.


Ich habe mir sagen lassen, dass jedes Finanzamt ein paar notorische "Nichtempfänger" hat. Für die braucht man dann zwei Mitarbeiter: einen, der den Brief in den Umschlag steckt und das Einschreiben auf den Weg bringt und einen, der das alles beobachtet und hinterher bezeugt.
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 18.06.06, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Ich habe mir sagen lassen, dass jedes Finanzamt ein paar notorische "Nichtempfänger" hat. Für die braucht man dann zwei Mitarbeiter: einen, der den Brief in den Umschlag steckt und das Einschreiben auf den Weg bringt und einen, der das alles beobachtet und hinterher bezeugt.


Hi Cicero,

nö, einer reicht schon, aber dann mit Postzustellungsurkunde und das ist leider teuer.

Um den tatsächlichen Inhalt der PZU quittieren zu lassen, muss man entsprechende Angaben auf der PZU tätigen.
Die stehen in der AEAO zu § 122 unter Punkt 3, insbesondere 3.1.1.2

Leider keine Fundstelle im Netz Weinen

Gruß

der Petz
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 18.06.06, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::
Leider keine Fundstelle im Netz Weinen

Frage Idee Pfeil Klicke!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich empfehle Einwurfeinschreiben, zur Post gebracht von einem Zeugen, der auf der Kopie des Inhaltes quittiert, dass das Schriftstück in seinem Beisein in den Brief gelegt und dieser verschlossen wurde.
Da nach irgend einem Urteil, BGH glaub ich sogar, Privatmann seine Post alle 2-3 Wochen nachzuschauen hat, reicht dann in der Regel das Einwurfeinschreiben aus.
Wer das dann immer noch angreifen will, muss erst mal den Richter davon überzeugen, dass er nicht mogeln will.
Lachen
_________________
Grüße,
Abrazo
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade das EinwurfEinschreiben ist eben kein Beweis des Zugangs. Hierzu OLG Koblenz

http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/03/01/ratgeber/813776.html
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, es wird sich wohl nicht einbürgern, eine Kündigung z.B. von einer Mietwohnung vom Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.
Ich würde mal sagen, in dem Falle hat der Betroffene es verstanden, glaubwürdig zu wirken.
Lachen
_________________
Grüße,
Abrazo
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Na ja, es wird sich wohl nicht einbürgern, eine Kündigung z.B. von einer Mietwohnung vom Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.


Genau das empfiehlt aber das OLG Nürnberg, wenn man sicher sein will:

http://www4.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/ziv/prziv024.htm#Tips
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird zweifellos Fälle geben, bei denen man vorab weiß, dass sich so etwas empfiehlt.
Aber es wäre wohl reichlich lebensfremd anzunehmen, nur wenn man sich dieser Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerichtsvollzieher anschließt, hätte man die Chance, einen Mieter los zu werden.
Also - in der Praxis habe ich noch nicht gehört, dass ein Anwalt für seinen Mandanten einen Gerichtsvollzieher bestellt hat, um z.B. ein Ladengeschäft zu kündigen.
Hat das schon mal einer gemacht?
Winken
_________________
Grüße,
Abrazo
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Max77
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt ja noch das Übergabe-Einschreiben.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Max77 hat folgendes geschrieben::
Es gibt ja noch das Übergabe-Einschreiben.


Bei Kündigungsschreiben, die erst kurz vor Ultimo abgesandt werden, ziemlich ungünstig - wenn's der Empfänger 1 oder 2 Tage zu spät abholt, ist der nächstmögliche Termin verpaßt. Bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung entstehen dann schon mal rund 9.000 Euro an Mehrkosten, falls es um eine quartalsmäßige Kündigungsfrist geht und der Arbeitnehmer 2.500 brutto verdient (mit Nebenkosten also etwas über 3.000 Euro monatlich).

Ich hab auch noch nie den Gerichtsvollzieher bemüht, und umgekehrt schon mal erlebt, daß ein Amtsrichter die bloße Blaupapier-Durchschrift der Gegenseite als ausreichendes Beweismittel dafür akzeptierte, daß mich ein Schreiben erreicht hätte (was aber nicht der Fall war), und das obwohl die Gegenseite seitenlange Einträge wegen Betrugsfällen im Bundeszentralregister hatte.
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