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Verfasst am: 14.06.06, 08:06 Titel: Erfahrungen mit Einschreiben/ Rückschein ????
Frage:
Wenn Ihr Hausarbeiten/ Anmeldeunterlagen etc. versendet.... Wie waren eure Erfahrungen mit Einschreiben per Rückschein bzw. was habt ihr darüber gehört?
Ist euch schon mal was weggekommen?
Kann überhaupt was mit Einschreiben per Rückschein weggkommen?! Einwurfeinschreiben können wohl verschütt gehen... Aber per Rückschein?
Wie sind eure Erfahrungen/ Was habt ihr so gehört?!
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.06.06, 09:50 Titel:
Hallo,
niemand ist unfehlbar und deswegen kann auch mal ein Einschreiben mit Rückschein in den Irrwegen der Post verloren gehen. Insoweit vertrau ich immer nur auf die persönliche Abgabe, ich gebe nichtmal etwas in den Hausbriefkasten... man kann bei den Verwaltungswegen einer Uni ja nie wissen ...
Sicher sollte ggf. die Zustellung mittels Gerichtsvollzieher sein. Ob das aber nötig ist?
Ein Einschreiben mit Rückschein kann ganz genauso verloren gehen wie ein einfacher Brief. Durch den Rückschein weiß ich halt nur definitiv, dass er angekommen ist.
1.) Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass Postsendungen verloren gehen.
2.) Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand von der Univerwaltung wahrheitswidrig behauptet, eine Hausarbeit sei nicht angekommen?
Durch den Rückschein weiß ich halt nur definitiv, dass er angekommen ist.
Was in der Regel reicht, da es die Verpflichtung gibt, alle 2-3 Wochen seinen Briefkasten zu leeren.
Raffinierter ist die Ausrede, man habe zwar einen Brief bekommen, nur leider sei da nichts drin gewesen oder nicht das, was drin gewesen sein soll. _________________ Grüße,
Abrazo
Verpflichtung gibt, alle 2-3 Wochen seinen Briefkasten zu leeren.
Einmal am Tag.
Das spielt aber nur eine Rolle für die Frage, ob die Hausarbeit rechtzeitig angekommen ist und nicht für die Frage, ob sie überhaupt angekommen ist. Was die Rechtzeitigkeit angeht, war es an meiner Uni üblich, dass die rechtzeitige Absendung (Poststempel) genügt hat.
Zitat:
Raffinierter ist die Ausrede, man habe zwar einen Brief bekommen, nur leider sei da nichts drin gewesen oder nicht das, was drin gewesen sein soll.
Ich habe mir sagen lassen, dass jedes Finanzamt ein paar notorische "Nichtempfänger" hat. Für die braucht man dann zwei Mitarbeiter: einen, der den Brief in den Umschlag steckt und das Einschreiben auf den Weg bringt und einen, der das alles beobachtet und hinterher bezeugt.
Ich habe mir sagen lassen, dass jedes Finanzamt ein paar notorische "Nichtempfänger" hat. Für die braucht man dann zwei Mitarbeiter: einen, der den Brief in den Umschlag steckt und das Einschreiben auf den Weg bringt und einen, der das alles beobachtet und hinterher bezeugt.
Hi Cicero,
nö, einer reicht schon, aber dann mit Postzustellungsurkunde und das ist leider teuer.
Um den tatsächlichen Inhalt der PZU quittieren zu lassen, muss man entsprechende Angaben auf der PZU tätigen.
Die stehen in der AEAO zu § 122 unter Punkt 3, insbesondere 3.1.1.2
Ich empfehle Einwurfeinschreiben, zur Post gebracht von einem Zeugen, der auf der Kopie des Inhaltes quittiert, dass das Schriftstück in seinem Beisein in den Brief gelegt und dieser verschlossen wurde.
Da nach irgend einem Urteil, BGH glaub ich sogar, Privatmann seine Post alle 2-3 Wochen nachzuschauen hat, reicht dann in der Regel das Einwurfeinschreiben aus.
Wer das dann immer noch angreifen will, muss erst mal den Richter davon überzeugen, dass er nicht mogeln will.
Na ja, es wird sich wohl nicht einbürgern, eine Kündigung z.B. von einer Mietwohnung vom Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.
Ich würde mal sagen, in dem Falle hat der Betroffene es verstanden, glaubwürdig zu wirken.
Es wird zweifellos Fälle geben, bei denen man vorab weiß, dass sich so etwas empfiehlt.
Aber es wäre wohl reichlich lebensfremd anzunehmen, nur wenn man sich dieser Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerichtsvollzieher anschließt, hätte man die Chance, einen Mieter los zu werden.
Also - in der Praxis habe ich noch nicht gehört, dass ein Anwalt für seinen Mandanten einen Gerichtsvollzieher bestellt hat, um z.B. ein Ladengeschäft zu kündigen.
Hat das schon mal einer gemacht?
Bei Kündigungsschreiben, die erst kurz vor Ultimo abgesandt werden, ziemlich ungünstig - wenn's der Empfänger 1 oder 2 Tage zu spät abholt, ist der nächstmögliche Termin verpaßt. Bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung entstehen dann schon mal rund 9.000 Euro an Mehrkosten, falls es um eine quartalsmäßige Kündigungsfrist geht und der Arbeitnehmer 2.500 brutto verdient (mit Nebenkosten also etwas über 3.000 Euro monatlich).
Ich hab auch noch nie den Gerichtsvollzieher bemüht, und umgekehrt schon mal erlebt, daß ein Amtsrichter die bloße Blaupapier-Durchschrift der Gegenseite als ausreichendes Beweismittel dafür akzeptierte, daß mich ein Schreiben erreicht hätte (was aber nicht der Fall war), und das obwohl die Gegenseite seitenlange Einträge wegen Betrugsfällen im Bundeszentralregister hatte.
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