Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kindergeldzahlung bei dauernd getrennt Lebenden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kindergeldzahlung bei dauernd getrennt Lebenden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
olpenitz
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 13:10    Titel: Kindergeldzahlung bei dauernd getrennt Lebenden Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin Beamter und beziehe Kindergeld für 3 Kinder und den entsprechenden Familienzuschlag bei der Besoldung..
Ich werde in Kürze mit meinem Sohn ausziehen; die beiden anderen Kinder wohnen ab diesem Zeitpunkt bei der Oma., die Mutter wohnt im gleichen Ort der beiden Kinder in einer anderen Wohnung. Unter welchen Voraussetzungen kann ich (wohne dann in einem 25km weit entfernten Ort) weiterhin für alle Kinder Kindergeld beziehen; das ist wichtig weil der Familienzuschlag im öffentlichen Dienst an die Zahlung des Kindergeldes gekoppelt ist.
Ich zahle den beiden Kindern einen kleinen Unterhalt, meine Frau verdient ca. 18.000€.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 16:57    Titel: Re: Kindergeldzahlung bei dauernd getrennt Lebenden Antworten mit Zitat

Hi!

Der Zuschlag ist nicht an die Zahlung des Kindesgeldes an Dich gebunden. Dir muß nur Kindergeld zustehen. Noch mal der Hinweis auf § 40 BBesG (wie bei Deiner anderen Anfrage auch).

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbesg/__40.html

Es besteht beim Kindergeld ein Unterschied zwischen Anspruchberechtigung § 62 EStG und Zahlungsberechtigung § 64 EStG. Der Ausgleich beim barunterhaltspflichtigen
Elternteil wird in diesen Fällen über das zivilrechtliche Unterhaltsrecht – Kürzung der Unterhaltsverpflichtung in Höhe des halben Kindergeldes – vorgenommen.
Sofern die Mutter nicht im öD oder gleichgestellt beschäftigt ist, dürfte es mit dem Zuschlag Stufen 3 - 4 keine Probs geben. Probs könnte es evtl. geben, wenn die Kinder als in den Haushalt der Großeltern aufgenommenen anzusehen sind, da dann diese Kindergeldberechtigte sind. Aber dazu müßte man dann schon näheres wissen. Hinweis hierzu auf DA-FamEStG 63.2.4 und 63.2.2.2

http://www.bff-online.de/kige/da2000.pdf

mfg
snoopy
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.