Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Brille kapputt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Brille kapputt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Cora
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 14:04    Titel: Brille kapputt Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte wissen wer dafür aufkommt, wenn eine Brille am Arbeitsplatz kapputt gegangen ist?

Privathaftpflicht?
Glasversicherung?
Arbeitgeber?

Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

Cora
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 14:06    Titel: Re: Brille kapputt Antworten mit Zitat

Cora hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich möchte wissen wer dafür aufkommt, wenn eine Brille am Arbeitsplatz kapputt gegangen ist?

Privathaftpflicht?
Glasversicherung?
Arbeitgeber?

Kann mir bitte jemand weiterhelfen?



Die Berufsgenossenschaft.
Nach oben
Cora
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

das heisst also, ich muss es meinem arbeitgeber mitteilen und dann?
ich weiss aber nicht mehr welche grösse ich etc. hatte..
wie läuft sowas genau ab?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 14:57    Titel: Re: Brille kapputt Antworten mit Zitat

Wenn Du die Brille selbst kaputt gemacht hast (Ungeschicklichkeit o.ä.) kommt da niemand für auf (ausser Dir selbst natürlich).

Cora hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich möchte wissen wer dafür aufkommt, wenn eine Brille am Arbeitsplatz kapputt gegangen ist?

Privathaftpflicht?
Glasversicherung?
Arbeitgeber?

Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

Cora
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Cora hat folgendes geschrieben::
das heisst also, ich muss es meinem arbeitgeber mitteilen und dann?
ich weiss aber nicht mehr welche grösse ich etc. hatte..
wie läuft sowas genau ab?


Man macht eine ganz normale Unfallmeldung, der Arbeitgeber hat die Formulare dafür. Die notwendigen Daten zur Brille hat sicherlich der Optiker noch.

Aber Vorsicht, die BG zahlt nicht in unbegrenzter Höhe, vorher dort anfragen welche Kosten übernommen werden und wie die Abrechnung laufen soll.

Eigene Fahrlässigkeit spielt keine Rolle.
Nach oben
Cora
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

die brille ist mir während eins kundengesprächs (telefonat) vom schreibtisch gefallen,
als ich nach dem gespräch aufheben wollte, bin ich mit dem bürostuhl dagegen gekommen.

hab ich also selbst kapputt gemacht, aber nicht absichtlich natürlich!

vielen dank für die info, werde mich an meinen arbeitgeber wenden.
Nach oben
Cora
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

ah ja, meine brille ist schon ein paar jahre alt,
die grösse ist auch nicht mehr die selbe. ich hätte sowieso eine neue
brille mit verstärkten gläsern gebraucht.

kann ich das irgendwie miteinander koppeln?

wie mach ich das am besten?
Nach oben
Der Gerechte
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 15:29    Titel: Brille Antworten mit Zitat

Sagt mal, merkt Ihr es den nicht????

Wenn mir meine eigene Brille aus der Hand fällt, ohne dass ein direkter Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit besteht: WARUM SOLL DANN DAFÜR DIE BG AUFKOMMEN? ODER SONST JEMAND ANDERES?

WARUM NICHT SELBER BEZAHLEN?
Nach oben
Plüschi
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 15:31    Titel: Re: Brille Antworten mit Zitat

Der Gerechte hat folgendes geschrieben::
WARUM NICHT SELBER BEZAHLEN?


Damit sind Sie genau an dem Punkt gelandet, an dem jeder andere schon am Anfang des Threads war.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Cora hat folgendes geschrieben::
die brille ist mir während eins kundengesprächs (telefonat) vom schreibtisch gefallen,
.


Dann zahlt die BG allerdings nicht.

Aber wenn Sie sowieso eine neue benötigt hätten, ist ja auch gar kein Schaden im finanziellen Sinne entstanden.

Nur um andere Mitleser vor falschen Gedanken zu bewahren: sollte jemand die Brille bei der Arbeit extra kaputt gehen lassen, weil er gerade eine neue braucht und die Krankenkasse das nicht mehr bezahlt, wäre die Abrechnung über die BG natürlich eine Straftat.
Nach oben
Cora
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

das war klar, dass ich evtl. missverstanden werde!

ich habe gewiss meine brille nicht extra kapputt gemacht, weil ich sowieso eine neue
gebraucht hätte! ich war zufrieden mit ihr, versteht mich da bitte nicht falsch!

es ist halt passiert, warum sollte ich mir da eine neue brille holen, welche die alte grösse hat. das wäre ja blödsinn!

cora
Nach oben
Odd72
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.12.04, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ach Cora, les' doch erst mal in Ruhe und komm' wieder runter Winken
Keiner sagt, Du darfst Dir nur eine Brille in der alten Stärke holen, obwohl Du eine neue Stärke bräuchtest.
Es geht einfach darum, daß Du ein bißchen schusselig warst und Deine Brille dabei beschädigt hast - und jetzt suchst Du jemanden, der Dir den Schaden zahlt. Glaubst Du wirklich, die Berufsgenossenschaft deckt diesen Schaden? Er ist zwar in der Arbeit passiert, steht aber nicht im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit. Es hätte ja auch ohne weiteres zuhause oder irgendwo anders passieren können - das als Betriebsunfall darzustellen ... tz, tz, tz.
_________________
(Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.