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Verfasst am: 11.06.06, 14:48 Titel: ALG II = Versicherungsbeiträge
Hallo,
bei der Berechnung von ALG II wird von der ARGE pauschal € 30,00 für Versicherungsbeiträge abgezogen. Nun habe ich in einer Zeitung das Urteil des Sozialgerichtes Gießen (AZ: S 26 AS 142/05) gelesen, in welchem es heißt, dass Beiträge für Hausrat-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung voll anerkannt werden müssen.
Stimmt dies wirklich und wie sieht es damit in anderen Bundesländern aus? Kann man dann im nachhinein noch gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, auch wenn die Frist von 4 Wochen verstrichen ist? _________________ Danke im voraus für die Antwort(en)
Räuber
Verfasst am: 23.06.06, 11:53 Titel: Re: ALG II = Versicherungsbeiträge
Räuber hat folgendes geschrieben::
Hallo,
bei der Berechnung von ALG II wird von der ARGE pauschal € 30,00 für Versicherungsbeiträge abgezogen. Nun habe ich in einer Zeitung das Urteil des Sozialgerichtes Gießen (AZ: S 26 AS 142/05) gelesen, in welchem es heißt, dass Beiträge für Hausrat-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung voll anerkannt werden müssen.
Stimmt dies wirklich und wie sieht es damit in anderen Bundesländern aus? Kann man dann im nachhinein noch gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, auch wenn die Frist von 4 Wochen verstrichen ist?
O. g. Entscheidung kenne ich zwar nicht, aber ich halte mal glatt den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14.7.05 (L 7 B 229/05 AS ER) dagegen.
Eine Rechtsschutzversicherung dürfte ja wohl reines Privatvergnügen sein. Dafür soll der Steuerzahler aufkommen, wenn die abzusetzende Pauschale überschritten wird?????
Eine Rechtschutzversicherung kann man wohl nicht mehr als Privatvergnügen bezeichnen sondern als dringend notwendig und angebracht bei dieser hohen Anzahl von fehlerhaften Harz IV Bescheiden.
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