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Begutachtung durch Ärztekammer

 
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Gast2
Gast





BeitragVerfasst am: 30.10.04, 13:06    Titel: Begutachtung durch Ärztekammer Antworten mit Zitat

Guten Tag,

kann mir jemand sagen wie eine Begutachtung bei der Ärztekammer vonstatten geht? Darf man dabei auch selbst eine Schilderung der Vorkommnisse abgeben oder wird das Gutachten nur anhand der Akten erstellt? Wie sind Eure Erfahrungen? Geht da alles mit rechten Dingen zu?
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Blümchen
Gast





BeitragVerfasst am: 30.10.04, 21:31    Titel: Gutachten durch Ärztekammer Antworten mit Zitat

Hallo lieber Gast,

mit den Gutachten bei der Ärztekammer ist es so eine Sache. Man sollte bedenken, daß diese Herren von den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Kliniken finanziert werden.
Mir ist folgendes bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe passiert:
Auf Anraten der Versicherung, da es ein NEUTRALES GUTACHTEN sei, stellte ich dort den Antrag des Gutachtens.
Durch eine annonyme Mitteilung erhielt ich Kenntnis, daß der Sohn des 1. Gutachters als AiP in der Abteilung, wo die Schädigung passierte, tätig sei. Gleichzeitig wurde ich auf Manipulationen in meinen Krankenunterlagen hingewiesen.
Es stellte sich auch heraus, daß der 2. Gutachter ein Duzfreund der Herren Oberärzte dieser Abteilung war. Dieses Gutachten fiel natürlich negativ aus.
Nur hätte der Otto Normalverbraucher hiervon niemals Kenntnis erlangt!!
Inzwischen hat die Bundesärztekammer Eckpunkte zur Verbesserung der Verfahrensabläufe vor den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen erarbeitet und man annehmen sollte, daß die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sich hieran halten. Anfechten kann man solche Gutachten nicht mehr.
Inzwischen wurde mir auch bekannt, daß der Chefarzt dieser Abteilung und der 1. Gutachter zusammen die Prüfer zur Facharztanerkennung "Facharzt für Plastische Chirurgie" vor der Ärztekammer Westfalen-Lippe waren.
Eigentlich hätte diese Herren Gutachter gar nicht Bestellung zu den Gutachten annehmen dürfen.
MfG Blümchen :oops:
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Gast2
Gast





BeitragVerfasst am: 03.11.04, 13:44    Titel: Re: Gutachten durch Ärztekammer Antworten mit Zitat

Hallo Blümchen,

so etwas hatte ich befürchtet. Hast Du trotzdem geklagt?

Wie läuft so eine Begutachtung ab. Durftest Du den Vorfall auch selbst schildern? Oder haben Du bzw. Deine Ärzte nur die Akten eingesandt?


Grüße
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Blümchen
Gast





BeitragVerfasst am: 03.11.04, 22:08    Titel: Begutachtung durch Ärztekammer Antworten mit Zitat

Hallo Gast2,

inzwischen sind von der Bundesärztekammer Eckpunkte zur Verbesserung der Verfahrensabläufe vor den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen erstellt worden. Diese kannst Du abrufen unter:
www.bundesaerztekammer.de/20/10Fehler/30Eckpunkte.html
Ich habe die Gutachterkommission angeschrieben und um Zusendung eines Antrages zur Begutachtung eines Behandlungsfehlers gebeten. (Hierzu hatte mich die Haftpflichtversicherung aufgefordert)
Bei mir war es so, daß ich einen Fragebogen ausfüllen und eine Schweigepflichtentbindung für die Krankenunterlagen abgeben mußte die von dort von der Klinik bzw. Arzt angefordert wurden. Nach Zurücksendung dieser Unterlagen wurde der Antragsgegner zur Stellungnahme aufgefordert, die nur von Unwahrheiten so glänzte. Erst dann habe ich meine Stellungnahme abgegeben aus meiner Sicht.
Zwischenzeitlich stellten wir erhbeliche Manipulationen in den Krankenunterlagen fest.
Später mußte ich die Einwilligung der benannten Gutachter abgeben.
Hier sollte man aufpassen, daß man mit der Einwilligung auch die Bestätigung der Gutachter bekommt, daß die Gutachter unparteiisch sind.
Nach Erhalt des Gutachtens bekam ich auch eine Eintweilige Verfügung von dem Arzt, womit ich nicht mehr behaupten durfte, daß ein Fehler passiert ist. Ich bin in Widerspruch gegangen und habe auch bis auf einen Punkt, und zwar des täglichen Verbandswechsel, der nicht stattfand, gewonnen. Hier richtete sich der Richter nach einer Computeraufstellung eines Arztes, der aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Klinik anwesend war. Sein Name stand ja nur per Computer drunter. Zwei Zeuginnen (Zimmerkolleginnen) waren leider nicht geladen worden. Somit zieht sich das Ganze noch hin.
Lesen kannst Du meinen Bericht bei www.geoffrey-mike.de unter Berichte, dann Muskeltransplantation
Ich kämpfe auf jeden Fall weiter, jetzt erst recht.
MfG Blümchen
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.11.04, 17:40    Titel: Re: Begutachtung durch Ärztekammer Antworten mit Zitat

Hallo Blümchen,

danke für Deine Antwort. Den Fragebogen und die Schweigepflichentbindung habe ich bereits ausgefüllt und abgesandt und warte seit einiger Zeit auf die Stellungnahme. Habe bisher keine Reaktion von der Ärztekammer bekommen, deswegen meine Frage. Ansonsten wünsche ich Dir viel Glück und viel Erfolg bei Deinem Kampf.

Grüße
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Gast10
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.11.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.11.04, 15:26    Titel: Re: Begutachtung durch Ärztekammer Antworten mit Zitat

Hallo Blümchen,

eine Frage. Wie lange hat es bei Dir gedauert, bis Du eine Antwort von der Ärztekammer bekommen hast? Ich habe den Fragebogen vor ca. zwei Monaten abgeschickt und noch keine Antwort erhalten.

Grüße,
Gast10
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charly1958
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Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.11.04, 02:40    Titel: gutachten durch schlichtungsstelle Antworten mit Zitat

hallo,
ich möchte gerne meine erfahrungen hier mitteilen.
bei einer harnleiterspiegelung wurde mir der linke harnleiter komplett aus nierenbecken und harnblase gerissen.
die gutachter und schlichtungstelle nahm sich den Fall zur begutachtung eines behandlungsfehlers an. nach einem jahr bekam ich ein für mich positives gutachten, was besagte,dass es sich um einen behandlungsfehler handelte(wegen nicht standardmäßiger behandlung, nach neuesten stand).
die gegenseite war damit nicht einverstanden und so dauerte es nochmal ein jahr, bis die gutachterkommission zum selben ergebnis kam. nun dachte ich, jetzt bekomme ich wohl das mir zustehende schmerzensgeld...aber falsch... die versicherung des arztes weigerte sich weiter und so ging es zu gericht. es dauerte ein jahr bis das gericht einen anderen gutachter verlangte um die beweislage zu sichern. ein weiteres jahr dauerte es bis der gutachter das gutachten nun endlich erstellt hat( nachdem das gericht 6 monate die zustellung vergessen hatte und die akte mit der beauftragung des gutachters im keller lag), dieses gutachten ist nun für mich negativ ausgefallen, wobei es bei dem gutachten an jeglicher auseinandersetzung mit dem gutachten der schlichtungstelle und an zusammenhängen mit meinem fall fehlt. nun hat das gericht den gutachter aufgefordert, dies nachträglich zu machen....bin mal gespannt wie lange das nun wieder dauert und was dabei rauskommt. das ganze dauert nun schon über 4 jahre und ein ende ist noch nicht in sicht.
liebe grüße an alle behandlungsgeschädigten
charly
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Blümchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 36
Wohnort: Herzebrock

BeitragVerfasst am: 30.11.04, 08:23    Titel: Gutachten / Ärztekammer Antworten mit Zitat

Hallo Gast10,

ich habe auf die erste Antwort 4 Monate gewartet. Hier wurde mir mitgeteilt, welcher Gutachter/Arzt als erster vorgesehen ist. Hier sollte man sich bestätigen lassen, was ich in meinem Beitrag geschrieben habe. Dieses Schreiben postwendend zurücksenden.
Die Bundesärztekamer hat mir inzwischen mitgeteilt, daß die Entscheidungen vor den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen lediglich Feststellungen oder Empfehlungen sind, um eine außergerichtliche Einigung zwischen Arzt/Patient objektiv zu klären, ob die gesundheitliche Komplikation auf einer haftungsbegründeten Behandlung beruht.
MfG Blümchen
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Gast10
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.11.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.12.04, 18:51    Titel: Re: Gutachten / Ärztekammer Antworten mit Zitat

@Charly: Du bist hoffentlich nicht auf das Geld angewiesen? Ich selbst habe keine allzu großen Erwartungen, was mein Gutachten betrifft, da ich auch denke, daß es ganz auf die Einstellung des Gutachters ankommt, wie er entscheiden wird.

@Blümchen: Hast Du in den ersten vier Monaten gar keine Antwort bekommen? Auch keine Bestätigung, daß der Fragebogen eingegangen ist oder sowas ähnliches? Was die Bestätigung der Neutralität betrifft: Wie kann man das überprüfen, ob der Gutachter wirklich neutral ist, auch wenn er es schriftlich bestätigt? Und was wenn sich später herausstellen sollte, daß diese Bestätigung falsch war, hätte das dann rechtliche Konsequenzen für den Gutachter?

Habt Ihr das Gutachten eigentlich in Zusammenarbeit mit einem Anwalt beantragt oder habt Ihr alles selbst gemacht?

Grüße
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