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hmmm Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 15.06.06, 22:20 Titel: Nebentätigkeit als Student |
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Hallo zusammen,
habe folgende Frage:
Angenommen ein Student hat vor nebenbei zu arbeiten. Er kommt nicht über den studentischen Steuerjahresfreibetrag hinaus und hat kein Gewerbe angemeldet, worüber der zukünftige Arbeitgeber informiert wurde. Auf seine Nachfrage hin wurde ihm jedoch versichert, das sei kein Problem und eine Lohnsteuerkarte werde nicht benötigt. Der ihm angebotene Arbeitsvertrag, in dem der Arbeitgeber als Auftraggeber und der Arbeitnehmer als Dienstleister benannt werden, enthält folgende Passagen:
"...Mit dem vorstehenden Honorar sind sämtliche Kosten des Dienstleisters, z.B. Steuern, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, einschließlich aller Risiken abgegolten.
Von Seiten des Auftraggebers werden keinerlei Steuern, Sozialabgaben oder sonstige Versicherungen abgeführt. Die pünktliche Abführung der auf das Honorar zu entrichtenden Steuern obliegt dem Dienstleister..."
Ist dies so zulässig bzw. würde dies bedeuten, dass der Student Abgaben (z.B. an die Berufsgenossenschaft) zu entrichten hätte?
Gruß, Hmmm |
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qiqyu FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 1084
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Verfasst am: 15.06.06, 22:33 Titel: |
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Hallo hmmm, nach den paar Satzfetzen scheint es sich erstmal nicht um ein Arbeitsverhältnis zu handeln (und Arbeitsrecht würde nicht zutreffen).
Was soll denn das für ne Tätigkeit sein, die er dort macht? Und was ist denn sonst vereinbart dazu?
MfG |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 15.06.06, 22:35 Titel: |
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Das Ganze klingt nicht nach einem Arbeitsvertrag, sondern einer selbstaendigen Taetigkeit. Und dann ist der Dienstleister in der Tat selber zustaendig fuer seine diversen Versicherungen, Steuern etc.
Eine Gewerbeanmeldung hat damit nur indirekt zu tun: Selbstaendigkeit ist nicht das gleiche wie Gewerbe, es gibt genuegend Taetigkeit, fuer die man keinen Gewerbeschein benoetigt. Aber auch darum muss sich der Dienstleister selber kuemmern. Uebt er ein Gewerbe ohne die notwendige Anmeldung aus, wird's teuer. |
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hmmm Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 16.06.06, 10:06 Titel: |
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Der Vertrag ist in der Tat offiziell ein "Dienstvertrag". Es handelt sich hierbei um eine auf zwei Monate beschränkte Tätigkeit, in der der Student als Mitarbeiter im Support für ein laufendes Projekt arbeiten soll. Da der Student bislang immer nur Nebentätigkeiten auf 400,- € Basis mit Lohnsteuerkarte gearbeitet hat, hat er natürlich keine Ahnung, wie er sich verhalten soll bzw. wo seine rechtlichen Pflichten liegen. Steuern allerdings sollte er nicht bezahlen müssen, da er nicht über den studentischen Steuerjahresfreibetrag hinauskommt. Krankenversichert ist er noch über seine Eltern. |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 16.06.06, 11:53 Titel: |
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Das ist Vertrag für nen Freiberufler. Da könnte man evtl. Probleme mit der Krankversicherung bekommen.
Wobei Supportleistungen keine freigerufliche Tätigkeit ist sondern eine gewerbliche für die man einen Gewerbeschein braucht.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 16.06.06, 13:29 Titel: |
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Der Arbeitgeber/Auftraggeber will einfach nur das vereinbarte Honorar bezahlen und keinerlei Verantwortung dafür haben, ob der Student seine Steuern und Sozialabgaben leistet. Wenn der Vertrag so, wie er abgeschlossen ist, rechtmäßig ist, dann muss der Student zumindest seine Einnahmen bei der Steuererklärung angeben und die anfallenden Steuern an das Finanzamt abführen. Ob er ein Gewerbe anmelden muss oder Beiträge an irgendwelche Körperschaften zu entrichten hat, ist ebenfalls nicht das Problem des Arbeitgebers/Auftraggebers. Um diese Fragen muss sich der Student ebenfalls selbst kümmern - hier kommt es auf die Art der Tätigkeit an. Unter Umständen muss der Student auch Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen.
Das alles steht natürlich unter dem Vorbehalt, dass es sich nicht doch um ein Arbeitsverhältnis handelt, obwohl im Vertrag von einer selbständigen Tätigkeit die Rede ist. (Thema Scheinselbständigkeit). Dazu kann man auch nichts sagen, ohne den Vertrag genau zu kennen. |
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hmmm Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 22.06.06, 18:30 Titel: |
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Hmmm, angenommen der Student hat keine Ahnung, wie er jetzt rausfindet, wie er sich verhalten muss. Welche Möglichkeiten hat er das in Erfahrung zu bringen? |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 23.06.06, 13:01 Titel: |
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Den Vertrag auflösen oder sich bei der IHK beraten lassen. Dafür sind die da.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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hmmm Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 25.06.06, 18:45 Titel: |
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Danke für die Infos.
Gruß, hmmm |
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