Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gebäudeversicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gebäudeversicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Enni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2004
Beiträge: 32
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 11:05    Titel: Gebäudeversicherung Antworten mit Zitat

liebes forum,
angenommen man lebt in einem mehrfamilienhaus zur miete (ein einziger vermieter) und durch einen sturm gehen die fensterscheiben zu bruch. ist es wahr, dass die fenster in der wohnung sache des mieters sind? müssten die nicht in der gebäudeversicherung eingeschlossen sein?
das problem ist, dass der sturm so schnell gekommen ist, dass die mieter keine chance hatten die fenster rechtzeitig zu schließen.
über antworten würde ich mich sehr freuen!
danke sandra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Sandra,

die Fensterscheiben gehäören zu den versicherten Sachen der Gebäudeversicherung.

Wenn der Schaden durch einen Sturm (mindestens Windstärke 8 Bft, 63 km/h) entstanden ist, würde eine Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen, wenn dort die Sturmversicherung auch mit eingeschlossen ist. Gelegentlich soll es vorkommen, dass ein Gebäudeeigentümer sein Gebäude nur gegen Feuerschäden versichert hat.

In diesem Fall müsste der Mieter für dan Schaden nur dann aufkommen, wenn er an dem Schaden schuld ist. um das zu beurteilen, reichen die hier vorleigenden Infos aber noch nicht aus.

Und um eine mögliche weitere Frage gleich zu beantworten: nein, die Privathaftpflichtversicherung des Mieters wird diesen Schaden nicht übernehmen. Schäden an gemieteten Wohnräumen sind zwar in der PHV mitversichert; dies gilt aber nciht für Glasschäden, für die der Mieter eine separate Glasversicherung abschließen kann.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 11:30    Titel: Re: Gebäudeversicherung Antworten mit Zitat

Enni hat folgendes geschrieben::
liebes forum,
angenommen man lebt in einem mehrfamilienhaus zur miete (ein einziger vermieter) und durch einen sturm gehen die fensterscheiben zu bruch. ist es wahr, dass die fenster in der wohnung sache des mieters sind? müssten die nicht in der gebäudeversicherung eingeschlossen sein?
das problem ist, dass der sturm so schnell gekommen ist, dass die mieter keine chance hatten die fenster rechtzeitig zu schließen.
über antworten würde ich mich sehr freuen!
danke sandra



Um welche Scheiben handelt es sich denn hierbei?

Die Scheiben am Wohngebäude sind mitversichert, solange Sie nicht dem Mieter gehören, und unmittelbar vom Sturm zerstört wurden...
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
hallo Sandra,

die Fensterscheiben gehäören zu den versicherten Sachen der Gebäudeversicherung.

Wenn der Schaden durch einen Sturm (mindestens Windstärke 8 Bft, 63 km/h) entstanden ist, würde eine Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen, wenn dort die Sturmversicherung auch mit eingeschlossen ist. Gelegentlich soll es vorkommen, dass ein Gebäudeeigentümer sein Gebäude nur gegen Feuerschäden versichert hat.

In diesem Fall müsste der Mieter für dan Schaden nur dann aufkommen, wenn er an dem Schaden schuld ist. um das zu beurteilen, reichen die hier vorleigenden Infos aber noch nicht aus.

Und um eine mögliche weitere Frage gleich zu beantworten: nein, die Privathaftpflichtversicherung des Mieters wird diesen Schaden nicht übernehmen. Schäden an gemieteten Wohnräumen sind zwar in der PHV mitversichert; dies gilt aber nciht für Glasschäden, für die der Mieter eine separate Glasversicherung abschließen kann.


@ Mogli

Mist zu langsam Verlegen Winken Sehr glücklich
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Enni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2004
Beiträge: 32
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo und vielen dank für die antworten.
es handelt sich um fenster im schlaf- und wohnzimmer. wir wohnen in einem altbau und haben noch "kastenfenster"(?), ich weiß nicht ob euch das ein begriff ist?!
diese fenster haben oberlichter (?) die man kippen kann. und diese oberlichter sind zerstört worden eben durch den sturm. der vermieter sagt, die fenster der wohnungen sind nicht versichert, er hat nur die allgemeinen fenster, also keller und treppenhaus versichert...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Enni hat folgendes geschrieben::
der vermieter sagt, die fenster der wohnungen sind nicht versichert, er hat nur die allgemeinen fenster, also keller und treppenhaus versichert...


Der Vermieter meint hier seine Glasversicherung für das Wohngebäude. Da gibt es tatsächlich zwei Vertragsformen: entweder sind ALLE Glasscheiben des Wohngebäudes versichert: oder es sind nur die Scheiben versichert, die sich in Gebäudeteilen befinden, die dem "allgemeinen Gebrauch" dienen, also z.B. Eingangstür, Treppenhaus, Flur. Die Fenster der einzelnen Wohnungen wären bei der zweiten Vertragsform dann tatsächlich nicht in der Glasversicherung mitversichert.

aber, und das dürfte hier entscheidend sein: die Glasversicherung wird hier vermutlich gar nicht gebraucht. Es liegt ja (möglicherweise) eine versicherte Schadenursache der Wohngebäudeversicherung vor, nämlich Sturm. Deswegen sollte der Schaden problemlos über die Gebäudeversicherung abgedeckt sein, sofern der Vermieter die Gefahr "Sturm" mitversichert hat.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Enni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2004
Beiträge: 32
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

super - danke ihr habt mir echt weitergeholfen. dann werd ich bei meinem vermieter nochmal nachfragen.
noch einen schönen tag!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Aber wie gesagt, der Schaden muss unmittelbar sein...

Der TE schrieb vorhin nämlich:
Zitat:
das problem ist, dass der sturm so schnell gekommen ist, dass die mieter keine chance hatten die fenster rechtzeitig zu schließen.


M.E. ist der Schaden nicht versichert, falls die Fenster wegen dem Sturm zugeknallt sind und hierdurch das Glas zu Bruch ging...

Anders sehe es aus, wenn der der Sturm (sehr unwahrscheinlich, ich weiß) die Fenster direkt aus eigener Kraft eingedrückt hätte, denn nur dann wäre es m.E. unmittelbar.

Grüßle!
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
as problem ist, dass der sturm so schnell gekommen ist, dass die mieter keine chance hatten die fenster rechtzeitig zu schließen.


was bedeutet das ?

war es tatsächlich ein sturm oder sind die fenster vielleicht durch durchzug beschädigt/zerstört worden?
normalerweise entwickelt sich ein sturm und kommt nicht plötzlich mit windstärke 8 um die ecke. auch eine einzelne sturmboe ist sehr unwahrscheinlich.

wo befand sich den der mieter zum zeitpunkt des schadeneintrits?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Enni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2004
Beiträge: 32
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
der mieter befand sich zu diesem zeitpunkt auf dem balkon seiner wohnung und sah das ein unwetter aufzieht. der mieter ist dann sofort in die wohnung um die fenster zu schließen. im moment als der mieter die wohnung betrat, tats einen lauten knall und das fenster in der küche (das aber fest verschlossen war) flog auf, bieb aber gott sei dank heil. bei schließen des küchenfensters hörte der mieter etwas "klirren" und das waren dann die fenster im schlaf und wohnzimmer. die türen dieser zimmer waren aber geschlossen, also sollte kein durchzug entstanden sein. die fenster waren zu diesem zeitpunkt gekippt.
der sturm kam aber tatsächlich eben mal schnell um die ecke, wen´s interesiert es war in münchen, und es kamen innerhalb von nichtmal fünf minuten sturmboen mit windgeschwindigkeiten von ca. 100km/h (laut div. berichten)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Enni hat folgendes geschrieben::
hallo,
der mieter befand sich zu diesem zeitpunkt auf dem balkon seiner wohnung und sah das ein unwetter aufzieht. der mieter ist dann sofort in die wohnung um die fenster zu schließen. im moment als der mieter die wohnung betrat, tats einen lauten knall und das fenster in der küche (das aber fest verschlossen war) flog auf, bieb aber gott sei dank heil. bei schließen des küchenfensters hörte der mieter etwas "klirren" und das waren dann die fenster im schlaf und wohnzimmer. die türen dieser zimmer waren aber geschlossen, also sollte kein durchzug entstanden sein. die fenster waren zu diesem zeitpunkt gekippt.
der sturm kam aber tatsächlich eben mal schnell um die ecke, wen´s interesiert es war in münchen, und es kamen innerhalb von nichtmal fünf minuten sturmboen mit windgeschwindigkeiten von ca. 100km/h (laut div. berichten)



Hmm, schwierig zu beurteilen... im Normalfall müssen Fenster bei Sturm geschlossen sein. Dass Sie überrascht wurden könnte sich natürlich positiv auswirken, jedoch:
Zitat:
und es kamen innerhalb von nichtmal fünf minuten sturmboen mit windgeschwindigkeiten von ca. 100km/h

...sind 5 Minuten genug Zeit um diese zu schließen. Zumal es da vorher schon ordentlich dunkel wird, so dass ein Sturm abzusehen ist.
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr redet hier im Augenblick von grober Fahrlässigkeit, ja?

Spielt hier zunächst keine Rolle.

Wir unterstellen mal, dass eine Wohngebäudeversicherung besteht, die auch Sturmschäden mitversichert. Weiterhin unterstellen wir, der Schaden ist durch einen Sturm (mind. Windstärke 8 Bft.) entstanden.

Dann wäre nur zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig verusacht hat. Hat er aber nicht. Versicherungsnehmer sit der Hauseigentümer; und der hat ja nicht die Fenster offen gelassen, sondern der Mieter. Also hat allenfalls der Mieter grob fahrlässig gehandelt. Das könnte dem Versicherer die Möglichkeit zum Regress geben: der Versicherer müsste das grob fahrlässige Verhalten des Mieters nachweisen. Und ob dieser Beweis bei diesem Sachverhalt gelingt, ist fraglich: schnell herannahendes Unwetter, und dabei eben mal nicht an die gekippten Fenster gedacht - das würde ich nicht als grob fahrlässig werten. Und selbst wenn, wäre der Regress des Versicherers auf den Zeitwert der Fenster beschränkt. Der dürfte ziemlich gering sein.

(Übrigens: auch wenn der Vermieter keine Gebädue-Sturm-Versicherung haben sollte und darauf besteht, dass ihm der Mieter den Schaden an den Fenstern ersetzt, weil er (der Mieter) fahrlässig gehandelt habe: auch dann schuldet der Mieter als Schadenersatz nur den Zeitwert der Fenster.)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.