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Domaineinforderung nach Markenregistrierung

 
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Envader
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 15:17    Titel: Domaineinforderung nach Markenregistrierung Antworten mit Zitat

Hallo,

wie verhalte ich mich in folgendem Fall am besten.

Wir haben 2 Domains bereits seit ca. 7 Jahren registriert und betreiben darüber ein sehr erfolgreiches und gut laufendes Portal.
Jetzt wurden wir von einer Firma angeschrieben, dass wir diese Domains mit sofortiger Wirkung übertragen müssen, da im Dezember letzten Jahres ein Markenrecht auf den Namen der Domains eingetragen wurde.
Ist dies so einfach möglich, wenn die Marke erst 6 Jahre nach Domainregistrierung eingetragen wurde einfach einzuklagen?

Wenn nähere Infos gebraucht werden, einfach kurz hier reinschreiben.

Danke für Hilfe.

Gruss
Mathias
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ist meines Wissens nicht so einfach möglich.

Hier geht's grad um was ähnliches - dort jedoch "andersrum". Winken
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=73604
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 15:59    Titel: Re: Domaineinforderung nach Markenregistrierung Antworten mit Zitat

Envader hat folgendes geschrieben::
Ist dies so einfach möglich, wenn die Marke erst 6 Jahre nach Domainregistrierung eingetragen wurde einfach einzuklagen?


Nein, außer die Firma könnte noch ältere Rechte geltend machen. Allein aus der Markenanmeldung geht das nicht (Faustregel "Ältere Domain schlägt jüngere Marke").
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 23:53    Titel: Re: Domaineinforderung nach Markenregistrierung Antworten mit Zitat

Envader hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wie verhalte ich mich in folgendem Fall am besten.

Wir haben 2 Domains bereits seit ca. 7 Jahren registriert und betreiben darüber ein sehr erfolgreiches und gut laufendes Portal.
Jetzt wurden wir von einer Firma angeschrieben, dass wir diese Domains mit sofortiger Wirkung übertragen müssen, da im Dezember letzten Jahres ein Markenrecht auf den Namen der Domains eingetragen wurde.
Ist dies so einfach möglich, wenn die Marke erst 6 Jahre nach Domainregistrierung eingetragen wurde einfach einzuklagen?

Wenn nähere Infos gebraucht werden, einfach kurz hier reinschreiben.

Danke für Hilfe.

Gruss
Mathias


Eine Markenrecht gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Übertragung einer Marke her.
Ist die Gegenseite anwaltlich vertreten?
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Envader
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Gegenseite ist anwaltlich vertreten, und das wahrscheinlich sogar gar nicht so schlecht, da es in Deutschland ein Branchenriese ist.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 10:48    Titel: Re: Domaineinforderung nach Markenregistrierung Antworten mit Zitat

Servicer hat folgendes geschrieben::
Eine Markenrecht gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Übertragung einer Marke her.


Sie meinen wohl: "... auf Übertragung einer Domain" (inhaltlich richtig ist der Satz auch so, aber nicht passend Cool).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Envader hat folgendes geschrieben::
Ja, die Gegenseite ist anwaltlich vertreten, und das wahrscheinlich sogar gar nicht so schlecht, da es in Deutschland ein Branchenriese ist.


Warum sind Sie nicht anwaltlich vertreten?
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Envader
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Weil ein Anwalt leider ziemlich teuer ist und ich leider nicht im Geld schwimme. Traurig
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