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Ist eine Berechnung zulässig?

 
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Gerd Rubenbauer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 12:50    Titel: Ist eine Berechnung zulässig? Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht um folgendes:

Firma A ist Insolvenz gegangen, mit dieser Firma hatte Person B einen Vertrag zur Nutzung eines Gateways. Alle Verträge zwischen Person B und der Firma A wurden durch den Insolvenz-Verwalter C aufgeoben wurden. Nun ist es aber so das es eine Neue Firma D gibt, leider haben Kunden von Person B den Dienst (und dadurch eben den der neuen Firma D) weiter in anspruch genommen, was Person B nicht verhindern konnte. Die neue Firma D schickt dafür nun eine Rechnung / Gutschrift.

Das der Dienst genutzt wurde steht ja leider ausserfrage, jedoch berechnet diese Firma D zusätzlich einen Mindestumsatz. Person B ist der Meinung das Sie diesen nicht zahlen muss, da er nicht Vertraglich geregelt wurde. Wie kann Person B sich verhalten?

Gibt es ein Gesetz in dem eine ähnliche Situation behandelt wird, bzw. welches Person B nutzen kann?



P.S. Falls diese Fragestellung nicht in das Forum passt bitte verschieben, leider gibt es kein Forum für das Vertragsrecht!


Zuletzt bearbeitet von Gerd Rubenbauer am 28.06.06, 08:44, insgesamt 2-mal bearbeitet
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ersetzen Sie "Ich" durch "Person A", "Unternehmer I" oder sonst etwas, bevor jemand den Beitrag löscht Winken
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft?
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RAHelm
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Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft?

Das ist doch Schnuppe.

Mir ist noch nicht ganz klar - Wie ist B denn überhaupt zu D gekommen?
Dadurch, dass B mit A einen Vertrag hatte, der - wie auch immer - wieder erloschen ist, kommt ja noch lange kein Vertrag zwischen B und D zustande! Für das Verhältnis B - D spielt das Verhältnis B - A grundsätzlich überhaupt keine Rolle. Ebenso spielt es keine Rolle, ob einer der Beteiligten eine natürliche oder juristische Person, Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ist.

Also:
Wie ist überhaupt ein Verhältnis zwischen B und D zustande gekommen? Wenn man das weiß, dann kommt man vielleicht auch dem Inhalt der zwischen den beiden zustande gekommenen Vereinbarung näher.
_________________
André Helm
Rechtsanwalt
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