Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
eine wohngebäudeversicherung zahlt eine beseitung von schadenursächlichen rohrverstopfungen. wäre sehr nett, wenn jemand mir das an einem konkreten beispiel erklären könnte.
Ich habe einmal exemplarisch den §1 der AWB87 gewählt, die aktuellen Bedingungen der VR für die Gefahr "Leitungswasser" sind nach meinen Marktkenntnissen zu 90% deckungsgleich.
Zitat:
AWB87
§ 1 Versicherte Gefahren und Schäden
1. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden.
2.
Leitungswasser im Sinn dieser Bedingungen ist Wasser, das
1. aus den fest verlegten Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
2. aus den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung,
3. aus den Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung
bestimmungswidrig ausgetreten ist.
3. Die Versicherung von Gebäuden umfaßt auch
1. innerhalb des versicherten Gebäudes
* aa) Frost- und sonstige Bruchschäden an den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung;
* bb) Frostschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen, Wassermessern, Heizkörpern, Heizkesseln oder Boilern oder an vergleichbaren Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung oder an Sprinkler- oder Berieselungsanlagen;
2. außerhalb des versicherten Gebäudes Frost- und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung, soweit
* aa) die Rohre der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und
* bb) die Rohre sich innerhalb des Grundstücks befinden, auf dem das versicherte Gebäude steht, und außerdem
* cc) die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunternehmen zu tragen sind.
[...]
Was ist nun versichert? siehe 1.: versichert sind versicherte Sachen, die durch Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden.
Was sind versicherte Sachen? Das steht im Versicherungsvertrag: Also z.B: das "Gebäude Musterstraße 100 in xxxxx Musterstadt" (Gebäude-LeitungswasserV.) oder der "Hausrat in der Wohnung des Versicherungsnehmers Max Mustermann, der in der Musterstraße 100 in xxxxx Musterstadt" (Hausrat-LeitungswasserV.) wohnt.
Was ist nun Leitungswasser? siehe 2.: Leitungswasser im Sinn dieser Bedingungen ist Wasser, das
1. aus den fest verlegten Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
2. aus den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung,
3. aus den Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung
bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Das bedeutet, aus den genannten Leitungen/Einrichtungen/Anlagen muss Leitungswasser, welches der Wasserversorgung dient (im Gegensatz z.B. von Regenwasser in /aus Regenrinnen/-fallrohren, welches einfach nur separat abgeleitet wird / oder Grundwasser, das aus einem Brunnen in einen Pool geleitet wird), ohne Willen und Wissen des Versicherten/Geschädigten ausgetreten sein.
In 3. heißt es nun weiter, das das Rohrmaterial durch Bruch oder Frost geschädigt werden muss und dadurch das Leitungswasser austreten muss und zu Schäden führen muss.
Erst wenn jeweils eine der Voraussetzungen in 1-3 erfüllt ist besteht Versicherungsschutz.
Bei einer Verstopfung sind sicher die Punkte 1 und 2 erfüllt, aber es mangelt an dem Bruch gem. 3.
Genau diesen Ausschlußtatbestand deckt aber die von Ihnen zitierte Formulierung Ihres Versicherers. Es handelt sich damit m.E. um eine klassische Deckungserweiterung, z.B. um sich vom Markt abzuheben und den Versicherten einen besseren V-Schutz anzubieten. _________________ MfG,
Duisburger
eine wohngebäudeversicherung zahlt eine beseitung von schadenursächlichen rohrverstopfungen. wäre sehr nett, wenn jemand mir das an einem konkreten beispiel erklären könnte.
wann zahlt sie und wann zahlt sie nicht?
vielen dank für ihre hilfe
thomas
Ich denke hiermit ist gemeint, dass die Versicherung Verstopfungen beseitigt, die durch einen Leitungswasserschäden gemäß Bedingungen entstanden sind.
Beispiel:
Rohr bricht im 2. OG -> ein Teil des Rohres fällt dabei im Rohr bis in den Keller und verstopft dort die Leitung...
Diese Verstopfungsbeseitigung wird vom VR übernommen, da Sie schadenursächlich entstanden ist... eine normale Verstopfung ohne Bruch etc. ist somit nicht versichert (mit Ausnahme des versicherten, bestimmungswidrigen Wasseraustritts) .
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne.
Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 26.06.06, 11:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ohne auch nur die geringste Ahnung davon zu haben, würde ich es so verstehen:
Ist ein Rohr verstopft, was nur dazu führt, das z.B. das Wasser nicht mehr abfließt, ist die Versicherung nicht zuständig.
Ist ein Rohr verstopft, was zu einer Überschwemmung der Wohnung führt, so ist die Überschwemmung der Schaden. Ursächlich ist die Verstopfung, deren Beseitigung hier in den Versicherungsschutz fällt.
Aber wie gesagt - ohne Ahnung - nur so verstehe ich den Text. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Ist ein Rohr verstopft, was zu einer Überschwemmung der Wohnung führt, so ist die Überschwemmung der Schaden. Ursächlich ist die Verstopfung, deren Beseitigung hier in den Versicherungsschutz fällt.
Dem kann ich leider nicht zustimmen...
Zitat:
eine wohngebäudeversicherung zahlt eine beseitung von schadenursächlichen rohrverstopfungen.
heißt:
Die Rohrverstopfung ist durch die Ursache des (bedingungsgemäßen) versicherten Leitungswasserschadens (Beispiel: Rohrbruch) entstanden.
Somit hängt diese Verstopfung (als Folge eines Rohrbruches, etc.) mit dem versicherten Schadenereignis (Rohrbruch, etc.) zusammen und wird vom VR übernommen...
Daher ist es eine "durch den Schaden entstande" = "schadenursächliche" Rohrverstopfung.
Grüßle!
Dookie _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
bevor wir hier weiter ins Blaue rein spekulieren, sollte man die genaue Formulierung dieser "Rohrverstopfungsbeseitigungsklausel" kennen. Vorher sind Aussagen dazu nicht wirklich weiterführend. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 29.06.06, 20:40 Titel: Kann man "Rohrverstopfung" versichern ?
Hallo,
kann man eigentlich Rohrverstopfung versichern ?
Wenn ja, wo ?
Konkreter Fall:
Habe ein Haus geerbt, welches 2 seperate Abwasserleitungen zur Kanalisation hat.
Eine dieser Leitungen ist mind. 1 mal im Jahr verstopft, sodass im UG dann das WC überläuft.
Ist es nun möglich das Leitunssystem gegen solche Verstopfungen zu versichern ?
Ich denke da auch etwas langfristiger, denn es ist sicherlich zu befürchten, dass diese Abwasserleitung irgendwann mal nicht mehr frei zu bekommen ist und ich somit den halben Kellerboden aufreisen muss um dann diese Leitung zu erneuern.
ob das versicherbar ist mag ich nicht zu beurteilen, allerdings werden bei der antragsaufnahme i.d.r. auch nach -nicht versicherten/ersatzpflichtigen- vorschäden gefragt. diese frage ist wahrheitsgemäß zu beantworten (obliegenheit). eine falsche beantwortung gefährdet den versicherungsschutz.
aber warum werden sie nicht selbst aktiv? einfach mal die leitung (z.b. mit kanalkamera) kontrollieren (je nach bundesland und gebäudealter / wasserschutzzone ist das ggf. sogar vorgeschrieben). da ist unter garantie ein defekt drin wenn regelmäßig eine verstopfung auftritt. sie werden ja nicht absichtlich z.b. ihre handtücher durch das abwasserrohr entsorgen. wahrscheinlich ein muffenversatz (i.d.r. nicht versichert) oder rohrbruch (versichert; wenn ableitungsrohre eingeschlossen). was ist den an der leitung angeschlossen? _________________ MfG,
Duisburger
Verfasst am: 30.06.06, 06:31 Titel: Re: Kann man "Rohrverstopfung" versichern ?
Klein_Rudi hat folgendes geschrieben::
... denn es ist sicherlich zu befürchten, dass diese Abwasserleitung irgendwann mal nicht mehr frei zu bekommen ist und ich somit den halben Kellerboden aufreisen muss um dann diese Leitung zu erneuern.
Ist so ein Fall versicherbar ?
vermutlich nicht. Oder nur sehr schwer.
Erstens sind die Schäden ja, wie Duisburger schon geschrieben hat, bereits mehrmals aufgetreten, müssen also bei Antragstellung angegeben werden. Da wird der Versicherer sehr vorsichtig sein mit der Antragsannahme.
Aber zum zweiten, mal ganz allgemein: Es geht hier ja nicht nur um Verstopfungen, sondern auch um "Bruchschäden an Ableitungsrohren!". Derartige Bruchschäden sind ja in der Gebäude-Leitungswasser-Versicherung mitversichert, aber nur an Ableitungsrohren innerhalb des Gebäudes. Dann steht weiter in den Bedingungen: "Als innerhalb des Gebäudes gilt nicht der Bereich zwischen den Fundamenten unterhalb des Gebäudes".
Wenn der Klein_Rudi nun seinen Kellerboden aufschlagen muss, um einen Rohrbruchschaden am Abwasserrohr zu beseitigen, dann wäre dieser Rohrbruch außerhalb des Gebäudes aufgetreten und somit nicht versichert.
Es gibt Versicherer, die derartige Schäden (Rohrbruch an Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes) mitversichern. aber daran werden hohe Anforderungen geknüpft: entweder muss es ein Neubau sein; oder die Ableitungsrohre müssen nachweislich bei Antragsaufnahme in einwandfreiem Zustand sein (Prüfzertifikat mit Druckprobe und Kamera muss vorliegen). _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.