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portokosten und auslagen

 
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yamanose
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 18:42    Titel: portokosten und auslagen Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn durch einen rechtsstreit das gericht zugunsten des antragstellers entscheidet kann dann der antragsteller eine rechnung gegenüber des antragsgegner ausstellen in bezug auf port, druck etc.
bei manchen gerichtsbriefen verwendete der antragsteller die methode " einschreiben" um zu gewährleisten dass der brief auch nachweisbar angekommen ist.
wird auch diese versandmethode erstattet?
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13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 30.06.06, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Was diese Frage mit Sportrecht zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Es erfolgt Verschiebung.
_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist allgemein anerkannt, daß derjenige, der sich nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten läßt, einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich bestimmter Kostenpositionen hat. Darunter fallen Kosten für Briefpapier, Briefumschläge, ggf. Kopierkosten, Fahrtkosten und Porto. Nicht erstattungsfähig ist in aller Regel allerdings die für die Prozeßführung aufgewandte Zeit.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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