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rückwirkend nach schadensfall die SF klasse hochstufen?

 
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michael78
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Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 16:45    Titel: rückwirkend nach schadensfall die SF klasse hochstufen? Antworten mit Zitat

hallo,
nehmen wir mal es passiert ein verkehrsunfall und es gehen natürlich die schadensersatzforderungen los.
nun dauert es tatsächlich zwei jahre bis es zur entscheidung kommt und der versicherer des einen halters dazu verpflichtet wird den schaden zu begleichen.
der halter wird ja nun in der SF klasse hochgestuft.
aber ab welchem zeitpunkt?
ab dem tag des beschlußes oder rückwirkend zum unfalltag?
michael
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

er wird ab der nächsten hauptfälligkeit (i.d.r. der 1.1. des nächsten jahres) zurückgestuft.

egal, ob von seiten der versicherung gezahlt wurde oder nicht.
_________________
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
er wird ab der nächsten hauptfälligkeit (i.d.r. der 1.1. des nächsten jahres) zurückgestuft.

egal, ob von seiten der versicherung gezahlt wurde oder nicht.


so steht es in 99% der standart-avb`s - es soll aber einige (günstige direkt-)versicherer geben, die auch rückwirkend hochstufen, allerdings max. ein jahr.
_________________
MfG,
Duisburger

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Cassidy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 03:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sobald ein Schaden gemeldet wird, ob vom Versicherungsnehmer oder vom Anspruchsteller (Geschädigten), bildet der Versicherer eine Rückstellung in Höhe der voraussichtlichen Entschädigung. Damit ist der Vertrag zunächst belastet und die SF-Rückstufung erfolgt zur nächsten Hauptfälligkeit. Wird nach - hier zwei Jahren - an den Anspruchsteller gezahlt, bleibt es bei der Rückstufung. Stellt es sich nach (auch) längerer Zeit heraus, daß der Versicherer nicht leisten muß, wird der Vertrag schadenfrei gestellt, d.h. der Versicherungsnehmer wird wieder so eingestuft, als hätte es nie einen Unfall gegeben. Übrigens: auch bei einer Teilschuld von vielleicht nur 20 % wird ein Vertrag zurückgestuft.
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