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Doppelte Staatsangehörigkeit und Militärdienst

 
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STS
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 12:08    Titel: Doppelte Staatsangehörigkeit und Militärdienst Antworten mit Zitat

Wie ist das bei einem Kind dessen Vater deutsch und die Mutter Kroate ist. Das Kind hat doch dann eine doppelte StA, oder? In welchem Land muß das Kind (männl.) zum Militär?
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Nörgler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Schätze mal dass man sich das nicht aussuchen kann und in beiden Ländern zum MIlitär muss. Wobei es zumindest in Deutschland auch die Möglichkeit des Zivildienstes gibt.
Hier gibts auch ein Unterforum Wehrdienst, vielleicht besser da noch mal fragen, oder der Moderator schiebt es dahin.
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ralf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 19:47    Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit und Militärdienst Antworten mit Zitat

STS hat folgendes geschrieben::
Das Kind hat doch dann eine doppelte StA, oder?


Möglich, aber nicht notwendigerweise. Gibt es denn einen kroatischen Pass? Die deutsche StA hat es auf jeden Fall, siehe § 4 Abs. 1 StAG.
Wenn ich das kroatische Recht richtig in Erinnerung habe, erwirbt das Kind die kroatische StA in solchen Fällen (nur ein kroatischer Elternteil) nur dann, wenn es
a) entweder in Kroatien geboren ist oder
b) vor dem 18. Geburtstag bei einem kroatischen Konsulat angemeldet wurde oder
c) ansonsten staatenlos wäre (was ja hier nicht der Fall ist).

Das alles ohne Gewähr, eine verbindliche Auskunft zur kroatischen Staatsangehörigkeit können nur kroatische Behörden erteilen (Konsulat).

Zur Wehrpflicht ist ja bereits im richtigen Unterforum gefragt worden, wie ich gesehen habe. Aber natürlich muss erst verbindlich geklärt werden, ob die andere StA überhaupt besteht. Ohne bestehende StA besteht logischerweise auch keine Wehrpflicht.

Sofern beide Staatsangehörigkeiten bestehen, kann man natürlich versuchen, eine davon aufzugeben. In beiden Ländern ist dazu aber die Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich, und zumindest in Kroatien wird diese bei bestehender Wehrpflicht i.d.R. nicht erteilt.
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STS
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Ralf!

Hast mir sehr geholfen. Noch gibt es das Kind nicht, aber das kann ja manchmal sehr schnell gehen... Sehr glücklich

Wollte mich nur früh genug informieren

Schönes Wochenende!
STS
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