Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Minderjährig & Einreise in die EU
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Minderjährig & Einreise in die EU

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Uber-Pea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 02.07.06, 17:26    Titel: Minderjährig & Einreise in die EU Antworten mit Zitat

Angenommen, die Minderjährige (16/17 Jahre) Person A mit rumänischer Staatsbürgerschaft und wohnhaft in Rumänien möchte in die EU (genauer : nach Deutschland) reisen, um dort bei Bekannten einige Tage ( >10) eine Art "Urlaub" zu verbringen. (fliessende Sprachkenntnisse sind vorhanden)
Muss A sich bei einer Behörde melden, abmelden, Genemigungen ausstellen lassen (o.ä.), muss A weiteres beachten oder besteht bei einer solchen Reise kein Problem? (Muss eine Genemigung durch die Erziehungsberechtigten gegeben werden?)

Weiterhin angenommen, Person A ist durch eine weitere Person B in Rumänien angeklagt, muss jedoch im Zeitraum des geplanten Auslandsaufanthaltes nicht vor Gericht oder ähnliches (Termine liegen früher und/oder später). Wirkt sich dies auf die Ausreiseerlaubnis aus, muss A speziell für diesen Fall weitere Dinge in die Wege leiten, beispielsweise eine Genehmigung durch die zuständigen Behörden einholen? Kann die Ausreise verwährt werden bzw. ist sie nicht möglich? (an dieser Stelle nehme ich an, dass es von der Art der Anklage abhängt?)

schicke Fiktion finde ich Cool

Danke für die Antworten, hab keine brauchbaren Informationen dazu gefunden.

mfg
Uber-Pea
_________________
A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht weiß im Ausländerrechtsforum jemand was dazu?

Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß, verlangen die rumänischen Behörden die Vorlage einer deutschen Verpflictungserklärung (siehe § 68 AufenthG) zum Nachweis dass sie in DE ihren Lebensunterhalt eigenständig sichert Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dyter07
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 20:28    Titel: Einreise kein Thema, aber die Ausreise? Antworten mit Zitat

Servus und Gruß aus Timisoara,

neben einer Verpflichtungserklärung reicht aber auch der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel sowie einer Krankenversicherung meines Wissens aus.

Problem wird nur sein, wenn denn ein Strafverfahren in Rumänien läuft, dann kann dies an der Grenze evtl. unangenehm werden. Die schauen zumindest in Nadlac und Cenat in den Computer.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Uber-Pea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist bekannt, dass volljährige Rumänen i.d.R. nur ne gewisse Menge Bargeld mit sich führen müssen.

Für mich stellt sich nur die Frage, welche Änderungen sich ergeben, wenn die Person
minderjährig ist und was sich ändert, wenn gerade ein strafverfahren gegen sie läuft.

Es handelt sich um einen temporären Aufenthalt, der sich nur auf wenige Tage beschränkt


@dyter07: warst du zufällig mal an der deutschen schule in temesvar? Winken
Meine Frage zielt ja genau auf den Part mit dem Strafverfahren ab - wenn man dann einfach so ausreisen möchte dürfte es sicher probleme geben - kann man also im vorraus etwas regeln, eine genemigung einholen oder so?
_________________
A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dyter07
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ich war nicht auf der Lenauschule, ich bin Deutscher aus Köln der hier vor ein paar Jahren gelandet ist..

Im Prinzip kannst Du da nichts vorab machen, im Prinzip wenn es keinen Haftbefehl gibt dürfte es an der Grenze keine Probleme geben. Die Strafsache kann ja auch nichts wirklich wichtiges sein oder? Weil zumindest soweit ich die Richter hier kenne hauen die ja schon bei Bagatelldelikten die U-haft raus...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Uber-Pea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Im fiktiven Fall nehmen wir eine kleine Angelegenheit an, korrekt.

Fraglich ist immernoch, ob eine >Ausreise< unter diesen Umständen erlaubt ist. Wenn sie es generell nicht wäre so könnte durchaus eine Möglichkeit bestehen, dass eine Sonderregelung besteht, die man an dieser Stelle nutzen könnte.
Weisst du dazu etwas?
_________________
A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dyter07
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke da gibt es keine Sonderregelung. Für nen Eierdiebstahl sperrt die rumänische Polizei auch keine Strassen. Nur wenn versucht wird sich dem Strafverfahren durch Flucht ins Ausland zu entziehen, das kann übel werden. Wenn die betreffende Person also tatsächlich wieder in RO einreist und vor Gericht erscheint gibt es keine Probleme, ausser die betreffende Person wurde z.B. unter Auflagen aus der U-Haft entlassen oder ähnlich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.