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Tonbandaufnahme eines Streitgesprächs

 
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Swimmy001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 10:38    Titel: Tonbandaufnahme eines Streitgesprächs Antworten mit Zitat

Hallo!
Hoffentlich kann mir jemand helfen.
Ein Jugendlicher hat in einem Haus (in dem er bereits Hausverbot hat!) Schaden anrichtet und auch seine Eltern beschimpft, die in dem Haus wohnen. Ist es erlaubt, um dieses Streitgespräch nachweisen zu können und auch zur Vorbeugung (wer weiss, was der Knabe sonst noch alles anrichten könnte, von Körperverletzung etc bis Sachbeschädigung) in der Nachbarwohnung ein Tonband mitlaufen zu lassen? Dass das vor Gericht nicht verwertet werden darf ist klar. Aber gibts da nicht auch Stress wegen §§ 201 ff StGB?

Danke!!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 11:37    Titel: Re: Tonbandaufnahme eines Streitgesprächs Antworten mit Zitat

Swimmy001 hat folgendes geschrieben::
Ist es erlaubt


Nein, §201 StGB.

Swimmy001 hat folgendes geschrieben::
Dass das vor Gericht nicht verwertet werden darf ist klar.


Wozu dann also?

Swimmy001 hat folgendes geschrieben::
Aber gibts da nicht auch Stress wegen §§ 201 ff StGB?


Ja.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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marcdsl
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht liegen ja auch Rechtsfertigungsgründe vor.
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Swimmy001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gesagt: Beschimpfungen, kleinere Sachbeschädigungen, aber nur die Gefahr, dass schlimmere Sachen passieren.
Aber dieses präventive Aufnehmen durch Privatpersonen ist dadurch wahrscheinlich doch wohl kaum gerechtfertigt, oder? Meiner Meinung brauchts da schon heftigere Geschützte. Oder lieg ich da falsch?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.07.06, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Präventiv ist sowieso nicht zulässig. Wenn das rauskommt, wird sicherlich niemand darauf warten, ob der Aufgenommene vielleicht doch noch was Schlimmes unternimmt, da wird gleich §§201 ff. StGB gezogen.
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