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Hallo ,
mein Nachbar hat mehrere Gebäude auf der Grundstücksgrenze stehen
2 Garagen , 1 umgebauten ehem. Lagerschuppen u. Grenzmauer .
Er verbietet mir, die zu meinem Grundstück grenzenden Flächen zu
streichen , zu begrünen , sogar etwas dagegen zu stellen !?
Wie ist da die Rechtslage ?
Ergibt sich aus dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Der Nachbar dürfte weitgehend Recht haben, muss er zur Unterhaltung seiner grenzständigen Anlagen Ihr Grundstück betreten, muss er aber höflichst "Bitte, bitte" machen.
Es ist Nachbars Eigentum und er bestimmt. Ist die Fläche unansehnlich, können Sie Abhilfe verlangen. Was unansehnlich ist wird der Richter entscheiden.
Sie können dort ein Ranggerüst bauen und dort die Begrünung vornehmen. Dieses darf dann so hoch sein, wie die Wand des Nachbarn. Es gilt auch kein Pflanzabstand der einzuhalten ist.
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