Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wohnhaus unter Denkmalschutz
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wohnhaus unter Denkmalschutz

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
agrotimmy
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.04, 14:24    Titel: Wohnhaus unter Denkmalschutz Antworten mit Zitat

Eine Familie (2 Erwachsene, vier Kinder) bewohnen ein großes (400qm) , unter Denkmal stehendes Haus (Baujahr Ende 16. Jhdt.) in dem seither immer wieder Modernisierungen durchgeführt wurden. Nun steht eine dringend notwendige Renovierung des Hauses an (feuchter Keller, durchhängende Decken, undichte Fenster ...) und die Herren vom Denkmalamt in München, vom Landratsamt und der Kreisheimatpfleger besichtigten voll Begeisterung das alte Haus. Die Auflagen (die auch den Innenausbau bzw. - umbau betreffen) für einen Umbau sind für diese Familie finanziell nicht tragbar und auch sonst nicht akzeptabel. Was würde passieren, wenn die Bauauflagen des Denkmalamtes ignoriert würden und innen nach Geschmack der Familie renoviert würde. Wie kann es angehen, dass Beamte über das Eigentum anderer Leute bestimmen und dann nicht einmal finanzielle Hilfen bereitstellen. Welche Rechte hat der Hauseigentümer?????
Nach oben
BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.04, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt nur eine - mir bekannte - Möglichkeit. Sie stellen beim Bauamt einen Antrag auf Abbruch des Hauses. Grund Unwirtschaftklichkeit.

Dann wird die Bausubstanz überprüft und es wird ein Gutachten erstellt. An den Kosten dafür müssen sie sich zumindest beteiligen.

Bei diesem Gutachten kommt dann heraus, welcher Betrag notwendig ist, um das Gebäude in etwa dem heutigen Standard anzupassen.

Dann wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung angestellt. Dabei werden die heutigen Einnahmen (ggf. eigener Wohnwert) den zukünftigen (nach Sanierung) gegenübergestellt.

Ist aus diesen "Mehreinnahmen" die Sanierung nicht zu finanzieren, bleibt der Denkmalbehörde nur den Fehlbetrag als Zuschuß zu gewähren oder eine Abbruchgenehmigung zu erteilen. Falls letzteres geschieht, ist der Denkmalschutz aufgehoben.
Nach oben
agrotimmy
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.04, 20:03    Titel: Wohnhaus unter Denkmalschutz Antworten mit Zitat

BGB hat folgendes geschrieben::
Es gibt nur eine - mir bekannte - Möglichkeit. Sie stellen beim Bauamt einen Antrag auf Abbruch des Hauses. Grund Unwirtschaftklichkeit.

Dann wird die Bausubstanz überprüft und es wird ein Gutachten erstellt. An den Kosten dafür müssen sie sich zumindest beteiligen.

Bei diesem Gutachten kommt dann heraus, welcher Betrag notwendig ist, um das Gebäude in etwa dem heutigen Standard anzupassen.

Dann wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung angestellt. Dabei werden die heutigen Einnahmen (ggf. eigener Wohnwert) den zukünftigen (nach Sanierung) gegenübergestellt.

Ist aus diesen "Mehreinnahmen" die Sanierung nicht zu finanzieren, bleibt der Denkmalbehörde nur den Fehlbetrag als Zuschuß zu gewähren oder eine Abbruchgenehmigung zu erteilen. Falls letzteres geschieht, ist der Denkmalschutz aufgehoben.



Mit welchen Kosten für das Gutachten hat der Besitzer des denkmalgeschützten Hauses zu rechnen?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 08:05    Titel: Re: Wohnhaus unter Denkmalschutz Antworten mit Zitat

Zitat:
Mit welchen Kosten für das Gutachten hat der Besitzer des denkmalgeschützten Hauses zu rechnen?


die beste auskunft darüber kann sicherlich der gutachter geben...
Nach oben
agrotimmy
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 08:58    Titel: Re: Wohnhaus unter Denkmalschutz Antworten mit Zitat

Woher bekommt man die Adresse eines solchen Gutachters?????
Nach oben
BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenden sie sich an die untere Denkmalbehörde. Die sagen ihnen, was dieses Gutachten beinhalten muß.

Danach - soetwas gibt es jedenfalls in meinem Landkreis - wenden sie sich ab den Gutachterausschuß des zuständigen Katasteramts. Entweder die können das oder nennen ihnen verschiedene Adressen.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 02.12.04, 17:19    Titel: Steuergeschenk durch Abschreibungen Antworten mit Zitat

agrotimmy hat folgendes geschrieben::
Wie kann es angehen, dass Beamte über das Eigentum anderer Leute bestimmen und dann nicht einmal finanzielle Hilfen bereitstellen. Welche Rechte hat der Hauseigentümer?????


Sie bekommen je nach persönlicher Steuerprogression bis knapp die Hälfte der Kosten als Zuschuß vom Staat - in Form von Steuer-Rückerstattungen.
Jede Reparatur, jede Sanierungsmassnahme (die zuvor mit dem Denkmalamt abgesprochen wurde) können Sie von der Steuer absetzen.
Na - wenn das keine kräftige staatliche Hilfe ist ......
MfG
Lucky
Nach oben
BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 03.12.04, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der vorstehend von mir beschriebnen Wirtschaftlichkeitberechnung werden mögliche Steuervorteile des Eigentümers (erhöhte AfA aufgrund der Denkamleigenschaft) berücksichtigt.

Bleibt dennoch ein unwirtschaftlicher Aufwand m u ß die Denkmalbehörde den vollen Ausgleich der unwirtschaftlichen Aufwendungen erstatten, ansonsten wird eine Abbruchgenhmigung erteilt. So wird das jedenfalls in Niedersachsen, basierensd auf der Rechtsprechung des OVG Lüneburg praktiziert.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.