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Schaden während Arbeitszeit, muss Privathaftpflicht zahlen??

 
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Satinmare
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.04, 22:01    Titel: Schaden während Arbeitszeit, muss Privathaftpflicht zahlen?? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten.
Mein Arbeitgber befand sich Anfang November im Urlaub. Währenddessen war ich beauftragt, die anfallende Post zu einem Urlaubsvertreter zu bringen.
Jetzt rief dieser an und teilte mit, dass ich wohl mit einem Postkasten (diese gelben Plastikkästen für vorfrankierte Briefe) seinen Echtholztisch zerkratzt hätte.
Wie teuer es ist, kann ich nicht sagen, fest steht, der müsste ja abgeschliffen und neu lackiert werden
Es mag ja sein, dass das passiert ist.
Ich habe jedoch natürlich nicht vorsätzlich gehandelt.

Nun ist meine Frage:
Wäre in einem solchen Fall meine Privathaftpflicht zuständig??? Ich bin nicht versichert, aber wenn, müsste sie zahlen? Ob die Haftpflicht meines Vaters hier greift, ist noch fraglich.

Im Endeffekt müsste ich mich ja in Zukunft weigern, Botengänge jener Art, die ja auf Aufforderung meines Arbeitgebers geschehen, auszuführen, wenn ich in einem solchen Schadenfall nicht versichert bin!!!

Brauche dringends Rat!

Wäre sehr sehr dankbar.


Email: Sabsey_hag@Internetportal [Name geändert].de
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.11.04, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ist denn die Haltung Ihres Chefs zum ganzen?
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Satinmare
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.04, 22:19    Titel: Bürohaftpflicht ist wohl nicht zuständig Antworten mit Zitat

Wie genau das läuft weiß ich nicht, aber die Bürohaftpflicht, die ja Vorschrift ist, greift wohl nur innerhalb der Kanzleiräume, laut Aussage.

Die Meinung ist, dass wohl angeblich nur über meine Privathaftpflicht abgerechnet werden kann.

Da bin ich aber unsicher, denn ich habe einen Arbeitsauftrag erfüllt.
Dann würde ich mich in Zukunft wirklich weigern müssen...

Greift da Berufshaftpflicht nicht??? Oder gilt das nur für Fälle innerhalb der Arbeit, das heißt, wenn z. B. Fristen versäumt werden oder so???
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Thomas f.
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.04, 09:54    Titel: Kratzer Antworten mit Zitat

Langsam, langsam, hier geht ja einiges durcheinander.

Also, eine normale Kanzlei hat üblicherweise zwei Arten von Haftpflichtversicherungen:

1. Die Berufshaftpflicht der Anwälte, z.B. für Schäden durch Falschberatung oder Fristenversäumnis, wobei hier Schäden durch das Personal mit abgedeckt sind.

2. Eine Büro- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die während der Arbeit "angerichtet" werden. (z.B. Mandat rutscht imn Flur auf nassem Boden aus; ReNo-Gehilfin beschädigt Dritten bei Botengängen...). Jede Art der Fahrlässigkeit ist versichert.

Alles klar? Schäden ausser Haus sind regelmäßig mitversichert.

Ihre Privathaftpflicht ist nicht zuständig - sagt ja schon der Name....

Durchblick in solchen Dingen scheint Ihr Chef ja nicht so zu haben...
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.04, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

abgesehen davon, dass der Arbeitgeber seinen mitarbeiter für leicht fahrlässig herbeigeführte schadenfälle nicht haftbar machen kann...

da soll der rechtsanwalt mal nach entsprechenden urteilen suchen.
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Thomas f.
Gast





BeitragVerfasst am: 03.12.04, 09:17    Titel: zuhören!!! Antworten mit Zitat

Zuhören!!!!

Der Arbeitgeber will hier doch niemanden haftbar machen....!!!!!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.12.04, 13:05    Titel: Re: Schaden während Arbeitszeit, muss Privathaftpflicht zahl Antworten mit Zitat

Satinmare hat folgendes geschrieben::
Jetzt rief dieser an und teilte mit, dass ich wohl mit einem Postkasten (diese gelben Plastikkästen für vorfrankierte Briefe) seinen Echtholztisch zerkratzt hätte.
Wie teuer es ist, kann ich nicht sagen, fest steht, der müsste ja abgeschliffen und neu lackiert werden
Es mag ja sein, dass das passiert ist.

Email: Sabsey_hag@Internetportal [Name geändert].de


Unabhängig welche Versicherung hier irgendwie involviert ist, muss doch zunächst die Frage beantwortet werden, ob der Schaden dem Grunde nach überhaupt belegt werden kann.

Hier behauptet doch nur jemand, dass Sie einen Tisch zerkratzt haben.

Es gilt ja immer noch, dass derjenige, der einen Schaden behauptet, diesen auch beweisen muss. Das sollte doch auch Ihr Arbietgeber wissen.

Wenn also der angeblich Geschädigte keine Bewiese für eine Verursachung durch Sie bringt, können Sie doch eigentlich gelassen abwarten
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