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Verfasst am: 30.11.04, 22:01 Titel: Schaden während Arbeitszeit, muss Privathaftpflicht zahlen??
Hallo,
ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten.
Mein Arbeitgber befand sich Anfang November im Urlaub. Währenddessen war ich beauftragt, die anfallende Post zu einem Urlaubsvertreter zu bringen.
Jetzt rief dieser an und teilte mit, dass ich wohl mit einem Postkasten (diese gelben Plastikkästen für vorfrankierte Briefe) seinen Echtholztisch zerkratzt hätte.
Wie teuer es ist, kann ich nicht sagen, fest steht, der müsste ja abgeschliffen und neu lackiert werden
Es mag ja sein, dass das passiert ist.
Ich habe jedoch natürlich nicht vorsätzlich gehandelt.
Nun ist meine Frage:
Wäre in einem solchen Fall meine Privathaftpflicht zuständig??? Ich bin nicht versichert, aber wenn, müsste sie zahlen? Ob die Haftpflicht meines Vaters hier greift, ist noch fraglich.
Im Endeffekt müsste ich mich ja in Zukunft weigern, Botengänge jener Art, die ja auf Aufforderung meines Arbeitgebers geschehen, auszuführen, wenn ich in einem solchen Schadenfall nicht versichert bin!!!
Langsam, langsam, hier geht ja einiges durcheinander.
Also, eine normale Kanzlei hat üblicherweise zwei Arten von Haftpflichtversicherungen:
1. Die Berufshaftpflicht der Anwälte, z.B. für Schäden durch Falschberatung oder Fristenversäumnis, wobei hier Schäden durch das Personal mit abgedeckt sind.
2. Eine Büro- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die während der Arbeit "angerichtet" werden. (z.B. Mandat rutscht imn Flur auf nassem Boden aus; ReNo-Gehilfin beschädigt Dritten bei Botengängen...). Jede Art der Fahrlässigkeit ist versichert.
Alles klar? Schäden ausser Haus sind regelmäßig mitversichert.
Ihre Privathaftpflicht ist nicht zuständig - sagt ja schon der Name....
Durchblick in solchen Dingen scheint Ihr Chef ja nicht so zu haben...
Verfasst am: 03.12.04, 13:05 Titel: Re: Schaden während Arbeitszeit, muss Privathaftpflicht zahl
Satinmare hat folgendes geschrieben::
Jetzt rief dieser an und teilte mit, dass ich wohl mit einem Postkasten (diese gelben Plastikkästen für vorfrankierte Briefe) seinen Echtholztisch zerkratzt hätte.
Wie teuer es ist, kann ich nicht sagen, fest steht, der müsste ja abgeschliffen und neu lackiert werden
Es mag ja sein, dass das passiert ist.
Unabhängig welche Versicherung hier irgendwie involviert ist, muss doch zunächst die Frage beantwortet werden, ob der Schaden dem Grunde nach überhaupt belegt werden kann.
Hier behauptet doch nur jemand, dass Sie einen Tisch zerkratzt haben.
Es gilt ja immer noch, dass derjenige, der einen Schaden behauptet, diesen auch beweisen muss. Das sollte doch auch Ihr Arbietgeber wissen.
Wenn also der angeblich Geschädigte keine Bewiese für eine Verursachung durch Sie bringt, können Sie doch eigentlich gelassen abwarten
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