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es geht hier mal um ein kleines "Gedankenspiel" zur freiwilligen Krankenversicherung.
Angenommen man war die letzten Jahre kontinuierlich in der gesetzlichen Krankenversicherung, da man pflichtversichert war. Dann entscheidet man sich, sich selbständig (ICH-AG)zu machen. Man fällt ja dann ab dem Zeitpunkt der Selbständigkeit auf der Pflichtversicherung heraus. Man ist ja nun freiwillig versichert und kann somit selbst entscheiden, ob man überhaupt krankenversichert sein will, ob man in eine private Krankenversicherung geht, oder weiterhin freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen KV bleibt.
Da das Geld am Anfang aber etwas knapp ist und man sich gesund fühlt, entscheidet man sich die nächsten beiden Monate nicht krankenversichert zu sein, um dann als freiwilliges Mitglied in eine gesetzliche KV. Die Versicherung ist ja zum Ende der Pflichtversicherung ausgelaufen.
Man stellt dann den Antrag auf eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV, in der man bereits jahrelang versichert war, mit Beginn (Ende der Pflichversicherung + 2 Monante ("Ruhezeit"). Darf dann die KV von einem verlangen sich auch für die 2 Monate, die als "Ruhezeit" gedacht waren, zu versichern zu müssen? Man ist doch seit dem Austritt aus der Pflichtversicherung nicht gezwungen versichert zu sein?
Hat jemand von euch zu dem Thema ein paar Antworten. Links zur Fachliteratur werden auch gerne genommen.
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