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Wasserleitungen

 
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LutSch
Gast





BeitragVerfasst am: 19.09.04, 18:55    Titel: Wasserleitungen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe bei Euch Hinweise oder Tipps zu meinem Problem zu finden.

Vor 4 Jahren haben wir ein eigenes Haus als Anbau an ein vorhandenes gebaut.
Die Teilung erfolge nach WEG mit den Eigentumsanteilen 3/4 zu 1/4 (für uns). Die Teilungserklärung war ein Allerweltsvertrag ohne irgendwelche besonderen Formulierungen. Ein Leitungsrecht ist darin nicht enthalten, aber auch nicht ausgeschlossen.

Um Geld zu sparen wurde von der Hauptwasserleitung, die im Heizungskeller des Altbaus hineinläuft, mit Einverständnis des Eigentümers ein T-Stück gesetzt und dann durch den Keller in unseren Anbau gelegt. Auf unsere Kosten. Unsere Wasseruhr befindet sich bei uns. Weil der Eigentümer eigene Vorstellungen bei der Verlegung hatte, wurde diese Leitung durch die gemauerte Ölwanne verlegt - um platz zu sparen. Im Zuge unserer Baumassnamen hatte sich der Eigentümer des Altbaus gleichzeitig mit uns eine Gasleitung mit in den Keller legen lassen, weil er seine Ölheizung umstellen lassen wollte.

So weit war alles noch okay. Leider kam es in den 4 Jahren zum Streit Im April forderte der Mann über seinen Anwalt, wir müssen die Leitung aus seiner Ölwanne verlegen lassen, weil dieses seinen Versicherungsschutz erlischen lässt, obwohl er laut damaligen aussagen und seinen expliziten Verlegungswünschen gar keine Ölheizung mehr haben dürfte.
Daraufhin schrieben wir mit Verweis auf seine damaligen Aussagen und Wünsche zurück, das wir die Leitung selbstverständlich auf seine kosten umlegen lassen könnten. Wir würden aber die arbeiten selber beauftragen.
Daraufhin kam kein Schreiben mehr darüber. In der Zwischenzeit hatten wir aber einmal ein Kärtchen in der Post, das wegen arbeiten an der HAUPTWASSERLEITUNG das Wasser 2 Stunden abgestellt werden würde. Wir haben uns dabei noch keine Gedanken gemacht.

Nun erhielten wir aber Post von dem Anwalt mit einer Zahlungsaufforderung von 500 €.
Er schreib uns das, wie bereits damals angekündigt, die Leitung verlegt wurde und wir nun bis ende September die Kosten zu zahlen haben. Die Firma die das machte, war von seiner Tochters Schwager.
Dabei wurde uns die Demontage der 9 m Leitung berechnet sowie neue 9 Meter Kupferrohr was 270 € ausmacht. Nach Rücksprache mit einer Sanitärfirma, kann man aber 4 Jahre alte Leitungen auf jeden Fall immer wieder nutzen. Zusätzlich wurde dort auf der Rechnung auch noch ein Absperrhahn aufgeführt, welchen wir aber nie dort hatten und auch nicht wollten, da dieser immer bei uns im Haus ist.

Jetzt habe ich Fragen und hoffe das mir jemand helfen kann bevor ich sinnlos zum Anwalt laufe:

1. Die Leitung ist doch ab dem T-Stück Sondereigentum, darf ein Fremdes Unternehmer überhaupt arbeiten daran verrichten?

2. Wenn es unser Eigentum ist, so kann man doch die alten Rohre nicht entsorgen? Dafür habe ich doch viel Geld zahlen müssen?

3. Darf der Eigentümer des Altbaus überhaupt eine Firma dafür beauftragen und vor allem muss ich das wirklich zahlen? Ich wurde in die Beauftragung gar nicht mit einbezogen und warum unterbricht jemand meine Wasserversorgung

4. Hat eine Unterlassungerklärung Sinn?

5. Wie kann ich die Leitung überprüfen lassen? Kann ja sein, das dort gar nichts richtig gemacht worden ist?


Ich hoffe ich habe es einigermaßen emotionslos geschrieben.....aber ich gebs zu...diese dreiste Art ärgert mich ganz schön dolle Überrascht)

Im voraus schon vielen Dank


Grit
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 17:11    Titel: Re: Wasserleitungen Antworten mit Zitat

Hallo,

1. Die Entscheidung über das gemeinschaftliche Eigentum einer WEG trifft in der Regel die Mehrheit der Eigentümer und zwar durch Beschluss. Dieser hat bei Ihnen offensichtlich nicht stattgefunden. Ich weiss nicht, wie bei Ihnen überhaupt ein Beschluss möglich sein soll. Es sei denn, es wird nach Anteilen verfahren. Die Kostenverteilung erfolgt in der Regel wiederum nach Anteilen, dass würde bedeuten, dass Sie bei gemeinschaftlichem Eigentum nur ein Viertel zahlen müßten.

2. In der Regel gehören die Teile der Versorgungsleitungen zum Sondereigentum, soweit sie innerhalb des Sondereigentums liegen. Bei Ihnen evtl. erst ab Neubau.

Gruss
Häuslebauer
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LutSch
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 05:25    Titel: Re: Wasserleitungen Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort. Ich werden den Betrag nicht zahlen und mir Rechtsbeistand nehmen.


Gruss

Grit
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Anton
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 00:04    Titel: Re: Wasserleitungen Antworten mit Zitat

Hallo

Zitat:
Nach Rücksprache mit einer Sanitärfirma, kann man aber 4 Jahre alte Leitungen auf jeden Fall immer wieder nutzen



Das ist Richtig, nur dann währe das Wasser länger als zei Stunden weg gewesen. Ich nehme an es ist eine neue Leitung gelegt haben, dann umgeklemmt und erst dann die alte Leitung entfernt.

Zitat:
Zusätzlich wurde dort auf der Rechnung auch noch ein Absperrhahn aufgeführt, welchen wir aber nie dort hatten und auch nicht wollten, da dieser immer bei uns im Haus ist.


Der Absperrhahn in ihrer Wohnung hilft nur nichts, wenn davor ein Rohrbruch eintreten sollte.

Anton
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