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Unverheiratet und Hauserwerb

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 16:40    Titel: Unverheiratet und Hauserwerb Antworten mit Zitat

Ein freundliches Hallo Winken

wir, mit Kleinkind, sind nicht verheiratet, wollen dies jedoch in absehbarer Zeit nachholen. Nun bietet sich uns die Gelegenheit #ußerst kurzfristig ein Haus zu erwerben. Ein Drittel des Kaufpreises kommt in bar von mir, die restlichen zwei Drittel nimmt mein Partner (Alleinverdiener) auf.

Meine Fragen hierzu:
a. wir beide werden ja als Käufer im Grundbuch eingetragen, ebenso im notariellen Vertrag.
Ist es günstiger - sowohl aus rechtlicher als auch aus finanzieller Sicht - für beide Parteien, vor Kauf zu heiraten? Eigentlich ist eine Heirat erst für das kommende Jahr geplant.

b. Wie sieht es rechtlich im Falle einer Trennung (was/wovon ich nicht hoffe/ausgehe, doch man weiß ja leider nie was in einigen Jahren sein wird...) aus, wenn wir das Haus erwerben ohne beim Kauf/notarieller Beurkundung verheiratet zu sein, jedoch nach dem Erwerb heiraten? Von einem Ehevertrag etc. möchten wir beide Abstand nehmen.

Mit frdl. Gruss hoffe ich auf zahlreiche Antworten meiner hoffentlich zu kompliziert gestellten Fragen (mir fielen einfach nicht die richtigen Worte ein *g*)

*bonbon* Lachen
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 20:03    Titel: Re: Unverheiratet und Hauserwerb Antworten mit Zitat

Wenn Sie keinen Ehevertrag schliessen, so gilt (nach der Hochzeit) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. D.h. was Sie einbringen, bleibt Ihnen. was Ihr Gatte einbringt, bleibt ihm. Der Zugewinn während der Ehe wird bei Scheidung geteilt.
Ihr "Risiko" wegen Hauskauf vor der Eheschliessung hält sich in Grenzen, bzw. ich sehe gar keins, denn: Sie werden vermutlich wie üblich gemeinsam je zur Hälfte erwerben. Sie zahlen aber nicht die Hälfte, sondern nur ein Drittel. Ihr Gatte (in Wartestellung) trägt das größere Risiko, denn er übernimmt die Schulden für 2 Drittel, obwohl ihm nur die Hälfte gehört. Am besten, Sie lassen sich beim Notar im Zuge das Hauskaufs auch gleich zu diesem Thema beraten. Der Notar ist kompetente Ansprechpartner - auch im Hinblick auf Testament und Erbfolge.
MfG
Dieter
P.S.: Sie könnten auch zu 1/3 und Ihr Freund zu 2/3 erwerben, dann würden die genannten Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt des Kaufs passen. Aber wenn man sich liebt, macht man doch halbe-halbe, oder nicht?
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 24.09.04, 07:01    Titel: Re: Unverheiratet und Hauserwerb Antworten mit Zitat

Hallo,

Sie sollten sich in der Tat vor dem Kauf anwaltlich oder durch einen Notar beraten lassen, weil ohne weitere Informationen die Frage - was besser ist - sich nicht seriös beantworten läßt.

Zu berücksichtigen ist nämlich, daß Sie offenbar über Vermögen verfügen, das ein Drittel des Grundstückswertes ausmacht.

Wenn Sie heiraten und im gesetzlichen Güterstand leben und dieses Vermögen am Hochzeitstag noch besitzen (also das Haus noch nicht erworben haben), so zählt dieses später zum sog. Anfangsvermögen. Ein möglichst hohes Anfangsvermögen bedeutet aber, daß im Fall einer Scheidung der Zugewinn (Differenz zwischen Endvermögen am Ende der Ehe und Anfangsvermögen) kleiner ist und mögliche Ausgleichsansprüche gegen den Ehepartner höher werden.

Demzufolge kann durchaus ein Interesse daran bestehen, am Hochzeitstag über ein möglichst hohes Anfangsvermögen zu verfügen.

Dies ist aber weg, wenn das Grundstück vorher hälftig erworben wurde.

Dies ist aber nur ein Aspekt, der zu berücksichtigen wäre, weshalb eine Beratung, die alle Eventualitäten und das bislang vorhandene beidereseitige Vermögen einbezieht, zu empfehlen ist.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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