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Klassenfahrt in der 10

 
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~WIngs~
Gast





BeitragVerfasst am: 03.12.04, 15:30    Titel: Klassenfahrt in der 10 Antworten mit Zitat

hiho.. also tach erstmal.Smilie
Ich werde versuchen mich kurz zu fassen;
Also ich gehe auf ein Gymnasium in NRW und fahre mitte nächsten jahres mit meiner klasse nach Berlin, dies soll eine nette abschlussfahrt werden, da einige nach der 10klasse das gymnasium verlassen.. Jetzt haben wir irgendwie tausende regeln bekommen und wissen nicht, ob das so wie unser lehrer uns das erzählen will überhaupt alles legitim ist. also an einem elternabend hat unser lehrer nachgefragt zu welcher uhrzeit wir zurück im hotel sein müssen, wenn wir ohne lehrer unterwegs sind. die reaktionen der eltern waren relativ verschieden, einige wollten ihre kinder so früh wie möglich (halb 10) bereits zuhause haben andere fanden 23Uhr durchaus okay, da alle schüler, außer einen schülerin, welche eine erlaubnis ihrer mutter bekommen würde, 16Jahre alt sind und sich daher um diese uhrzeit draußen aufhalten dürfen. unser lehrer setze seine eigene meinung durch und fühle sich durch 2,3 eltern bestätigt, so dass wir nun um 22uhr zurück im hotel sein müssen. ich bin mir nicht sicher, aber ich denke daran kann man auch rechtlich gesehen nicht meckern der nächste punkt ist, dass einige aus meiner klasse auf dieser klassenfahrt gerne rauchen würden bzw zu hause rauchen und schlicht abhängig sind. auch diese anbhängigheit will unser lehrer uns verbieten. er sagt, er würde jeden nach hause schicken, den er mit einer zigarette findet. Da frage ich mich nun wirklich ob das so legitim ist, weil jeder der das alter von 16jahren erreicht hat in deutschland rauchen darf und man das doch eigentlich nur in geschlossenen räumen und vielleicht in der gruppe verbieten kann, aber doch nicht auf der straße, in bars etc. dass nächste problem ist dann wohl auch eines meiner hauptanliegen.. unser lehrer mchte uns, wenn er uns mit einem bier sieht auch nach hause schicken, was soviel heißt wie, dass jeder der einen tropfen alkohol trinkt (wie gesagt alle über 16) direkt die klasse verlassen muss und nach hause geschickt wird. die frage ist nun Darf er das überhaupt machen? kann er uns das rein rechtlich verbieten? eine letzte frage habe ich noch.. ein schüler meiner klasse ist auf dieser klasssenfahrt 18jahre alt somit volljährig und haftet für sich selbst (!?).. was kann unser lehrer ihm verbieten? darf er ihn tatsächlich wegen einer zigarette oder einem bier nach hause schicken,?.. also ich wäre euch echt dankbar wenn ihr mir das beantworten könntet.. vielen dank schonmal.. ~wings~
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timm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 03.12.04, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Also, das Ganze ist eine Schulveranstaltung. Hier gilt eine gelockerte Aufsichtspflicht für den Lehrer. Dabei ist der Lehrer sogar gezwungen, feste Regeln, was das "Nachhausekommen" angeht, festzulegen, ansonsten würde er seine Aufsichtspflicht verletzen. Die Zeit 22.00 Uhr halte ich durchaus für verhältnismäßig.
Das mit dem Rauchen sehe ich anders. Die Erziehung der Kinder ist zu aller erst das Recht der Eltern. Wenn sie nichts dagegen haben, dass ihre Kinder rauchen, sehe ich da ein Problem, den Schülern das generell zu untersagen.
Wenn der Lehrer aber Bedenken hat, seine Aufsichtspflicht erfüllen zu können, wenn Schüler Alkohol konsumieren (und wir wissen wohl alle - z.T. aus eigener Erfahrng - , wie das bei 16-jährigen enden kann Winken ), geht das in Ordnung. Vor allem da im schulischen Kontext Alkohol im Regelfalle nichts zu suchen hat.
Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn die Schüler im Hotel/der Herberge, wo sie unter Aufsicht sind, Alkohol konsumieren dürfen. Aber ein Recht darauf halte ich für nicht "einklagbar".
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 03.12.04, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit der Schulveranstaltung sehe ich genauso.
Auf der darf der Lehrer bzw. die Schule die Regeln nach Belieben festsetzen.

Rauchen zum Beispiel ist bei uns an der Schule (demnächst in ganz Hessen per Gesetz) verboten. Das gilt auch für schulische Veranstaltungen. Das heißt auf Fahrten ist den Schülern (und Lehrern) das Rauchen theoretisch untersagt.

Alkoholkonsum würde ich aufgrund der erwähnten "Exzesse" auch verbieten. Bei unserer 10er-Fahrt war auch beides verboten, allerdings wurde es nicht so eng gesehen. Es hielt sich aber auch in Grenzen. Am letzten Abend haben sich einige abgeschossen, weil sie wussten, dass es eh nach Hause geht.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Paul 3
Gast





BeitragVerfasst am: 03.12.04, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::


Am letzten Abend haben sich einige abgeschossen, weil sie wussten, dass es eh nach Hause geht.


Und wenn solchen Schülern in ihrem "abgeschossenen" Zustand etwas passiert - wer wird dafür dann verantwortlich gemacht? Schon mal darüber nachgedacht?

MfG Paul
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piotrik deluxeraider
Gast





BeitragVerfasst am: 03.12.04, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

es ist doch aber so das die eltern unterschreiben müssen das der lehrer keine haftung übernimmt für das was passiert... ich seh das dann so das wenn was passiert der lehrer eh keine schuld dran hat und dann die eltern bzw. der volljährige schüler die konsequenz zu tragen hat. demnach würd ich sagen das das regeln aufsteln ds lehres keinen sinn ergibt
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.12.04, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

piotrik deluxeraider hat folgendes geschrieben::
es ist doch aber so das die eltern unterschreiben müssen das der lehrer keine haftung übernimmt für das was passiert... ich seh das dann so das wenn was passiert der lehrer eh keine schuld dran hat und dann die eltern bzw. der volljährige schüler die konsequenz zu tragen hat. demnach würd ich sagen das das regeln aufsteln ds lehres keinen sinn ergibt


Warum wohl lassen sich die Schulen dann nicht einfach eine Generalabsolution bei Eintritt der Schüler in die Schule geben?

Dann können Sie einfach rumsitzen, während die Erstklässler von Pädophilen auf dem Schulhof sexuell belästigt werden. Sie haften ja nicht mehr.
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Legor
Gast





BeitragVerfasst am: 03.12.04, 23:36    Titel: Re: Klassenfahrt in der 10 Antworten mit Zitat

~WIngs~ hat folgendes geschrieben::

er sagt, er würde jeden nach hause schicken, den er mit einer zigarette findet. Da frage ich mich nun wirklich ob das so legitim ist, weil jeder der das alter von 16jahren erreicht hat in deutschland rauchen darf und man das doch eigentlich nur in geschlossenen räumen und vielleicht in der gruppe verbieten kann, aber doch nicht auf der straße, in bars etc. dass nächste problem ist dann wohl auch eines meiner hauptanliegen.. unser lehrer mchte uns, wenn er uns mit einem bier sieht auch nach hause schicken, was soviel heißt wie, dass jeder der einen tropfen alkohol trinkt (wie gesagt alle über 16) direkt die klasse verlassen muss und nach hause geschickt wird. die frage ist nun Darf er das überhaupt machen? kann er uns das rein rechtlich verbieten? eine letzte frage habe ich noch.. ein schüler meiner klasse ist auf dieser klasssenfahrt 18jahre alt somit volljährig und haftet für sich selbst (!?).. was kann unser lehrer ihm verbieten?


Ihr habt ein Recht auf Alkohol und Zigaretten. Lasst Euch das von einem hergelaufenen Lehrer nicht nehmen!

Legor
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