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Verfasst am: 03.12.04, 22:01 Titel: Bauliche Maßnahmen innerhalb der Wohnung
Hallo Forum,
wie sieht es eigentlich aus, wenn 2 getrennte (auch durch Teilungserklärung getrennt)Wohnungen durch eine innenlliegende Treppe verbunden werden ? - Ist dies denn zulässig ohne daß die Miteigentümer gefragt werden ?
Bsp: 3-Fam.-Haus, die oberen 2 Wohungen werden an einen Käufer verkauft, ohne Rücksprache wird zwischen OG-Whg und DG-Whg ein Deckendurchbruch gemacht (1 Sparren entfernt) und eine Treppe eingebaut. - Diese Treppe verursacht jetzt leider erheblichen Lärm im darunterleigenden Kinderzimmer. Teilungserklärung gibt nichts her, 0815 Teilungserklärung. Was vorher Wohung 2 und 3 war laut Teilungserklärung, ist jetzt sozusagen nur noch eine gesamte Wohnung !
Verfasst am: 04.12.04, 00:03 Titel: Bauliche Maßnahmen innerhalb der Wohnung
Mit den von dir geschilderten Eingriffen in den beiden oberen Wohnungen ist die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für abgeschlossene Wohnungen mögliche Teilung (die im Grundbuch einzutragen ist) grundsätzlich futsch. Darüber hinaus sind diese baulichen Veränderungen genehmigungspflichtig.
Wenn du in dieser Angelegenheit bei der zuständigen Bauaufsicht (Stadt oder Kreis, je nach dem wo du wohnst) vorsprichst, gibt es Furore unter eurem Dach. Selbst wenn eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, zumindest scheint es keinen Schallschutznachweis zu geben bzw. keine korrekte Umsetzung des Schallschutzes.
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