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Verfasst am: 14.07.06, 16:45 Titel: An zeige wegen Verkauf von Länderticket
Hallo zusammen!
Hab die ein oder andere Frage. Und zwar sind wir in Baden- Württenberg an einem Bahnhof bei dem Versuch unser Länderticket zu verkaufen von der Polizei erwischt worden. Jetzt haben wir eineAnzeige bekommen wegen Betrug §263 und können uns äußern. Leider wissen wir nicht ob es klug ist alles zuzugeben und zu sagen, dass uns das ganze leid tut, oder ob wir keine Aussage machen sollen. Was kann denn überhaupt für eine Strafe als Folge auf uns zukommen?
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.07.06, 19:40 Titel:
Hallo,
zum einen bitte die Forumsregeln beachten. Wir dürfen keine individuelle Rechtsberatung geben. Daher nicht formulieren "ich/wir", sondern Person A etc. Ist halt so.
Zum anderen würde in diesem Zusammenhang interessieren, was ein Länderticket ist.
Gruss Hans-Jürgen
*** _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
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Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
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Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen
tja also A ist mit einem sogenannten Länderticket sprich einem Deutschen Bahn Ticket das für jeweils ein Bundesland gilt in dem Fall von A Baden-Württenberg gefahren. Danke!
habneantwort: Natürlich ist es so, dass A, B oder C im Falle einer Strafanzeige keine Aussage machen müssen. Aber mir scheint, dass die Beweislage im vorliegenden Falle recht eindeutig ist, oder? Insofern bin ich der Meinung: Asche auf das Haupt von A, B oder C, alles zugeben und Besserung geloben. Anders sähe mein Tip aus, wenn es sich bei den Beteiligten um Freigänger aus der JVA handelt, die allesamt wegen Betruges einsitzen und den Freigang für ihr Ungeschick genutzt haben. Oder wenn möglicherweise Bewährungen offen sind. Aber das scheint mir hier nicht so gewesen zu sein, oder?
habnengruß
fanatic _________________ --- Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde ---
Meine Beiträge, stellen immer nur meine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung!!! Sollte ich Ihnen geholfen haben, würde ich mich über einen KLICK auf GRÜN freuen!
tschuldigung, aber wo ist hier der Betrug? Die Bahn gestattet den Weiterverkauf zwar nicht, aber das ist doch eher eine Frage der ABB und des Zivilrechts.
Hi,
es wird ein versuchter Betrug zum Nachteil des potenziellen Erwerbers gewesen sein. Durch den Verkaufsversuch haben/wollten die beiden dem Käufer vorgaukeln, das Ticket sei auch für ihn gültig und er könne es benutzen. Tatsächlich war es aber nicht übertragbar und wäre daher für den Erwerber ungültig gewesen. Der hätte Geld gezahlt, aber keine werthaltige Gegenleistung dafür bekommen. Die Bahn hat (strafrechtlich) nix damit zu tun.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Andererseits wäre es für den potentiellen Käufer kein Problem gewesen, das Ticket zu nutzen, wenn den Erwerb keiner mitgekriet hätte. Das Ticket an sich ist ja anonym.
Deshalb fehlt es mir ein bisschen am Vorsatz für einen Betrug. Schließlich wollte der Verkäufer ja ein "funktionierendes" Ticket aushändigen.
Man könnte höchstens sagen, er hätte billigend in Kauf genommen, dass der Handel auffliegt und das Ticket dadurch für ungültig erklärt wird. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Hi,
es wird ein versuchter Betrug zum Nachteil des potenziellen Erwerbers gewesen sein. Durch den Verkaufsversuch haben/wollten die beiden dem Käufer vorgaukeln, das Ticket sei auch für ihn gültig und er könne es benutzen. Tatsächlich war es aber nicht übertragbar und wäre daher für den Erwerber ungültig gewesen. Der hätte Geld gezahlt, aber keine werthaltige Gegenleistung dafür bekommen. Die Bahn hat (strafrechtlich) nix damit zu tun.
Gruß, dos
Ich vermute doch auf diesen Tickets steht "nicht übertragbar" oder dergleichen. Dann wäre die Täuschungsabsicht doch recht fraglich, oder ein untauglicher Versuch. Es sei denn die Verkäufer hätten z.B. durch entsprechende uniformähnliche Kleidung vorgetäuscht, sie wären Fahrscheinverkäufer der Bahngesellschaft.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 17.07.06, 22:26 Titel:
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Andererseits wäre es für den potentiellen Käufer kein Problem gewesen, das Ticket zu nutzen, wenn den Erwerb keiner mitgekriet hätte. Das Ticket an sich ist ja anonym.
Deshalb fehlt es mir ein bisschen am Vorsatz für einen Betrug. Schließlich wollte der Verkäufer ja ein "funktionierendes" Ticket aushändigen.
Man könnte höchstens sagen, er hätte billigend in Kauf genommen, dass der Handel auffliegt und das Ticket dadurch für ungültig erklärt wird.
Hallöle
Das Ticket ist nicht anonym, da man seinen Namen eintragen muß. Eigene Erfahrung. Ich denke mal so vor mich hin, dass gerade dieser Aspekt den Ausschlag für die Anzeige gegben hat.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Beim Hessenticket ist das nicht nötig, habe ich mir sagen lassen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Hi,
wenn das Ticket namentlich gekennzeichnet war und/oder darauf stand, dass es nicht übertragbar sei, könnte man schon überlegen, ob sich der potenzielle Käufer wirklich geirrt hätte und die Beschuldigten auch entsprechenden Vorsatz hatten...
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Hinsichtlich einer namentlichen Kennzeichnung d'accord.
Was die Übertragbarkeit angeht, kann ich mich aber immer noch nicht von dem Gedanken trennen, dass der Verkäufer vorgehabt haben könnte, das Ticket unbemerkt zu verkaufen, womit dem Käufer auch kein praktischer Schaden entstehen würde(ein theoretischer natürlich schon, weil das Ticket durch die Übertragung gemäß Beförderungsbedingungen ungültig würde). In diesem Konstrukt würde mir also der Vorsatz fehlen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
hier liegt mE kein Betrug, sondern eine Beihilfe zum versuchten Erschleichen von Leistungen vor (§ 265a StGB).
Betrug ist es nicht, da der Käufer nicht betrogen wird (der weiß ja, dass das Ticket nur für den ursprüngl. Käufer gedacht war - wegen Namenseintragung), sondern erst die Bahn durch die Tat des Käufers betrogen werden soll. Daher ist es eine Beihilfe
Das Ticket darf nicht von einem anderen verwendet werden.
Ein Versuch liegt allerdings erst vor, wenn man unmittelbar vor der Tatausführung steht.
Der Verkauf als solcher ist nicht strafbar (Verfügungsbefugnis über Eigentum). Strafbar ist nur, wenn das Ticket mit der Absicht verkauft wird, dass es ein anderer zum Fahren nutzen soll und der andere auch tatsächlich den Versuch begeht es zu nutzen oder es tatsächlich nutzt.
Da Sie scheinbar das Ticket noch gar nicht verkauft hatten, war auch noch keine rechtswidrige Tat da, die versucht werden konnte.
Ich schlage vor die Aussage zu verweigern, nur rechtliche Ausführungen machen und nur das angeben was die Polizisten äußerlich gesehen haben (keine Gedanken einräumen, dh nicht sagen, dass das Ticket zum Zwecke der Täuschung der Bahn verkauft werden sollte).
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.07.06, 20:32 Titel:
0Klaus hat folgendes geschrieben::
Da Sie scheinbar das Ticket noch gar nicht verkauft hatten, war auch noch keine rechtswidrige Tat da, die versucht werden konnte.
Versuch der Beihilfe zum Versuch wäre mir auch etwas zu abstrus gewesen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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