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Ich habe mir einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft, An der Auto war alles in ornung, nur die Zentralverriegelung tut es nicht, und das Schiebedach. Doch beim verkauf meinte der Verkäufer zu mir, dass auch das Autoradio kaputt wäre und er fälschlicher Weise gesagt hat das es ein CD Radio wäre, aber es keines ist. So hat er mir schriftlich gegeben, dass er das Schiebedach und die Zentralverriegelung repariert und das Radio ersetzt wird.
Doch ich habe erst nach vertragsabschluss festgestellt, dass das radio voll funktionstüchtig ist, mit cd ist und sogar ein Navigationssystem beinhaltet. Bei Internetauktionshaus [Name geändert] ist das Radio noch ca. 300€ wert. Jetzt will ich das Radio natürlich behalten, weil der Verkäufer mir dafür sicherlich ein schlechteres einbauen wird. (Ich denke mal dass er Das Radio was aktuell drin ist auch nur wiederhaben will, weil es so viel wert ist). Jetzt habe ich da angerufen um das mit den reperaturen zu klären, und er besteht aber auch darauf, dass er das Radio wieder haben will. Im Vertrag steht eben nur "Das Radio wird ersetzt". (nicht der Grund). Ich habe ihm dann gesgat dass ich es gerne behalten möchte, weil es ja funktioniert. Darauf meinte er, dass er dem vorbeitzer versprochen hat es wieder zu geben. Doch ist das dann nciht Vortäuschen falscher Tatsachen oder so etwas wenn er doch vorher meinte es wäre kaputt. kann ich das Radio irgendwie behalten und trotzdem die Reperauren bekommen und die Garantie zu behalten? Oder ein Gleichwertiges Radio verlangen? Bitte um Antwort!!! _________________ Zitat BOB: Jo, wir schaffen das!
Das Fahrzeug stand insgesamt mit allen ihm anhaftenden Teilen zum Verkauf. Es war somit die Kaufsache (§ 90BGB), welche u.a. im Angebot (§ 145 BGB) mit benannt werden muss.
Im weiteren war man sich über Kaufpreis und die Vertragsparteien einig, so dass ein Kaufvertrag ( §433 BGB) zustande gekommen ist.
Wenn nun der VK nachträglich einräumt oder gleich beim verkauf mit vereinbart, dass bestimmte Eigenschaften nicht mehr vorhanden sind, wie sie eigentlich hätten sein müssen, dann räumt er damit einen Sachmangel (§ 434 BGB) ein. Ihm obligt nunmehr die Pflicht zur Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB), obgleich der K die Art der Nacherfüllung frei wählen kann.
Wenn nun das Radio mit zur Kaufsache gehörte, so ist das Recht am Eigentum mit an den K übergegangen. Wenn es nciht defekt ist, so kann der K auch verlangen, dass der VK es unterläßt, an dem Radio Reparaturen durchzuführen oder es gar auszutauschen. _________________ Abschließend sei nochmals erkärt, dass alles Geäußerte nur meine Meinung wiederspiegelt und auf keinen Fall eine Rechtsberatung darstellt.
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Wenn nun das Radio mit zur Kaufsache gehörte, so ist das Recht am Eigentum mit an den K übergegangen. Wenn es nciht defekt ist, so kann der K auch verlangen, dass der VK es unterläßt, an dem Radio Reparaturen durchzuführen oder es gar auszutauschen.
Im Allgemeinen kann man nur an abhanden gekommenen Sachen kein Eigentum erwerben,
z.B. wenn diese zuvor gestohlen wurden (Stichwort: Hehlerei, StGB).
Man kann aber sehr wohl ein Eigentum an Dingen erwerben, die dem Veräußerer gar
nicht gehören / gehört haben (Stichwort: Gutgläubiger Erwerb / Guter Glaube, BGB).
Viele Grüße, Nicolas _________________ Audiatur et altera pars.
Abgesehen davon - hast du bei der Probefahrt nicht gemerkt, dass das Radio ging? Einen Kaufvertrag macht man doch sowieso erst später... Naja - wenn im Kaufvertrag steht "Radio wird ausgetauscht" dann hast du natürlich den Tausch - gegen was auch immer - akzeptiert und "mit gekauft", oder nicht? "Schiebedach wird repariert" ist z.B. unkritisch, denn somit kann ich ein funktionierendes Schiebedach erwarten - aber "Radiotausch" ist schon ein wenig schwammig.
Also - wenn du dem Austausch im KV zugestimmt hast, wirst du IMHO damit leben müssen.
Ja, bei der Proberfahrt habe ich nciht darauf geachtet, weil man keinen CD ein schub gesehen hat (das ist ein Radio wo die CD hinterder Blende reingeschoben wird).
Aber ich kann doch mindestens ein gleichwertiges Radio verlangen, oder nicht? immerhin habe ich den Vertag nur unterschrieben, weil ich ihm geglaubt habe, dass das Radio "Schrott" sei.
Der genaue Wortlaut im Vertrag ist: "Radio wird gegen CD ersetzt". Aber es ist ja schon eines mit CD-Funktion im Auto. Kann ich nix machen?
Danke für eure schnellen antworten!!! _________________ Zitat BOB: Jo, wir schaffen das!
Um genau zu sein ist hier keine kostenlose Rechtsberatung im Einzelfall erlaubt. Bitte stellen
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Viele Grüße, Nicolas _________________ Audiatur et altera pars.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 19.07.06, 20:46 Titel:
Nedo hat folgendes geschrieben::
Der genaue Wortlaut im Vertrag ist: "Radio wird gegen CD ersetzt".
O heiliger Sankt Bundy!
Was soll denn bei so einer Formulierung vereinbart worden sein? Daß der K statt des Radios eine CD (vielleicht von den Wildecker Schmerzbuben?) bekommt? Daß der K das Radio ersetzt bekommt und dem VK dafür eine CD geben muß? Daß das Radio durch einen CD-Player (ohne Radio-Funktion) ersetzt wird?
Und wie will der VK im Zweifel beweisen, daß die Ersetzung nicht schon stattgefunden hat und der K glücklich ist?
Bei solchen Vertragsgestaltungen wundere ich mich nicht, wieso auch um beweisbare schriftliche Vereinbarungen immer noch fleißig durch mehrere Instanzen prozessiert werden kann... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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