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Hallo
Unser Parketboden ist vezogen. Der Abstand zur Wnda wa an eienigen Stellen zu knapp.
Zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden? Es wurde mit beim Abscluß gesagt das alles was im Haus Fest instaliert ist gehört zur GB Versi. Was nicht fest Instaliert ist zur Hasuratvers.
Jetzt lese ich im Vetrag: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden an Versicherten Sachen (§ 1 VGB 2002), solange das versicherte Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht benutzbar ist.
Es ist eien Dopelt Haus und wir wohnem nur im zweiten neben Gebäude. Das Haus ist aber jetzt bezugsfertig, wir wohnen aber noch nicht drin. Heißt es daß es das die Sachen da drin nicht versichert sind?
Gehört der Boden dazu?
Hallo
Unser Parketboden ist vezogen. Der Abstand zur Wnda wa an eienigen Stellen zu knapp.
Zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden? Es wurde mit beim Abscluß gesagt das alles was im Haus Fest instaliert ist gehört zur GB Versi. Was nicht fest Instaliert ist zur Hasuratvers.
Jetzt lese ich im Vetrag: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden an Versicherten Sachen (§ 1 VGB 2002), solange das versicherte Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht benutzbar ist.
Es ist eien Dopelt Haus und wir wohnem nur im zweiten neben Gebäude. Das Haus ist aber jetzt bezugsfertig, wir wohnen aber noch nicht drin. Heißt es daß es das die Sachen da drin nicht versichert sind?
Gehört der Boden dazu?
Danke
Konstantin
In einer Gebäudeversicherung kann man die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel versichern.
Das Parkett wurde nicht hierdurch beschädigt, ist also gegen Verziehen nicht versichert.
Anmerkung:
Falls der Fußboden in Eigenleistung verlegt wurde: könnte man nicht nachträglich die Wandfuge verbreitern, damit das Holz weiter arbeiten kann?
Ansonsten den Fachbetrieb heranziehen, der das Parkett verlegt hat.
Das Parkett wurde nicht hierdurch beschädigt, ist also gegen Verziehen nicht versichert.
Anmerkung:
Falls der Fußboden in Eigenleistung verlegt wurde: könnte man nicht nachträglich die Wandfuge verbreitern, damit das Holz weiter arbeiten kann?
Ansonsten den Fachbetrieb heranziehen, der das Parkett verlegt hat.
Hallo
welche Versicherung deckt dann den Schaden ab?
ja man kann die Wandfuge nachträglich korigieren ist aber nicht so einfach da der Parketbpoden erstmal weg muß ist um ca 5 cm höhergekommen.
Leider den Betrieb gibt es nicht mehr. Der Boden wurde vor 5 Monate verlegt
Das Parkett wurde nicht hierdurch beschädigt, ist also gegen Verziehen nicht versichert.
Anmerkung:
Falls der Fußboden in Eigenleistung verlegt wurde: könnte man nicht nachträglich die Wandfuge verbreitern, damit das Holz weiter arbeiten kann?
Ansonsten den Fachbetrieb heranziehen, der das Parkett verlegt hat.
Hallo
welche Versicherung deckt dann den Schaden ab?
ja man kann die Wandfuge nachträglich korigieren ist aber nicht so einfach da der Parketbpoden erstmal weg muß ist um ca 5 cm höhergekommen.
Leider den Betrieb gibt es nicht mehr. Der Boden wurde vor 5 Monate verlegt
Konstantin
Für Schäden aus Baumängeln gibt es keine Versicherung...
Man kann nur, wie schon vorgeschlagen, versuchen den ausführenden Betrieb ersatzpflichtig zu machen (Schadenersatz oder Nachbesserung). _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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