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Kortisoncreme - Zoll
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Gast99
Gast





BeitragVerfasst am: 11.11.04, 22:19    Titel: Kortisoncreme - Zoll Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich leide seit einigen Jahren an Neurodermitis. Aus diesem Grund habe ich desöfteren von meinem Hautarzt u.a. auch Kortisoncremes verschrieben bekommen.

Vor ca. 1 Monat habe ich an einem Wochenende zu später Stunde aus einer Laune heraus eine Kortisoncreme (2x40gr.) im Internet (aus einem Nicht-EU-Land) bestellt. Diese Creme/dieser Wirkstoff ist in der BRD zugelassen, aber auch rezeptpflichtig.
Nun kam heute ein Brief vom Zoll mit einer abzugebenden Ersatz-zollinhaltserklärung und der Bemerkung, die Sendung konnte aufgrund des AMG zolltechnisch nicht verarbeitet werden und ich möge mich mit der Zollstelle in Verbindung setzen, um sie abzuholen.

Nun meine Frage:
Ist diese Sendung nun für mich sozusagen "verloren"? Was erwartet mich beim Zoll?
Oder reicht es analog zum EU-Recht bei einem Nicht-Eu-Land aus, wenn ich mir nun ein Rezept besorge, um damit die Bedürftigkeit vorzuweisen? Immerhin handelt es sich um ein in der BRD zugelassenes Medikament und es ist in einer Menge für den Eigenbedarf dar (hätte sie ja genausogut aus dem Urlaub mitbringen können?).
Oder droht mir hier sogar nun Schlimmeres, weil es vielleicht sogar verboten war, eine solche Creme einführen zu lassen??

Bin im Moment ziemlich ratlos, weil es für mich doch "nur" eine Creme ist.
Wäre auch gern bereit,beim Zoll von mir aus 10€ entgangene Praxisgebühr zu bezahlen oder so.

Wäre für jede Hilfe und jeden Tip dankbar.
Viele Grüße
MG
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 03:40    Titel: Antworten mit Zitat

Pakete pp aus Nicht-EU-Ländern kommen in der Regel beim Zoll an. Dort müssen sie die Einfuhr genehmigen lassen und Zoll und Steuern bezahlen.

Die Einfuhr von hier zugelassenen Arzneimitteln ist nicht verboten, in diesem Fall jedoch bürokratisch aufwendig. Am besten nehmen sie eine Kopie ihrer Bestellung mit, damit der Zoll keine Zuordnungssschwierigkeiten hat.
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Gast99
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Smilie
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Gasty
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.04, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mich würde interessieren, woher BGB seine "Weisheit" hat und was der Zoll nun wirklich gesagt hat???

mfg
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 20.11.04, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

BGB fliegt mindestens 2 x monatlich uins Ausland (EU und Nicht-EU) und kauft seine gesdamten Medikamente im Ausland - teilweise für 20% des in Deutschland zu zahlenden Preises. Dort wo ich regelmäßig komme, bestelle ich meine Medikamente auch schon mal per e-mail und laß mir die schicken.

Dabei ist es auch schon vorgekommen, dass ein Paket beim Zoll landete und ich es dort abgeholt habe - das ist allerdings nicht der Regelfall.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.11.04, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

leider werden hier zwei Sachen zu einer vermischt. Einmal das Verzollen von einer Einfuhr aus einem NIcht-EU-Staat. Und zweitens der Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Der Handel mit Arzneimittel ist im AMG geregelt. Und da liegt der Knackpunkt. Du schreibst nur, daß du das Arzneimittel im Nicht-EU-Ausland gekauft hast. War es eine Versandapotheke mit Zulassung in Deutschland? Dann hast du Glück gehabt!!! War es ein Großhändler? Oder sogar der Hersteller? Dann kanst du mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das AMG rechnen.
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BEG
Gast





BeitragVerfasst am: 20.11.04, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe immer in ganz gewöhnliche Apotheken - Mein Bedarf ist nicht so, dass ich dafür einen Großhändler oder gar eine Fabrik benötige.

Wenn das AMG - ich hab es noch nie gelesen - mir meinen "Pilleneinkauf" im Ausland verbietet, wäre es dirkrimierend und (Schutzgesetz für deutsche Apotheker) vermutlich verfassungswidrig.

Ich kann meine Pillen kaufen wo ich will, solange deren Inhaltsstoffe in Deutschland zugelassen sind.

Ich praktiziere das im übrigen seit ca. 15 Jahren - mit und ohne Zoll
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.11.04, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Halt, halt!
So schnell schießen die Preußen aber auch nicht. Du kannst die überall die Medikamente kaufen wo du willst - solange Du gem. AMG einkaufst. Weiterhin ist nicht jedes Medikament gleich dem hier in D verkauften. Es gibt oft Unterschiede, besonders in den sogenannten Hilfstoffen. Da kann z. B. ein hier verbotener Stoff enthalten sein. Trotzdem muß hier auch ein Rezept vorliegen damit du das Medikament importieren kannst.
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 21.11.04, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mir im Ausland Pillen kaufe und diese - wie auch immer - nach Deutschland befördere ist für mich (als Privatmann) nur wichtig, dass diese im Ursprungsland legal gekauft wurden und der Wirkstoff in Deutschland zugelassen ist.

Ich muß weder ein Rezept haben (wem soll ich das denn vorlegen ?) noch prüfen ob der ausländische Verkäufer etwa eine Versanderlaubnis nach dem AMG hat.

Der Zoll interessiert sich nicht für Rezepte. Auch wenn ein deutscher Apotheker ins Ausland liefert, ist er nicht an die deutsche Rezeptpflicht gebunden und schon gar nicht an die des Empfängerlandes.

Im übrigen wird (fast) auf der ganzen Welt die Entscheidung, ob einem ausländer ein bestimmtes Medikament verkauft wird, dem Apotheker überlassen.

Am deutschen (Gesundheits)Wesen wird die Welt eben nicht genesen


Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.11.04, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hab mal noch ne frage wenn ich jetzt einem freund im Ausland ein päckchen schike macht der zoll das auch auf ?? oder muss der auch steuern bezahlen
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 24.11.04, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt auf die Sitten und Gebräuche (und Gesetze) im Empfängerland an.

Wenn ihr Freund dort zum Zoll geht, erfährt er näheres.
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sos
Gast





BeitragVerfasst am: 03.12.04, 09:03    Titel: ähnliches Problem... Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

habe das obige gelesen, bin aber nicht 100 % schlau daraus geworden.

Ich habe ebenfalls ein verschreibungspflichtiges Medikament im Ausland bestellt und jetzt im Briefkasten eine Ersatz-Zollinhaltserklärung gefunden. Wie ich dem beigefügten
Zettel entnommen habe, muss ich jetzt innerhalb von 7 Tagen reagieren.
Ich muss Papiere vorweisen, die die Einfuhr genehmigen, ich kann aber scheinbar auch die Annahme der Sendung verweigern.

Meine Fragen:
Ich habe keine Einfuhrpapiere, deshalb muss ich ja wohl die Annahme verweigern. Ich weiß, dass ich mich strafbar gemacht habe, aber wie tief hänge ich jetzt schon drin? Ich bin von diesem Medikament abhängig und habe es schon öfters bei einer anderen Firma aus demselben Land bestellt, abe bisher ohne Probleme.

Wenn ich die Annahme verweigere, werden dann trotzdem weitere Schritte eingeleitet?
Muss ich trotzdem persönlich bei der Abholstelle erscheinen? Bin ich jetzt irgendwie "registriert", und meine Postsendungen werden besonders überwacht?

Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte.
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APO
Gast





BeitragVerfasst am: 03.12.04, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie als Kassenpatient im EU Ausland bei einer bekannten Versandapotheke verschreibungspflichtige Medikamente bestellen, müssen sie denen das Rezept schicken, danach erhalten sie die Medikamente. Die rechnen direkt mit der deutschen Krankenkasse ab.

Bei ihnen kommt es nur darauf an, ob sie das Medikament im Ursprungsland legal erworben haben und ob dieses in Deutschland zugelassen ist.

Der Zoll überprüft nicht ob sie dort mit oder ohne Rezept gekauft haben. Wie sollen die das auch machen ?

Der Zoll überprüft insoweit nur die Zulassung dieses Medikaments in Deutschland und klärt die Frage ab, ob von ihnen dafür (z.B. wenn es aus Nicht EU-Länddern kommt) Zoll und Steuern bezahlen müssen.

Gehen sie zum Zoll und holen das Medikament ab - wenn es hier zugelassen ist, ansonsten lassen sie es zurückgehen.

Es gibt eigentlich nur einen Grund, Medikamente im Ausland zu kaufen - die sind dort billiger.
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sos
Gast





BeitragVerfasst am: 04.12.04, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Ich habe das Medikament allerdings nicht in der EU und auch nicht bei einer Versandapotheke bestellt, sondern bei der Herstellerfirma (glaube ich).

Das Medikament ist in Deutschland zugelassen, aber eben rezeptpflichtig, und auf den
Unterlagen, die man mir zugeschickt hat, ist das Stichwort "AMG" (Arzneimittelgesetz) aufgeführt. Kenne mich nicht so gut aus, aber besagt es nicht, dass die Beschaffung von rezeptpflichtigen Medikamenten über solche "Umwege" verboten ist? Wenn ja, muss ich jetzt mit einer Strafe rechnen, und wie hoch kann die ausfallen?
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APO
Gast





BeitragVerfasst am: 04.12.04, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

In Deutschland dürfen nur Medikamente eingeführt werden (von Privatpersonen) die dem Arzneimittelgesetz entsprechen, also zugelassen sind. Wenn sie die im Ausland ohne Verschreibung bekommen, geht das den Zoll nichts an. Die wollen Zoll und Steuern. Medikamente, die in Deutschland nicht zugelassen sind, darf der Zoll nicht zur Einfuhr zulassen.

Ob sie Pillen oder Kinderspielzeug im Nicht-EU-Ausland kaufen, kommt das Paket in der Regel beim Zoll an. Das ist ganz normal.

Die legale Umgeheung der deutschen Rezeptpflicht ist kein Straftatbestand. Wichtig ist nur, dass die Pillen für den Eigenverbrauch bestimmt sind - und nicht zum Handel.

Dann können sie ihre Pillen kaufen wo sie wollen. Das mache ich auch so.

Wofür sollte man sie denn bestrafen ?
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